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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-12-10

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Herr Kollege Föhn, Herr President-elect Ueli Maurer hat Ihr Votum eigentlich sehr klar in einem Satz zusammengefasst. Er hat vor einiger Zeit gesagt, im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens leide die Schweiz am Musterschülersyndrom. Ich glaube, er hat diesen Satz mit Recht geprägt. Er wollte damit zum Ausdruck bringen, dass sich verschiedene unserer umliegenden Staaten die Freiheit herausnehmen, die Regeln zugunsten ihrer eigenen Unternehmen etwas grosszügiger auszulegen und damit wirtschaftlich nicht einfach blauäugig zu handeln. Verstehen Sie mich richtig: Ich will keineswegs zur Rechtsbeugung aufrufen, aber wir haben nun die Gelegenheit, mit der vorliegenden Totalrevision wichtige Pflöcke einzuschlagen, um die bisherige Situation zu verbessern. [PAGE 966]

Im Rahmen einer Interpellation habe ich im Kontext der Vergabe von Aufträgen durch die SBB beim Bau des Bözbergtunnels dem Bundesrat im Jahr 2016 einige konkrete Fragen gestellt. Wegen der unverhältnismässigen Verkehrsbelastung ist es nämlich ein ökologischer Unsinn und auch wirtschaftlich widersinnig, wenn Tübbinge, also grosse Betonelemente, nicht beim drei Kilometer von der Baustelle entfernten Schweizer Betonwerk bezogen, sondern von einem deutschen Werk in 800 Kilometer Entfernung hertransportiert werden. Der Bundesrat hat damals betont, dass er der Nachhaltigkeit bei der Revision des Beschaffungsrechts eine noch höhere Bedeutung beimessen werde. Zudem stehe für den Bundesrat die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizer Unternehmen im Vordergrund.

Aufgrund der immensen volkswirtschaftlichen Bedeutung des öffentlichen Beschaffungswesens mit einem jährlichen Einkaufsvolumen von über 40 Milliarden Franken ist, ausgehend vom vorliegenden Entwurf einer Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, zu prüfen, ob die gewünschten Verbesserungen erreicht werden. Nach einer eingehenden Lektüre des vorliegenden Projektes gelange ich zum Schluss, dass es Sinn macht, darauf einzutreten. Mit der Verabschiedung des BöB-Projektes schaffen wir eine wichtige Grundlage für mehr Rechtssicherheit und auch für eine bessere Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.

Ich will im Folgenden ganz kurz drei Punkte speziell hervorheben:

1. Gleich lange Spiesse: "Ein gut funktionierendes öffentliches Beschaffungswesen trägt zu einer günstigen Wirtschaftsentwicklung bei, indem es den Wettbewerb zwischen den Anbietern verstärkt", schreibt der Bundesrat in der Antwort auf meine Interpellation. Das ist gut und recht, aber vor dem Hintergrund des erwähnten Bözbergtunnel-Beispiels sind gerade ökologische Kriterien und Umweltvorschriften des Ausführungsortes zu berücksichtigen.

Die Schweizer Anbieter müssen oft höhere Anforderungen an den Umweltschutz und an die Erhaltung von natürlichen Ressourcen erfüllen als ihre ausländischen Konkurrenten. Evidenterweise resultiert daraus ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil bei den Kosten. Beim Zuschlag muss daher auch die Umweltbelastung sehr direkt mit eingerechnet werden. Ein Transport über 800 Kilometer, teilweise mit Lastwagen, muss dabei sehr klar als Minuspunkt in die Analyse einfliessen können. Neben diesen Überlegungen scheint mir Artikel 12 beziehungsweise insbesondere Artikel 12a ganz zentral zu sein. Im neuen Artikel 12a wird nämlich gemäss Antrag der WAK-SR festgehalten, dass öffentliche Aufträge nur an Anbieter vergeben werden, welche mindestens die am Ort der Leistung geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen einhalten, und dass dies auch für Subunternehmen gelten muss.

Das scheint mir sehr sinnvoll zu sein. Bei den Arbeitsbedingungen soll das Leistungsortprinzip das Herkunftsortprinzip ablösen. Nur so kann vermieden werden, dass Anbieter aus Niedriglohnregionen zulasten der Unternehmer, welche hier strengere Vorschriften einhalten müssen, bei der Vergabe bevorzugt werden. Namentlich auch deshalb scheint es mir wichtig, dass wir die Mehrheit der Kommission bei Artikel 26 Absatz 1 unterstützen. Sie fordert, dass die Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Erbringung der zugeschlagenen Leistungen sicherstellt, dass die Anbieterin und ihre Subunternehmerinnen die Teilnahmebedingungen, auch die Voraussetzungen nach Artikel 12, erfüllen. Die ursprüngliche Formulierung "achtet ... darauf" ist meines Erachtens viel zu schwach.

In gleichem Sinne werde ich die Kommissionsmehrheit bei Artikel 26 Absatz 1bis mit Überzeugung unterstützen. Es ist eine Frage der Fairness, dass das Preisniveau der Länder, in denen eine Leistung erbracht wird, als Zuschlagskriterium berücksichtigt wird.

2. Das vorteilhafteste, nicht das günstigste Angebot: Die Philosophie des öffentlichen Beschaffungswesens zielt darauf, dem optimalsten Angebot eine Chance zur Realisierung zu geben und damit eine Win-win-Situation zu schaffen. Ich bin daher froh, dass die Kommission im Begriffsartikel das wirtschaftlich günstigste Angebot als das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis definiert. Der Preis ist zwar auch weiterhin ein wichtiges Entscheidungselement. Es darf aber nicht allein ausschlaggebend sein und von den Vergabestellen beim Zuschlag nicht übermässig stark gewichtet werden.

Ich werde daher bei Artikel 41 den Einzelantrag Wicki unterstützen, der begriffliche Kongruenz herstellt und nicht vom wirtschaftlich günstigsten Angebot, sondern vom vorteilhaftesten Angebot spricht.

3. Aus- und Weiterbildungsbonus sowie Gutschrift als sozialer Arbeitgeber: Im Rahmen der Zuschlagskriterien scheint es mir mehr als gerechtfertigt zu sein, dass der Auftraggeber ergänzend die Leistung der Unternehmen im Bereich der Lehrlingsausbildung berücksichtigen kann. Die Erweiterung der WAK-SR, auch noch die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Unternehmen Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende zur Verfügung stellen und Langzeitarbeitslose wieder eingliedern, scheint mir sehr richtig und auch wichtig zu sein. Mit Freude werde ich daher die Ergänzung in Artikel 29 Absatz 2 unterstützen.

Zusammenfassend: Es werden im Gesetzentwurf wichtige Optimierungsmassnahmen beantragt. Mit Überzeugung werde ich also darauf eintreten. Die Umsetzung des Gesetzes scheint mir dann aber ebenso wichtig zu sein, denn es kann und soll ja nicht alles im Gesetz geregelt werden. Dabei müssen vor allem die anwendenden Behörden den gewährten Handlungsspielraum voll nutzen und eben vom sprichwörtlichen Musterschülersyndrom abkommen. Dafür ist insbesondere auch die konkrete Formulierung beim Zuschlag - also "das vorteilhafteste Angebot" - hilfreich. Nur so können auch unsere Unternehmen und letztlich unsere Volkswirtschaft davon profitieren.