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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2018-12-10

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Namens der Minderheit bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und den letzten Satz, "Sie", nämlich die Kantone, "sind frei in der Festlegung ihrer Wahlkreise und spezieller Wahlrechtsregelungen", so zu belassen. Das, was die Mehrheit der Kommission beschlossen hat, ist eine Art Schlaumeiertrick. Wenn Sie das Ganze nämlich befürworten, dann können Sie die Streichung eigentlich auch bleibenlassen, weil dieser Satz ein wesentlicher Pfeiler dieser Vorlage ist.

Der Nationalrat ist wie der Ständerat auf diese Vorlage eingetreten. Das heisst, auch der Nationalrat will die Freiheit und Souveränität der Kantone belassen. Der Nationalrat wäre inkonsequent, wenn er jetzt der Mehrheit folgte, der gleichen Mehrheit übrigens, die auf die Vorlage gar nicht eintreten wollte. Die Mehrheit hat den Eintretensentscheid offenbar noch nicht ganz richtig verdaut und versucht nun, ihn mit einem Schlaumeiertrick rückgängig zu machen.

Ich bitte Sie aus vier Gründen, dem Ständerat zu folgen:

1.[NB]Aus verfahrensökonomischen Gründen: Wir haben ein Interesse daran, dass über diese Vorlage noch in dieser Legislatur vom Volk entschieden werden kann. Schaffen Sie hier keine Differenz mehr, ist die Vorlage bereit zur Schlussabstimmung. Auch wenn Sie gegen diese Vorlage sind: Sie können doch mit einer Ablehnung der Vorlage dem Volk nicht verbieten, diese Frage zu entscheiden! Also lassen Sie doch diese Vorlage so, wie sie der Ständerat mit guten Gründen vorschlägt.

2.[NB]Aus politischen Gründen: Der Ständerat wird sich bei diesem Passus bestimmt querlegen, hat er sich doch sehr deutlich für seine Vorlage entschieden. Sie wissen, was das heisst: Am Ende setzt sich der Ständerat durch. Deshalb sparen Sie jetzt Rede- und Behandlungszeit, wenn Sie der Minderheit folgen.

3.[NB]Aus juristischen Gründen: Der Antrag der Mehrheit eröffnet in Wahlkreisfragen wieder den Beschwerdeweg ans Bundesgericht, den die Standesinitiativen, der Ständerat und der Nationalrat mit ihrem Eintretensentscheid ja gerade verhindern wollten. Das ist unredlich.

4.[NB]Aus staatspolitischen Gründen: Das Bundesgericht hat in verschiedenen Entscheiden gewisse Wahlkreise ausdrücklich als historisch gewachsen akzeptiert. Andere hat es aber als willkürlich bezeichnet und genau dadurch zum Ausdruck gebracht, dass es selbst kein abschliessend gültiges Kriterium hat, was zulässig ist und was nicht. Das führt - ich wage diese Prognose, weil die bundesgerichtlichen Entscheide in der Mehrheit in diese Richtung gingen - in der Konsequenz dazu, dass das Bundesgericht eines Tages ganze Kantone als einen einzigen Wahlkreis bezeichnen wird. Dann ist es ein kleiner Schritt dazu, dass die ganze Schweiz bei den Nationalratswahlen ein Wahlkreis sein könnte. Genauso wie die Kantone in ihrer Autonomie beschnitten werden, Wahlkreise selbst festzulegen, werden mittelfristig die Kantone als Wahlkreise fallen.

Denken Sie das Prinzip des "one man, one vote", das hier oft bemüht wurde, konsequent weiter, kommen Sie nicht umhin festzustellen, dass bei Nationalratswahlen eine Stimme aus dem Kanton Uri quasi weniger wert ist als eine aus dem Kanton Zürich. Sie ist nur dann nicht weniger wert, wenn man die Souveränität der Kantone höher gewichtet als die quantitative Gleichgewichtung der Stimmen. Genau das ist der Sinn der Kantonssouveränität: nicht alle Stimmen gleich zu gewichten, sondern im Gegenteil kleinen Kantonen oder Minderheiten ein Gewicht zukommen zu lassen, das grösser ist als die rein numerische Gewichtung.

Das nennt sich dann eben, einfach ausgedrückt, Respekt vor Minderheiten oder Föderalismus. Genau das will der Ständerat sicherstellen. Er weiss warum. Denn genau gegen diese Aufhebung der Souveränität der Kantone muss man sich jetzt wehren. Das geht nur, indem Sie den Schlaumeierantrag der Kommissionsmehrheit ablehnen und dem Ständerat zustimmen, wie es meine Minderheit verlangt.

Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Minderheit.