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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-06-06

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-06

Wortprotokoll

Es scheint durchaus sinnvoll zu sein, diese beiden Standesinitiativen gemeinsam zu behandeln. Beide betreffen verkehrspolitische Themen, und beide haben eigentlich die gleiche Stossrichtung, in einer bestimmten Agglomeration, in einer bestimmten Region die Infrastrukturausbauten - einmal auf dem Gebiet der Nationalstrasse, einmal auf dem Gebiet der Bahn - voranzutreiben.

Zur Standesinitiative 02.300 "Umfahrung des Raumes Luzern für den Nord-Süd-Verkehr": Hier handelt es sich um ein Begehren des Standes Luzern zur Förderung der Umfahrung von Luzern mittels einer neuen Strasse, die als Nationalstrasse gebaut werden soll. Ihre Kommission hat zu diesem Behuf als Vertreter der Initianten die Luzerner Regierung - Herrn Regierungsrat Pfister als Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements und seinen Abteilungsleiter [PAGE 351] für den öffentlichen Verkehr - vor allem zur zweiten Initiative pflichtgemäss angehört und mit ihnen eine Diskussion geführt. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich überzeugen lassen, dass ernsthafte Verkehrsprobleme im Raum Luzern einer Lösung harren. Wichtig war uns auch, von den Vertretern der zuständigen Verwaltungsstelle, in diesem Fall von Vertretern des Bundesamtes für Strassen, zu hören, welche Vorkehren verwaltungsintern diskutiert und vorbereitet werden, um diese Probleme anzugehen. Denn es ist ja in der Tat die Aufgabe einer Kommission, sich bei der Vorprüfung einer Standesinitiative zuerst zu vergewissern, ob das Problem ein echtes Problem darstellt.

Es ist ein Problem, diese Frage kann schon von vornherein beantwortet werden. So hat dann die Kommission in der Vorprüfung festzustellen, ob verwaltungsintern bereits Massnahmen im Gange sind, die zur Problemlösung beitragen können. Weiter hat dann die Kommission bei der Vorprüfung festzustellen, ob der vorgeschlagene Weg verfahrensmässig richtig ist, oder ob es andere Wege gäbe, die auch zum gewünschten Ziel führen können.

Wir haben in diesem Zusammenhang mit der Initiative zur Umfahrung des Raumes Luzern für den Nord-Süd-Verkehr feststellen können, dass dem Parlament schon in der Vergangenheit ähnliche Begehren aus verschiedenen Regionen der Schweiz vorgelegen haben. In vielen Regionen bestehen tatsächlich ähnliche Begehren, ohne dass sie hier bei uns bisher anhängig gemacht worden sind. Wir haben uns von der Verwaltung überzeugen lassen, dass die Regelung dieser Frage über den Sachplan Strasse angegangen werden soll. Wir haben uns vom Bundesamt für Strassen überzeugen lassen, dass es diesen Sachplan im dritten Quartal des Jahres 2003 auf dem neuesten Stand der Dinge dem Bundesrat unterbreiten wird.

Die KVF ist - hier geht es um Verfahrensfragen - mehrheitlich zum Schluss gekommen, es sei nicht zweckmässig, hier den Weg der Initiative zu beschreiten, d. h. in Parlamentsregie einen Bundesbeschluss zu kreieren und dem Parlament vorzulegen, der dieses Problem lösen könnte. Wir haben von der Kommissionsmehrheit aus vielmehr den Weg gewählt, Ihnen vorzuschlagen, heute ein Postulat zu verabschieden, das den Bundesrat beauftragt, das Begehren, das uns die Behörden des Standes Luzern vorgetragen haben, im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Sachplan Strasse eingehend zu prüfen und entsprechende Lösungsvorschläge ins Auge zu fassen.

Wir beantragen Ihnen also, es sei der Initiative 02.300 keine Folge zu geben. Indessen scheint es sinnvoll, das Ihnen von der Kommission vorgeschlagene Postulat heute zu überweisen.

Ich darf als politische Begründung hier noch beifügen: Wir haben bisher in diesem Rat mit einer Ausnahme bei all diesen Begehren, die aus den Regionen an uns herangetragen wurden, den Weg beschritten, dass wir dem Bundesrat das Begehren zur Kenntnis gebracht haben, ohne selber die Initiative zu ergreifen und gesetzgeberisch tätig werden zu wollen.

Ich gehe gleich zur zweiten Standesinitiative Luzern über, 02.301 "Infrastrukturergänzungen für den Bahnverkehr im Raum Luzern". Ich darf Sie an die Ausführungen erinnern, die vor wenigen Viertelstunden hier zur Frage "Bahn 2000", zweite Etappe, gemacht worden sind, wo sehr viele Wünsche aus allen Regionen des Landes vorliegen und wo derzeit das Bundesamt für Verkehr am Werk ist, aus diesem Wunschkatalog eine vertretbare Lösung zu erstellen, die dann als Projekt "Bahn 2000", zweite Etappe, dem Parlament wieder vorgelegt werden soll. Wir haben uns auch hier in der Vorprüfung zuerst die Frage gestellt: Stellt das Anliegen, das der Kanton Luzern hier in Bezug auf die Eisenbahninfrastruktur stellt, ein echtes Problem dar? Man kommt nicht umhin zuzugeben, dass Luzern mit seinem Kopfbahnhof, der verkehrstechnisch einige Probleme stellt, tatsächlich ein Problem bezüglich Bahninfrastruktur hat. Strittig geblieben ist, ob Luzern und die Zentralschweiz tatsächlich in der ersten Etappe von "Bahn 2000" leer ausgegangen sind, wie die Luzerner Behörden geltend machen. Das Bundesamt für Verkehrs sagt, es sei dort durchaus auch investiert worden.

Das ändert nichts daran, dass es hier ein Problem zu lösen gilt. Was ist in dieser Sache in der Verwaltung unterwegs? Ich habe es bereits erwähnt: An der zweiten Etappe der "Bahn 2000" wird verwaltungsintern intensiv gearbeitet. Wir haben zur Kenntnis nehmen können, dass dem Bundesrat noch im Jahre 2003 zum Projekt "Bahn 2000", zweite Etappe eine vernehmlassungsfähige Vorlage unterbreitet werden soll, wie das BAV sich ausdrückt.

Daher lautet die dritte Frage: Ist der vorgeschlagene Weg über die Initiative - dass wir als Parlament in diesem Gebiet selber gesetzgeberisch tätig werden - der adäquate? Wir sind zum Schluss gekommen, dass es sinnvoller und besser wäre und eigentlich unserer Praxis in diesem Rat entspricht, dass wir dem Bundesrat das berechtigte Anliegen des Standes Luzern über ein Postulat zur Kenntnis bringen. Sie finden dieses Postulat in den schriftlichen Unterlagen. Wenn ich nicht ganz falsch informiert bin, besteht seitens des Bundesrates die Bereitschaft, die beiden Postulate entgegenzunehmen. Das werden wir von Herrn Bundesrat Leuenberger ja gleich hören.

Ich beantrage Ihnen also aus den erwähnten Gründen, der zweiten Standesinitiative ebenfalls keine Folge zu geben. Indessen beantrage ich Ihnen, dem Kommissionspostulat, wie es in den Unterlagen steht, zuzustimmen, damit dieses Begehren in die Behandlung und die Vorbereitungsarbeiten für die zweite Etappe von "Bahn 2000" einfliesst.