Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-11

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte meine Äusserungen mit einem Zitat beginnen: "Die Vorlage bringt in zahlreichen Punkten Vereinfachungen und Entlastungen, gerade auch für KMU. Zu erwähnen sind beispielsweise Erleichterungen für die Gründung von Start-ups und bei Kapitalerhöhungen." Das Zitat stammt nicht von Public Eye oder von Transparency International, Herr Ständerat Germann; es ist vielmehr ein Zitat aus der Medienmitteilung von Economiesuisse, und zwar zum Zeitpunkt, nachdem der Nationalrat diese Vorlage beraten hat, also nach der Sommersession. Ich fahre mit Zitaten aus derselben Medienmitteilung noch ein wenig fort: "Die Revisionsvorlage greift zahlreiche in der Vergangenheit diskutierte und hängige Anpassungen im [PAGE 1007] Aktienrecht auf und kann dadurch einen seit Jahren bestehenden Reformstau aufbrechen. Economiesuisse begrüsst, dass der Nationalrat sich der Vorarbeit der Rechtskommission des Nationalrates in wesentlichen Punkten anschliessen konnte." Das ist die Aussage von Economiesuisse zu dieser Vorlage, nachdem der Nationalrat sie beraten hat.

Nun, der Kommissionssprecher hat Ihnen ausführlich die Vorgeschichte dieser Vorlage dargestellt, sie ist wirklich spektakulär, sie hat auch ein paar spektakuläre Kehrtwendungen hinter sich. Ich erlaube mir zu sagen, dass die Entscheidungen des Parlamentes nicht immer ganz widerspruchsfrei waren. Aber die Vorlage hat es jetzt wieder in Ihren Rat geschafft, nachdem man nach der ersten Beratung durch Ihren Rat den Entscheid gefällt hat, das Rechnungslegungsrecht abzuspalten; das ist jetzt seit dem 1. Januar 2013 bereits in Kraft. Nach der Abstimmung über die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" im März 2013 mussten Sie sich entscheiden, ob Sie die bereits bestehende Vorlage und die Umsetzung dieser neuen Verfassungsbestimmung zusammen machen wollen oder ob Sie das separat fortführen.

Der Bundesrat hatte damals, nach der Annahme der Abzocker-Initiative, sehr schnell, innerhalb von neun Monaten, die Verordnung erstellt. Aber nachher mussten Sie sagen, ob Sie die Umsetzung der Initiative in die bisherige Aktienrechtsvorlage von 2007 integrieren oder ob Sie die Umsetzung der Bundesverfassung bewusst in einer separaten Vorlage vorwärtsbringen wollen. Sie haben sich damals sehr bewusst dafür entschieden, dem Bundesrat den Auftrag zu geben, diese beiden Vorlagen zusammenzuführen: Nur so könnten Sie sicherstellen, dass Sie eine einheitliche Vorlage haben. Sie wussten damals auch - ich habe gerade nochmals das Amtliche Bulletin dieses Rates nachgelesen -, dass es eine ziemlich umfangreiche Sache geben wird, weil auch das, was Sie bisher verabschiedet hatten, schon ziemlich umfangreich war und die Umsetzung der Abzocker-Initiative noch dazukommen würde. Sie haben aber damals gesagt, es sei von Vorteil, wenn Sie eine einheitliche Vorlage hätten und nicht doppelspurig weiterfahren würden.

Wie immer hat der Bundesrat Ihren Auftrag erfüllt, das macht der Bundesrat, wenn Sie ihn beauftragen. Er hat diese Vorlage erarbeitet, er hat sie in die Vernehmlassung geschickt, und es stimmt: Die Rückmeldungen aus dieser Vernehmlassung waren zum Teil sehr kritisch. Auch das hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe - nicht heute Morgen, aber so in den letzten Tagen und Wochen - manchmal Aussagen gehört, bei denen ich gemerkt habe, dass die Leute nicht bemerkt haben, dass der Bundesrat die Vorlage nach der Vernehmlassung noch einmal ziemlich überarbeitet und Dinge, die in der Vernehmlassung gestört haben, im Hinblick auf die Akzeptanz der Vorlage herausgenommen hat. Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat vor allem eines gemacht: Er hat sich intensiv mit den Wirtschaftsverbänden besprochen, mit ihnen diskutiert. Er hat gesagt, und das war auch das Anliegen der Wirtschaftsverbände: Wir wollen eine mehrheitsfähige Vorlage, es ist kein Wunschprogramm. Deshalb hat der Bundesrat dann, nach diesen intensiven Gesprächen und eben nach der Vernehmlassung, diverse Anliegen fallenlassen.

Ich betone das hier, weil Ihre Kommission für Rechtsfragen einige dieser Themen, die der Bundesrat damals in die Vernehmlassung gegeben hatte, wieder aufgenommen hat. Das darf Ihre Kommission selbstverständlich, das ist auch kein Problem. Gerade im Bereich des Vergütungsrechts haben die Wirtschaftsverbände aber ein Anliegen mit besonderem Nachdruck artikuliert: Sie haben nämlich gesagt, man solle sich bei der Umsetzung der Abzocker-Initiative möglichst nahe an der VegüV, also an der Verordnung, die der Bundesrat erlassen hatte, orientieren. Man wolle damit auch verhindern, dass gerade die betroffenen börsenkotierten Gesellschaften ihre Statuten aufgrund dieser Vorlage wieder ändern müssten. Das hat der Bundesrat befolgt. Ich habe es bereits im Nationalrat und auch in Ihrer Kommission gesagt: Mit der Vorlage des Bundesrates muss keine einzige Gesellschaft ihre Statuten ändern. Das war ein expliziter Wunsch der Wirtschaft, und dem sind wir nachgekommen. Der Bundesrat hat dieses Anliegen zu einer Richtschnur für die gesamte Vorlage gemacht. Wie gesagt, auch zur Begrenzung der Umsetzungskosten sollte keine Gesellschaft, ob börsenkotiert oder nicht, als Folge dieser Revision ihre Statuten ändern müssen.

Die zweite Richtschnur, die sich der Bundesrat für die Vorlage gegeben hat, ist die Liberalisierung und die KMU-Tauglichkeit. In vielen Punkten erlaubt die Revision den Unternehmen, sich näher an ihren wirtschaftlichen Bedürfnissen zu organisieren: Die Unternehmen können, aber sie müssen nicht. Das ist der Freiraum, den der Bundesrat für die Unternehmen geschaffen hat. Ich erwähne hier die Flexibilisierung der Eigenkapitalfinanzierung; ich höre jetzt zum ersten Mal, dass das offenbar plötzlich gar kein Bedürfnis sei und niemand das überhaupt jemals gewollt hätte. Ich erwähne auch die Vereinfachung für die Gründung und den Tagungsort im Ausland. Sie können in der Botschaft auf den Seiten 665 und folgende der deutschsprachigen Fassung eine ganze Liste von Vereinfachungen und Flexibilisierungen nachlesen. Das waren Wünsche, die zum Teil von Ihnen geäussert wurden, Wünsche, die aus der Wirtschaft kamen und die wir hier umgesetzt haben und die ja ganz offensichtlich auch dazu geführt haben, dass Economiesuisse nach der Beratung im Nationalrat eine solch positive Bilanz gezogen hat.

Die Massnahmen widerspiegeln also das Commitment des Bundesrates zur Entlastung der Unternehmen, und sie gehen natürlich auch wesentlich auf den Frankenschock und auf die unerfreulichen Wirtschaftsprognosen von 2015 zurück. Und sie widerspiegeln - ich sage es noch einmal - die intensiven Gespräche, die wir mit den Wirtschaftsverbänden geführt haben. Offenbar äussert sich jetzt Economiesuisse anders zu dieser Vorlage. Ich muss Ihnen sagen, dass ich nichts bekommen und auch nichts gelesen habe. Man hat sich bei uns nicht gemeldet. Ich würde davon ausgehen, dass, wenn Economiesuisse eine Medienmeldung herauslässt, das dann nicht ein paar Wochen später plötzlich ganz anders tönt. Ich weiss hingegen, dass vonseiten einiger Wirtschaftsverbände die Geschlechterrichtwerte in dieser Vorlage kritisiert werden. Sie wissen, wie das geht, wenn Ihnen etwas nicht gefällt: Dann müssen Sie halt den anderen Knopf drücken, und dann voilà! Es würde mich schon überraschen, wenn Sie die ganze Vorlage nur wegen der Geschlechterrichtwerte fallenlassen würden; dann wüsste ich nicht, wie Sie da die Abwägung der Interessen vornehmen.

Ich höre heute Ihre Überlegungen zu verschiedenen Einzelanträgen, die gestellt worden sind. Zum Nichteintretensantrag Noser: Ich muss Ihnen sagen, dass ich Ihnen sehr intensiv zugehört habe. Ich habe versucht zu hören, was Ihnen nicht passt oder was Sie dann möchten. Sie möchten irgendwie einfach alles, aber nicht so, wie es in der Vorlage ist. Ich habe gehört, Sie möchten neues Öl im Getriebe, Sie möchten einen neuen Geist in der Vorlage. Ich erlaube mir zu sagen: Diese Vorstellungen sind ziemlich luftig. Nachdem der Bundesrat die Vernehmlassung durchgeführt hat, der Nationalrat und Ihre Kommission diese Vorlage beraten haben, sagen Sie, Sie möchten neues Öl im Getriebe und ein bisschen neuen Geist. Ich nehme das jetzt nicht persönlich. Aber ich glaube, bei einem solchen Nichteintretensantrag nach einer solchen Beratungskaskade müsste vielleicht schon auch etwas Substanz kommen.

Was mich jetzt eher etwas beunruhigt, ist der Umstand, dass ich verschiedene Voten für das Nichteintreten gehört habe. Die sind schon widersprüchlich, die gehen in alle Richtungen. Ich höre von Herrn Ständerat Noser, dass er schon eine Vorlage möchte, aber nicht diese, er möchte eben neuen Geist. Andere sagen, es gebe keinen Handlungsbedarf, man solle aufhören, es gehe alles gut.

Digitalisierung wäre vielleicht noch ein Stichwort. Ich würde sagen, das heutige Aktienrecht ist definitiv nicht im Zeitalter der Digitalisierung angekommen. Wir haben ein paar Vorschläge. Vielleicht gibt es auch andere. Diese habe ich heute aber nicht gehört. Wer heute für Nichteintreten ist, gibt jetzt schon wieder Signale in alle Richtungen. Das gehört vielleicht ein bisschen zu dieser Vorlage. Ich höre aber keine Stossrichtung beim Nichteintretensantrag, sondern ich höre hier, wenn Sie schon von Birchermüesli reden, auch ein bisschen ein Birchermüesli von Gründen für das Nichteintreten. Aber das ist eine Möglichkeit. [PAGE 1008]

Ich hatte ein bisschen den Eindruck, dass der Auslöser für den Nichteintretensantrag die Entscheide der Mehrheit Ihrer Kommission waren. Einige von Ihnen, das habe ich heute Morgen auch gehört, sind einfach nicht einverstanden mit dem, was die Mehrheit Ihrer Kommission Ihnen jetzt beantragt. Aber Sie wissen, wie das funktioniert: Dann stimmen Sie einfach gegen die Anträge der Kommissionsmehrheit! Sie können mit der Minderheit stimmen, Sie können mit dem Bundesrat stimmen oder allenfalls sagen, Sie möchten, dass die Kommission nochmals darübergeht, dass Sie nicht zufrieden sind mit der Arbeit in Ihrer Kommission. Das hat es auch schon gegeben. Ich glaube, da muss jetzt auch niemand beleidigt sein. Wenn dann die WAK noch einen Mitbericht macht, kann man die Vorlage wirtschaftsfreundlicher machen oder sie noch einmal einem solchen Wirtschaftstest aussetzen. Die Möglichkeit, das in Ihrer Kommission nochmals zu beraten, wäre durchaus eine Option.

Ich sehe aber nach wie vor die Option, dass Sie bei der Detailberatung der Vorlage, wie Sie es schon x-mal gemacht haben, einfach dem Bundesrat folgen. Das würde mich auch persönlich sehr freuen. Auch Economiesuisse fand, wie gesagt, den Entwurf des Bundesrates gut. Dann wäre das eigentlich relativ einfach.

Die Vorlage sei zu komplex für eine Beratung - der Nationalrat hat es aber auch geschafft! Was der Nationalrat schafft, das schafft der Ständerat auch, würde ich mal sagen. Das darf ich sagen, ich war ja mal in beiden Räten. Ich traue Ihnen das wirklich zu. Aber noch einmal: Wenn Sie nicht eintreten, dann sind Sie, das muss ich Ihnen sagen, die Vorlage nicht los. Irgendwann werden Sie die VegüV ins Gesetz umsetzen müssen.

Es freut mich, dass Sie mit der Verordnung so zufrieden sind, aber es ist auch demokratiepolitisch nicht wahnsinnig schön, einfach so über Jahre eine Verordnung des Bundesrates zu halten. Ich glaube, gerade diejenigen, die immer sagen, das Volk habe entschieden, jetzt müsse man das umsetzen, die müssen sich jetzt dieser Aufgabe einfach stellen.

Auch wenn Sie nicht eintreten: Das Geschäft kommt wieder zu Ihnen zurück. Diesen Geist werden Sie nicht loswerden. Wenn Sie gemäss Einzelantrag Caroni zurückweisen - Herr Ständerat Minder hat jetzt seinen Rückweisungsantrag zurückgezogen -, können Sie das, wie gesagt, noch einmal in Ruhe anschauen.

Zum Rückweisungsantrag Germann muss ich Ihnen sagen, da habe ich auch ein Déjà-vu: Genau diesen Antrag, nur die VegüV umzusetzen, haben Sie schon einmal beraten. Sie haben gesagt, dass Sie das nicht wollen. Jetzt kommt das wieder. Das ist das Spezielle an dieser Vorlage: Entscheide, die Sie gefällt haben, sind ein paar Monate oder ein, zwei Jahre später plötzlich vergessen. Natürlich können Sie an den Bundesrat zurückweisen, Herr Ständerat Caroni hat es gesagt, dann haben Sie drei bis fünf Jahre Ruhe. Ich muss sagen, ich kann da mit vielem leben. Es ist eine Vorlage, die ich von meinem Vorvorgänger übernommen habe. Wir haben versucht, Ihren Aufträgen gerecht zu werden. Wenn Sie diese Aufträge jetzt nicht mehr wollen, dann ist das natürlich auch Ihr Recht. Ich würde aber mit Ihnen gerne eine Wette abschliessen. Wenn Sie heute Nichteintreten beschliessen, wird es innerhalb von sechs Monaten wieder Vorstösse für eine Revision des Aktienrechts geben.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich denke, wenn Sie das noch einmal in der Kommission diskutieren, geht die Welt nicht unter. Wenn Sie Nichteintreten beschliessen, werden die Fragen auf jeden Fall wieder auf Sie zukommen; vielleicht möchten Sie das. Der Bundesrat wird dann Ihre Vorstösse zu einer Revision des Aktienrechts auch mit wohlwollender Aufmerksamkeit anschauen.