Lexipedia

Aebischer Matthias · Nationalrat · 2018-12-10

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz die Ausgangslage beim vorliegenden Geschäft darlegen und auch begründen, weshalb die Initiative so spät noch ins Programm gehievt werden musste.

Nachdem das Bundesstrafgericht in Bellinzona seine Arbeit aufgenommen hatte, war geplant, dass später einmal eine Berufungskammer eingerichtet würde. Bis jetzt gingen die Fälle immer direkt ans Bundesgericht in Lausanne weiter.

Der Bundesrat hat im Herbst 2017 die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes ab 1. Januar 2019 die Arbeit aufnehmen kann. Vorgesehen waren zwei Vollzeitstellen, aufgeteilt auf drei Personen mit Teilpensen: 80 Prozent für die deutsche, 70 Prozent für die französische und 50 Prozent für die italienische Sprache. Vorgesehen waren zusätzlich auch maximal zehn nebenamtliche Richterinnen und Richter.

Neun nebenamtliche Richterinnen und Richter sowie zwei hauptamtliche, nämlich die 50-Prozent-Stelle für die italienische und die 80-Prozent-Stelle für die deutsche Sprache, haben wir - Sie erinnern sich - im letzten Herbst gewählt. Noch[NB]zu bestimmen ist die Richterin bzw. der Richter für die 70-Prozent-Stelle französischer Sprache. Diese Stelle haben wir dreimal ausgeschrieben und haben bis jetzt niemanden gefunden. Bereits im Frühjahr 2018 hat das Bundesstrafgericht darauf hingewiesen, dass es für die festangestellten Richterinnen und Richter eine grosse Herausforderung darstelle, mit 200 Stellenprozenten eine Berufungskammer aufzubauen.

Nationalrat Pirmin Schwander hat daraufhin die parlamentarische Initiative 18.438 eingereicht: Er fordert darin, dass die Praxistauglichkeit der Berufungskammer zu überprüfen sei und gegebenenfalls die Inkraftsetzung verschoben werden sollte. Am 27. September dieses Jahres hat er die Initiative zurückgezogen. Anstelle dieser Initiative hat Ständerat Beat Rieder die parlamentarische Initiative 18.442 eingereicht. Darin fordert er, dass für die Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes mindestens drei Vollzeitstellen geschaffen werden; dies, weil die Arbeitslast der Vollzeitrichter unterschätzt worden sei und weil die involvierten Richterinnen und Richter glauben, dass mehr Fälle als bisher angenommen an die Berufungskammer weitergezogen werden.

Bei der Schaffung der Berufungskammer ging das Parlament zuerst von rund einem Dutzend Fälle aus, mittlerweile spricht man von viel mehr Fällen. In Lausanne sind zurzeit 25 Fälle aus Bellinzona hängig, wenn auch die meisten den Fall Behring betreffen. Dennoch rechnet man heute, dass die Hälfte von rund siebzig Fällen in Bellinzona an die Berufungskammer gelangen könnte. Wegen dieser neuen Schätzung, wegen des aufwendigen Aufbaus der neuen Instanz und auf Drängen der Gerichtskommission hin hat die Kommission [PAGE 2044] für Rechtsfragen die parlamentarische Initiative Rieder übernommen. Der einzige Unterschied ist, dass wir aus "mindestens 300 Stellenprozente" nun "höchstens 300 Stellenprozente" gemacht haben. Dies entspricht den Formulierungen anderer Stellenprozentangaben bei den Bundesgerichten.

Warum drängt es? Das ist noch eine Frage, die ich beantworten muss. Wir haben die französischsprachige Stelle nun dreimal ausgeschrieben: Es findet sich niemand, der bei einem 60- oder 70-Prozent-Pensum nach Bellinzona in die Berufungskammer gehen möchte und die Qualitätsansprüche der Gerichtskommission erfüllt. Die Gerichtskommission verspricht sich von der Ausschreibung einer 100-Prozent-Stelle in französischer Sprache bessere Kandidaturen. Das sind die zwei Gründe, weshalb wir so rasch wie möglich die Stellenprozente der Richterinnen und Richter beim neuen Berufungsgericht in Bellinzona von 200 auf 300 Prozent erhöhen möchten.