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Noser Ruedi · Ständerat · 2018-12-06

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Die Schweiz sowie 30 weitere Staaten haben am 18. September 2014 das Übereinkommen des Europarates gegen die Manipulation von Sportwettbewerben, die Magglinger Konvention, unterzeichnet. Hintergrund bildet die Erkenntnis, dass sich Korruption und Wettkampfmanipulation in den vergangenen Jahren neben dem Doping zu einer der grössten Gefahren im Sport entwickelt haben.

Der Bundesrat hat die Vorlage bereits am 31. Januar 2018 an das Parlament überwiesen, vorbehältlich der Annahme des Geldspielgesetzes durch das Volk. Bekanntlich ist dieses Gesetz ja im Juni angenommen worden. Sobald das neue Geldspielgesetz in Kraft tritt, voraussichtlich am 1. Januar 2019, erfüllt die Schweiz die Anforderungen zur Genehmigung und Umsetzung der Konvention.

Der Nationalrat ist Erstrat und hat das Übereinkommen in der Herbstsession mit 186 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.

Wettkampfmanipulationen und Korruption sind leider zu einer grossen Gefahr für den Sport insgesamt geworden. Sie schaden dem Ansehen des Sportes, indem sie die Unvorhersehbarkeit des Wettkampfes aufheben. Dazu ein kleines Bonbon: Gerade am Tag der Behandlung dieser Vorlage in unserer Kommission ist der Fussballskandal von Belgien bekanntgeworden!

Wenn falsche Sportwetten den Ausgang der Spiele manipulieren, dann führt das dazu, dass die Attraktivität des Sportes verlorengeht. Die Verbreitung von Breitbandtechnologien hat in den letzten Jahren zu einem rasanten Wachstum des Online-Sportmarktes geführt. Damit sind auch illegale Sportwetten verbunden. Sportwetten stellen heute ein Multimilliardengeschäft dar, und aus dem Europarat haben wir hören können, dass vermutlich auch illegale Sportwetten bereits ein Milliardengeschäft sind.

Die Kriminalität kann man national nicht bekämpfen. Die Bewältigung hat vielmehr im Rahmen internationaler Kooperationen zu geschehen. Der Europarat hat bereits vor einiger Zeit erkannt, dass die Staatengemeinschaft Massnahmen zum Schutz der Integrität des Sportes ergreifen muss.

Das Übereinkommen strebt die Harmonisierung der nationalen Gesetzgebung im europäischen Raum an, will darüber hinaus aber auch, dass die Wettkampfmanipulationen im internationalen Vergleich nach Standards bekämpft werden können. Im Zentrum stehen hauptsächlich zwei Punkte: einerseits die Schaffung von wirksamen Strafnormen gegen Wettkampfmanipulationen, andererseits die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit durch die Schaffung nationaler Plattformen.

Von den Staaten wird des Weiteren verlangt, dass sie die Wettanbieter verpflichten, Massnahmen zur Verhinderung von Wettkampfmanipulationen zu erlassen. Bei diesen Massnahmen handelt es sich z. B. um das Verbot von bestimmten Formen von Live-Wetten, also Wetten auf aktuell laufende Sportereignisse - beispielsweise: Wann geschieht der nächste Einwurf, wann geschieht der nächste Elfmeter, oder wann geschieht das nächste Foul? Weitere Massnahmen sind das Verbot, Wetten auf Wettkämpfe anzubieten, an denen primär Kinder und Jugendliche teilnehmen; das Verbot, auf eigene Produkte zu wetten bzw. Wetten zu veranstalten, die eigene Wettkämpfe beinhalten; oder die Verpflichtung zur Errichtung von Monitoringsystemen.

Schliesslich haben die Vertragsstaaten auch Empfehlungen an die Sportorganisationen abgegeben, damit adäquate Selbstregulierungsvorschriften erlassen werden können. Zu denken ist dabei unter anderem an Präventionsprogramme, an anonyme Meldestellen für Sportlerinnen und Sportler, an das Verbot, Wettanbieter als Sponsoren von Einzelclubs oder Einzelsportlerinnen und -sportlern zu akzeptieren, oder an das Verbot an Sportlerinnen und Sportler, auf eigene Sportveranstaltungen zu wetten.

Die Auswirkung für die Schweiz: Nach der Einführung der neuen Bestimmung zur Privatbestechung im Strafgesetzbuch erfüllt die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens bereits weitestgehend. Mit dem Geldspielgesetz, das wir ja angenommen haben, wurde die letzte rechtliche Lücke geschlossen. Das Geldspielgesetz und die Verordnung bezeichnen die interkantonale Aufsichts- und Vollzugsbehörde, die interkantonale Lotterie- und Wettkommission (Comlot), als nationale Plattform im Sinne der Konvention und statten sie mit den notwendigen Kompetenzen aus, um Anbietern von Sportwetten die erforderlichen Auflagen zur Bekämpfung der Wettkampfmanipulationen zu machen.

Das Sportförderungsgesetz wurde durch eine Strafbestimmung ergänzt, die den fairen sportlichen Wettkampf als immaterielles Recht gut schützt. Unter Strafe gestellt werden dabei Absprachen, welche die Manipulation von Sportwettkämpfen zum Ziel haben, sowie die Anstiftung dazu. [PAGE 940]

Es sind folgende Länder, die das Übereinkommen bereits unterzeichnet haben und umsetzen: Norwegen, Portugal, die Ukraine, Aserbaidschan und, wenn es aktuell noch stimmt, auch noch Georgien; diese Länder haben das Übereinkommen unterzeichnet.

Der eine oder andere hier drin wird sich jetzt fragen, wo denn die EU-Länder sind. Fakt ist im Moment, dass Malta innerhalb der EU die Unterzeichnung blockiert. Malta wendet sich gegen Bestimmungen der Konvention, namentlich gegen die Definition, was eine illegale Wette ist. Weiter verlangt Malta, dass man, wenn man innerhalb der EU in einem Land eine Zulassung hat, auch in allen anderen Ländern eine Zulassung hat. Auf die Frage der Kommission, wann diese Situation deblockiert sein werde, weil mit den Staaten, die bis jetzt unterzeichnet haben, vermutlich nicht allzu viel erreicht werden kann, konnte uns keine Antwort gegeben werden. Es gibt keinen Zeitplan.

Nichtsdestotrotz beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.