Glättli Balthasar · Nationalrat · 2018-12-10
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Ich glaube, dass ein grundlegendes Missverständnis über den Begriff der Souveränität dieser Diskussion zugrunde liegt. Ich bin ein starker Verfechter der Souveränität unseres Landes und der Souveränität der Kantone im Rahmen der Rechtsordnung. Aber Souveränität ist nicht das Gleiche wie Willkür. Die Kantone, die nach Beschwerden von Stimmberechtigten vom Bundesgericht gerüffelt wurden, haben nicht ihre Souveränität verloren. Vielmehr wurde ihnen durch die unabhängige dritte Gewalt mitgeteilt, dass sie die Verfassung und das verfassungsmässige Recht ihrer Bürgerinnen und Bürger auf gleiche Gewichtung ihrer Stimme wie der Stimme anderer Bürgerinnen und Bürger in den Wahlen verletzt hatten.
Rechtsstaatlichkeit, Gewaltentrennung sind nicht Gegenbegriffe zu Souveränität, sondern sie sind das Fundament der Souveränität. Wenn wir wollen, dass die Kantone souverän bleiben, dann dürfen wir ihnen nicht einfach Willkür erlauben, so wie es diese beiden Standesinitiativen fordern, sondern dann müssen wir ihnen zutrauen, dass sie in diesem Rahmen, den die Verfassung setzt, korrekt handeln. Das Bundesgericht interpretiert da nicht irgendetwas Neues in die Verfassung hinein, sondern es legt einfach die Verfassung in diesem Einzelfall aus.
Diese Kantone haben verschiedenste Möglichkeiten, ihr System souverän, aber gemäss den verfassungsmässigen Grundrechten jedes Bürgers, jeder Bürgerin zu gestalten. Sie können das Pukelsheim-Verfahren nehmen, sie können Wahlkreisverbände machen, sie können andere Formen des Ausgleichs hineinschreiben. Sie können den Majorz wählen, sie können den Proporz wählen oder sogar ein Mischsystem machen. Das ist ihre Souveränität. Aber wer sagt, dass Souveränität auch das Recht beinhalten muss, die verfassungsmässigen Grundrechte von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern in einem Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu verletzen, der spricht aus meiner Sicht nicht von Souveränität, sondern von grundlegender Missachtung der Rechtsstaatlichkeit.
Dazu sagen wir Grünen überzeugt Nein. Deshalb lehnen wir Grünen die Minderheit Pfister Gerhard ab. Deshalb können wir uns jetzt in der Detailberatung damit abfinden, dass es eine Mehrheit gibt, die eigentlich nochmals das geltende Recht, einfach präziser, in die Verfassung schreibt. Deshalb ist es, wenn die Mehrheit obsiegt, mehr oder weniger eine Frage der Kosmetik, ob man dazu noch eine Volksabstimmung durchführt oder nicht; das entscheiden Sie dann bei der Schlussabstimmung.
In dem Sinne: Achten Sie die Souveränität, indem Sie sie nicht als falsches Argument gegen die Grundrechte missbrauchen.