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Engler Stefan · Ständerat · 2018-12-06

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-12-06

Wortprotokoll

Ich äussere mich deshalb, weil wir in der Kommission in der Gesamtabstimmung zu dieser Vorlage ein relativ knappes Resultat hatten, nämlich 6 zu 5 Stimmen. Also hatten fünf Mitglieder Bedenken, ob es richtig sei, das Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im weiteren ländlichen Raum wirklich aufzuheben. Die Verunsicherung kam daher, weil es nicht ganz klar war, ob die Aufhebung des Gesetzes über die Bürgschaften, das in der Vergangenheit ein Instrument der Regionalpolitik, auch der neuen Regionalpolitik war, dazu führen könnte, dass dem Berggebiet hier Möglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen würden, die es bisher besass. Diese Möglichkeiten bestanden darin, dass gerade Unternehmen in strukturschwachen Gebieten, also im ländlichen Raum und im Berggebiet, durch solche Bürgschaften unterstützt werden konnten. Es profitierten kleine und mittlere Betriebe davon.

Es kann ja nicht sein, dass mit der Änderung der Gesetzgebung gerade den Unternehmungen in den strukturschwachen Gebieten nicht mehr die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung stünden. Es wurde dann gesagt: Nein, nein, das ist nicht der Fall. Die kleinen Unternehmungen in strukturschwachen Gebieten würden auch in Zukunft davon profitieren können. Es sei so, dass der Perimeter bzw. der begünstigte Kreis erweitert würde, was aber nicht heisse, dass die Unternehmungen im peripheren Raum darunter leiden müssten. Sie würden natürlich dann darunter leiden, wenn die gleichen Mittel für einen grösseren Empfängerkreis zur Verfügung gestellt werden müssten. Ich könnte mir vorstellen, dass bei der Priorisierung nicht gerade die Unternehmungen in strukturschwachen Gebieten zuerst an die Reihe kämen, oder sie könnten auch darunter leiden, wenn generell die Mittel nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung stünden. Es wurde in der Kommission aber ausgeführt und auch glaubhaft dargelegt, dass mindestens keine Absicht bestünde, für das Berggebiet ein Instrument der Regionalpolitik zu eliminieren.

Ich möchte Sie, Herr Bundesrat, einfach bitten, auch zuhanden des Amtlichen Bulletins zu erklären, dass mit der Aufhebung des entsprechenden Bundesgesetzes aus Sicht der Regionalpolitik und damit auch des betroffenen ländlichen Raums keine Nachteile erwachsen.