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Fünfschilling Hans · Ständerat · 2002-06-10

Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-10

Wortprotokoll

Die Diskussion um die Umwandlung der Halbkantone hat schon eine lange Geschichte. 1977 beschäftigte sich das Parlament mit dem Vorstoss eines damaligen Basler Nationalrates, der vor der Schaffung des Kantons Jura verlangte, dass die Halbkantone aufgewertet würden.

Im Weiteren wurden dann vor allem zwei Varianten diskutiert:

Die eine Variante war die, dass alle sechs Halbkantone zu Vollkantonen aufgewertet werden. Die Gegenargumente dagegen waren: Das föderalistische Gleichgewicht wird gestört, vor allem das sprachliche Gleichgewicht. Es gab auch Überlegungen, gerade im Ständerat, dass es zu einer politischen Verschiebung kommen könnte.

Die zweite Variante war die, dass nur die beiden Basel aufgewertet werden sollten. Hier waren die Gegenargumente die gleichen, wie wir sie schon gehört haben: Die Gleichberechtigung; das heisst, dass quantitative Überlegungen keine Rolle spielen sollten.

In Klammern darf ich vielleicht bemerken, dass im Entwurf zur neuen Bundesverfassung von 1977, jenem von Bundesrat Furgler, die Lösung für die beiden Basel vorgeschlagen wurde, also dass diese beiden Halbkantone aufgewertet würden. Diese Lösung wurde damals abgelehnt, mit der Überlegung: Unsere jetzige Gebietsstruktur ist historisch gewachsen, sie soll so bleiben; die Halbkantone sind durch Trennung entstanden, sie sollen deshalb Halbkantone bleiben.

1978 wurde dann jedoch über eine Gebietsveränderung in der Schweiz entschieden. Es kam zu einer Kantonstrennung! Der Kanton Bern wurde getrennt und zwar in den jetzigen Kanton Bern und in den Kanton Jura. Niemand dachte aber daran, dass nachher die beiden Kantone Halbkantone sein müssten. Es wurde dort - z. B. in der Bundesratsvorlage - ausgesprochen deutlich damit argumentiert, dass die Grösse und die Bedeutung des Kantons Bern selbstverständlich keine Herabstufung dieses Kantons zu einem Halbkanton zulasse. Aus dem Grund, weil man das parallel gemacht hat, erhielt nachher auch der kleine Kanton Jura zwei Standesstimmen und wurde zum Vollkanton.

In unserem Kanton Basel-Landschaft wurde 1989 eine Volksinitiative ergriffen, die von einer ganz klaren Mehrheit vom Volk angenommen wurde, in der per Verfassung alle Behörden des Kantons aufgefordert werden, alles zu tun, um sich für die Schaffung eines Vollkantons Basel-Landschaft einzusetzen. Aufgrund dieses Verfassungsartikels hat dann 1992 Nationalrat Gysin Hans Rudolf eine Parlamentarische Initiative (92.444) eingereicht, in der er die Schaffung eines Vollkantons verlangte.

Das war gerade nach der EWR-Abstimmung, an der - wie wir schon gehört haben - beide Basel dem EWR zustimmten. Damals wurde die sprachregionale Frage weniger gestellt. Damals hiess es in den welschen Zeitungen: "Les Bâlois, ce sont des Romands qui parlent l'allemand." Also wurde das unter dem sprachregionalen Gesichtspunkt weniger kritisch beurteilt. Deshalb hat auch die nationalrätliche Kommission damals mit 15 zu 6 Stimmen beantragt, dieser Parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Vor der Plenumsdiskussion wurde sie wieder zurückgezogen.

Im Jahre 1994 fand wieder eine schweizerische Gebietsveränderung, fand wieder eine Kantonstrennung statt. Wieder wurde der Kanton Bern getrennt, und zwar in den Kanton Bern und in das Laufental. Selbstverständlich dachte wieder niemand daran, aus dem Kanton Bern einen Halbkanton zu machen. Nicht einmal die kämpferischsten Vollkantonsbefürworter des Kantons Basel-Landschaft haben in diese Richtung gedacht. Aber wir haben uns doch die Überlegung erlaubt, ob man nicht durch das Laufental vielleicht einen Ständerat oder eine halbe Standesstimme erhalten könnte, in dem Sinne, dass auch sie wie jene beim Kanton Jura neu generiert würde. Das Laufental entspricht von der Grösse und der Bevölkerungszahl her ja durchaus der Grösse des kleinsten Halbkantons. Das geschah 1994. Im Jahre 2000 ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten.

Die neue Bundesverfassung geht auch vom Grundsatz der Gleichstellung und der Gleichbehandlung der Kantone aus. Sie sagt auch, dass die 26 Kantone die gleichen Rechte und Pflichten haben. Die 26 Kantone sind in Artikel 1 der Bundesverfassung aufgelistet. Sie werden nochmals in Artikel 141 BV erwähnt, wonach bei der Ergreifung des fakultativen Referendums durch die Kantone acht Kantone notwendig sind. Und hier sind 8 der 26 Kantone gemeint. Es gibt also keine Halbkantone mehr, sie existieren in der neuen Bundesverfassung nicht mehr. Die so genannten Halbkantone werden auch nicht mehr wie in der alten Bundesverfassung jeweils zu einem Kanton zusammengefasst, sondern sie erscheinen als selbstständige Einheiten. Nur bei der Wahl des Ständerates und bei der Festlegung der Standesstimme werden diese Kantone noch als Halbkantone behandelt.

Mit dem Hinweis auf diese neue Bestimmung der Bundesverfassung wurde auch die vorliegende Standesinitiative eingereicht, die dies als neue Begründung neben den anderen bekannten Begründungen aufführt. Die Gegenargumente der Kommission sind nicht neu. Sie entsprechen in der Diskussion, ob man alle sechs Halbkantone will, der Überlegung, dass das föderalistische Gleichgewicht gestört würde. Vor allem die Gleichberechtigung der Kantone Baselland und Basel-Stadt im Vergleich mit den anderen Halbkantonen wird herangezogen. Aber die Frage der Gleichberechtigung der Kantone mit den Vollkantonen wird dabei unterdrückt.

Es kommt auch wieder das Argument, dass quantitative Überlegungen keine Rolle spielen dürfen, obwohl ich, wie wir jetzt gehört haben, am Beispiel des Kantons Bern gezeigt habe, dass quantitative Überlegungen wohl eine Rolle spielen. Auf die neue Situation, namentlich auf die neue Verfassung, in der es keine Halbkantone mehr gibt, auf unser neues Kantonsgebiet und auf die Tatsache, dass es seit 1848 Gebietsveränderungen gegeben hat, wird gar nicht eingegangen. Darüber bin ich etwas enttäuscht. Ich möchte nochmals die Besonderheit der Situation vor allem des Kantons Basel-Landschaft darlegen; für den Kanton Basel-Stadt wird dann nachher mein Kollege Gian-Reto Plattner reden:

1. Wir haben eine Verfassungsbestimmung, die aufgrund einer Volksinitiative zustande gekommen und die durch einen klaren Volksentscheid bekräftigt worden ist, wonach wir ein Vollkanton sein wollen. Die eidgenössischen Parlamente haben übrigens die Verfassung mit dieser Bestimmung auch gewährleistet.

Wenn Sie jetzt dem Minderheitsantrag zustimmen, dann folgen Sie deutlich dem Wunsch eines ganzen Kantons, dem Wunsch der Einwohner eines Kantons, und nicht nur einer Standesinitiative, die von einer Regierung oder einem Parlament gekommen ist.

2. Wir sind ein Kanton, der nach einer Kantonstrennung in der jetzigen Form so entstanden ist. Wir sind der einzige Kanton, der eine Gebietsvergrösserung erfahren hat, und das mit Zustimmung des ganzen Schweizer Volkes, ohne dass damit auch eine Aufwertung in Bezug auf die Standesstimmen stattgefunden hat. [PAGE 359]

3. Zuletzt - man darf es sagen, auch wenn man es politisch nicht sagen sollte -: Wir sind der grösste Halbkanton. Wir sind grösser als die vier kleinen Halbkantone, wir sind auch grösser als die Mehrheit der Vollkantone.

Ich bitte Sie deshalb, dem Wunsch des Baselbieter Volkes zu folgen und der Kommissionsminderheit zuzustimmen.