Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-06-05
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-05
Wortprotokoll
Grund meiner Ablehnungsanträge war die Befürchtung, aktuelle und auch von mir verurteilte Vorkommnisse und Exzesse könnten eine übertriebene Hektik für gesetzgeberischen Rigorismus und Aktivismus auslösen. Solches hätte ich als schädlich für die Positionierung der schweizerischen Wirtschaft im internationalen Umfeld betrachtet.
Ich habe nun aber aus den Voten des Vorsitzenden der WAK, aus dem Votum von Kollege Stähelin wie auch aus dem Votum von Bundesrätin Metzler entnehmen können, dass man einerseits von der positiven Reaktion der Börse, der Wirtschaftsverbände und der Wirtschaft sehr wohl Kenntnis genommen hat und man andererseits den Bedarf für neue gesetzliche Regelungen nur gelassen und zurückhaltend prüfen wird. Eine solche gelassene und zurückhaltende Prüfung kann ich akzeptieren, weshalb ich - wie Bundesrätin Metzler hellseherisch geahnt hat - meine Ablehnungsanträge zur Motion Walker "'Corporate governance' in der Aktiengesellschaft" (01.3329) und zur Motion Leutenegger Oberholzer "Transparenz der Kaderlöhne und Verwaltungsratsentschädigungen" (01.3153) zurückziehe.
Auch ich beantrage Ihnen also, diese beiden Motionen als Postulate zu überweisen.
Etwas anders sieht meine Position bezüglich der Motion von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer "Mehr Schutz für Minderheitsaktionäre" (01.3261) aus. Ich bin sehr wohl damit einverstanden, dass auch diese Frage einer Prüfung unterzogen wird.
Ich bin aber nicht damit einverstanden, dass wir als schweizerisches Parlament dem Bundesrat den Auftrag geben, "bei Publikumsgesellschaften die Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Verwaltungsratsbeschlüssen von strategischer Bedeutung für die Gesellschaft an die Aktionärinnen und Aktionäre" zu prüfen. Stellen wir uns einmal vor, wir würden einen solchen Auftrag erteilen, und eine internationale Wirtschaftszeitung würde dies aufgreifen: "Die Schweiz prüft - oder: Die Schweiz will, dass Verwaltungsräte strategische Entscheidungen vorweg bekannt geben!" Wir würden ja zur Lachnummer der Weltwirtschaft, wenn solches bekannt würde.
Deshalb beantrage ich Ihnen, dass man bei der Motion Leutenegger Oberholzer den ersten Punkt von Ziffer 1 - nämlich das, was ich Ihnen vorgelesen habe - auch nicht als Postulat überweist, dass wir hingegen die anderen Punkte [PAGE 328] von Ziffer 1 sowie die Ziffern 2 und 3 als Postulat überweisen.
Es kann sich nun die Frage stellen, ob dies aufgrund unseres Reglementes möglich sei. Ich kann diese Frage nicht abschliessend beantworten. Ich stelle nur fest, dass im Nationalrat die Motion Leutenegger Oberholzer auch erst im Plenum um die Ziffer 4 gekürzt wurde. Ich meine, dass ein analoges Recht auch uns zusteht und wir zum Ausdruck bringen können, dass wir nicht bereit sind, Ziffer 1 Punkt 1 betreffend die Veröffentlichungspflicht von strategischen Entscheidungen dem Bundesrat auch nur zur Prüfung zu geben, weil dies ein solcher wirtschaftlicher Unsinn ist, dass wir ihn auch nicht in Ansätzen als prüfenswert beurteilen können. Ich hoffe, dass Sie diesem so modifizierten Antrag zustimmen können und im Übrigen den Anträgen der WAK entsprechen.