Germann Hannes · Ständerat · 2018-12-10
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-10
Wortprotokoll
Hier gilt eigentlich eine ähnliche Begründung. Der Betrag ist aber hier - es geht um eine Kürzung von 45 Millionen Franken - doch deutlich höher. Der Nationalrat hat diese Kürzung um 45 Millionen Franken für den Bereich der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge eingebracht. Er hat das analog zum Vorjahr getan. Die Begründung war, dass dies im Vorjahr auch funktioniert habe. Eigentlich ist es aber eine andere Auslegung der Berechnungsart. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass man diese Berechnungen immer nach denselben Vorgaben tätigen sollte. Ohnehin kann man am Schluss ja nie genau voraussehen, was in der Welt geschieht, wie viele Flüchtlinge dann letztlich kommen werden. Wir können aber damit leben, wenn der Bundesrat dann halt notfalls mit einem Nachtragskredit kommen muss. Ansonsten wird er sicher versuchen, dieses Budget gemäss Nationalrat einzuhalten.
Wir haben hier auch die Anregung gemacht, dass wir uns vielleicht einmal generell mit der Finanzkommission des Nationalrates darüber unterhalten sollten, wie in diesen Sachen vorzugehen ist. Auf jeden Fall scheint es uns plausibel, dass man in jedem Jahr nach denselben Grundsätzen budgetiert und diese nicht willkürlich Jahr für Jahr ändert. In diesem Sinne sei auch das Unbehagen der Mehrheit hier kundgetan.
Wir haben uns mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür entschieden, uns trotz dieser Bedenken dem Nationalrat anzuschliessen, auch hier aus ähnlichen Überlegungen wie bei der BAG-Kürzung.