Schmid Martin · Ständerat · 2018-12-10
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-10
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier mit den Kantonen dem Bundesrat zu folgen, und vertrete dies wie folgt.
Die schweizerische Bauwirtschaft ist sehr spezialisiert organisiert. Wir erwarten, dass die Bauwirtschaft sich extrem produktiv verhält. Sie ist auch kleingewerblich organisiert. Wir haben ganz wenige Baukonzerne, welche alle Leistungen, auch vertikal integriert, selbst erbringen können. Wenn Sie jetzt den Grundsatz statuieren, dass im Prinzip nur eine Subunternehmerebene zugelassen ist, so greifen Sie in die Strukturen des Gewerbes ein, indem Sie die Unternehmen dazu bringen werden, sich in vielen Bereichen neu aufstellen zu müssen. Heute ist es so, dass der Maler spezialisiert ist auf das Malen, der Gipser auf das Gipsen und der Bauunternehmer auf das Bauen. In Zukunft, wenn also Subunternehmerketten verboten sind, zwingen Sie den Bauunternehmer dazu, selbst eine Gipserabteilung aufzubauen, eine Malerabteilung aufzubauen.
Wir glauben, das ist die falsche Antwort, welche die Mehrheit auf eine Problemstellung gibt, die durchaus besteht. Wir haben ja vorhin schon darüber gesprochen, dass im Subunternehmerbereich durchaus Probleme bestehen. Das möchte ich nicht negieren. Wir haben deshalb ja auch davon gesprochen, dass beispielsweise mit Work Control sicher ab dem nächsten Jahr eine Lösung zur Verfügung steht, die im Markt eben gerade dieses Thema aufnimmt. Aber dass man die Subunternehmerketten verbietet, ist falsch.
Ich zeige an einem einfachen Beispiel auf, welche Folgen das haben könnte. Beispielsweise schreibt ein Kanton oder eine Gemeinde die Sanierung einer Heizungsanlage im Schulhaus aus. Da bewirbt sich eine Heizungsfirma, denn es geht darum, neu eine Wärmepumpe einzubauen. Da diese Heizungsunternehmung selbst keine Bohrungen für Erdsonden vornimmt, gibt sie den Auftrag einer Bohrfirma, welche die Bohrungen vornimmt. Diese Erdbohrfirma, welche die Sondierungen vornimmt, hat keine Transportkapazität. Der Schlamm wird in einer Mulde einer Transportfirma abgeführt. Wir haben also schon einen zweiten Subunternehmer. Deponiert wird das Ganze auf einer Deponie, die weder dem Transportunternehmer noch der Heizungsfirma gehört. Sie sehen bei solch einfachen Beispielen: Es ist nicht der Weg, dass man hier gesetzgeberisch vertikal integrierte Firmen vorgeben soll. Das ist falsch.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir beschlossen haben, dass der Auftraggeber eine Verantwortung bekommt. Da habe ich die gleiche Meinung wie viele hier im Saal, wonach der Auftraggeber, die öffentliche Hand, eben auch bei der Vergabe genau hinschauen soll; sie kann sich mit der Auftragsvergabe nicht einfach aus der Verantwortung stehlen. Ein Verbot der weiteren Subunternehmerkette einzuführen wäre aber auch im Widerspruch zur Praxis in den Kantonen. Das ist denn auch im Nationalrat abgelehnt worden.
Ich bitte Sie, hier dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzustimmen.