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preparatory:AB 239184

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-12-10

Wortprotokoll

Bei Buchstabe i schafft Ihre Kommission eine Differenz zum Nationalrat, und zwar möchten wir die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen des Bundes von der Anwendung des Gesetzes ausnehmen. Die Rechtslage ist heute die, dass Vorsorgeunternehmungen, also alle Vorsorgeeinrichtungen, für Anlageentscheide gemäss Buchstabe d des gleichen Artikels ausgenommen sind. Die Kommission wollte nun zunächst die Publica generell ausnehmen, also nicht nur für die Anlageentscheide, sondern auch für andere Anschaffungen. Sie hat sich dann bewusstgemacht, dass neben der Publica auch andere öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen existieren, etwa die Vorsorgeeinrichtungen der SBB oder der Post, oder dass auch künftige Einrichtungen entstehen könnten, wenn etwa die Finma sich entscheiden würde, eine eigene Pensionskasse zu machen. Aufgrund dieser Situation hat sich die Kommission entschieden, die Differenz zu schaffen, im Wissen, dass man darüber diskutieren kann - der Nationalrat wird das wohl tun -, ob die generelle Ausnahme die richtige Lösung ist, wie sie jetzt mit Buchstabe i vorgeschlagen wird, oder ob differenziert ausgenommen werden müsste.