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AB 239154

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Ich schulde Ihnen noch die Abstimmungsergebnisse in der Kommission. Bei der Frage der Verlässlichkeit des Preises hat die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen entschieden, die Verlässlichkeit nicht als zusätzliches Kriterium aufzunehmen, weil das vollumfänglich vom Begriff der Plausibilität des Angebotes umfasst ist. Beim Preisniveau im Ausland hat die Kommission noch deutlicher, mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, entschieden, dieses Kriterium eben im Sinne des Nationalrates aufzunehmen.

Beim Einzelantrag Wicki bin ich mir nicht ganz sicher, wie er gemeint ist. Ich habe zwei Fassungen vor mir. Die ursprüngliche Fassung war ein ausformulierter Absatz 1, der einfach die Version der Kommissionsmehrheit beinhaltete, aber das Kriterium der Verlässlichkeit des Preises eingefügt und jenes des unterschiedlichen Preisniveaus gestrichen hatte. In der heute verteilten Fassung heisst es im Antrag Wicki zu Artikel 29 in Bezug auf Absatz 1 nur noch: "Gemäss Nationalrat". Zu Absatz 1bis sagt er nichts. Das würde dann wohl heissen, dass Absatz 1bis beibehalten würde - entgegen dem Einzelantrag Caroni. Herr Kollege Wicki hat denn auch bei seiner Antragsbegründung nichts über eine Streichung des Preisniveaukriteriums gesagt.

Ich bitte einfach, bei der Abstimmungsreihenfolge dann so zu verfahren, dass wir am Schluss auch Klarheit über Absatz 1bis haben.