Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2018-12-10
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-10
Wortprotokoll
Ich bin mit meinem Minderheitsantrag II zu Artikel 39 Absatz 5 für einmal auf der Linie des Bundesrates. Ich unterstütze also dessen Haltung, die Fördermassnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden bis 2025 zu befristen.
In diesem Zusammenhang erinnere ich Sie an die Diskussionen bezüglich der Energiestrategie. Im Energiegesetz haben wir ja unter anderem festgelegt, die kostendeckende Einspeisevergütung und auch das Gebäudeprogramm auf 2025 zu befristen. Das haben wir auch dem Volk so vermittelt. Es wäre unredlich und demokratisch äusserst fragwürdig, wenn wir bereits heute, also eineinhalb Jahre nach der Volksabstimmung, das Ganze wieder über den Haufen werfen würden.
Was versprochen wurde, gilt es einzuhalten. Es geht nicht an, immer wieder neue Regeln aufzustellen. Das gilt einerseits bezüglich der Befristung des Gebäudeprogramms bis Ende 2025, aber auch bezüglich der Vorgabe, dass höchstens ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe, höchstens aber 450 Millionen Franken pro Jahr, ins Gebäudeprogramm fliessen soll. Demzufolge ist auch der Antrag der Minderheit I (Schilliger), wonach die Beträge ab 2021 und bis 2025 linear reduziert werden sollen, nicht ganz sauber.
Zudem möchte ich anfügen, dass auch das Gebäudeprogramm, das wir bereits seit zehn Jahren haben und das wahrscheinlich noch weitere sieben Jahre dauern soll, wie alle Subventionierungsprogramme einen beachtlichen Mitnahmeeffekt hat. Dazu hat es einmal einen Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle gegeben, den wir vor einiger Zeit einmal in der Kommission diskutiert haben. Diese Subventionen sind zwar gut für einige Anspruchsgruppen, aber sicher nicht im Gesamtinteresse.
Auch aus diesem Grund ist das Auslaufen per Ende 2025 zu befürworten. Damit können denn auch alle Mittel wieder an die Bevölkerung zurückgeführt werden, wie es bei der seinerzeitigen Einführung der CO2-Abgabe dem Volk versprochen worden ist.