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Schweiger Rolf · Ständerat · 2002-06-11

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-11

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir eine persönliche Vorbemerkung: Es fällt mir nicht ganz leicht, dieses Votum zu halten, und zwar deshalb, weil gemäss Beschluss unserer Subkommission Herr Rico Wenger dieses Geschäft hätte vertreten sollen. Ich bin gleichsam sein Stellvertreter in dieser Angelegenheit, und das macht mich traurig.

Zur Sache selbst: Nachdem es wohl das einzige wirklich umstrittene Thema dieser Debatte ist, gestatten Sie mir, etwas auszuholen: Die Tierverkehrsdatenbank bezweckt den Aufbau eines Systems, welches gewährleistet, dass Aufenthalt und Halter der Tiere - vorab der Kühe - jeweils bekannt sind. Es wird also durch eine geeignete Datenbank dafür Sorge getragen, dass von der Geburt bis zum Tode einer Kuh immer rekonstruierbar ist, wie ihr Leben ausgesehen hat.

Warum hat man dies gemacht? Es gab drei Gründe: Auf der einen Seite stand ein gesetzlicher Auftrag durch das Tierseuchengesetz, wonach gewährleistet werden muss, dass es bezüglich jedes Tieres jeweils bekannt sein muss, wo es herkommt. Ein zweiter Aspekt war der Konsumentenschutz. Vorab internationale Bestrebungen legen immer mehr Wert darauf, dass für den Konsumenten rückverfolgbar ist, woher das Fleisch kommt, das er einkauft. Auch die Schweiz hat sich diesen Bestrebungen nicht widersetzt. Der dritte, wohl der hauptsächlichste Grund war der, dass wir uns in den bilateralen Verträgen verpflichtet haben, die Rückverfolgbarkeit von Tieren und tierischen Produkten zu gewährleisten. Würde eine solche Gewährleistung nicht mehr funktionieren, hätte dies zur Folge, dass die Schweiz beim Tierexport Probleme haben könnte. Diese Probleme könnten sich möglicherweise nicht nur auf den Export der Tiere als solche, sondern auch auf den Export von Milchprodukten auswirken. Aufgrund dessen kommen wir in der Schweiz nicht darum herum, ein System aufzubauen, das diese Datenerhebung ermöglicht.

Was für eine Lösung wurde nun gewählt? Damals, als die Schaffung einer solchen Datenbank zur Diskussion stand, hat sich der Bund entschieden, diese Aufgabe an Dritte auszulagern. Es waren verschiedene Gründe hierfür massgebend, unter anderem auch der, dass man sich sagte: Wenn eine solche Datenbank durch die Involvierten selbst [PAGE 384] betrieben wird, besteht eine grössere Wahrscheinlichkeit, dass sie nicht akzeptiert wird. Es wurde dann in der Folge eine Gesellschaft, die Tierverkehrsdatenbank AG (TVD AG) gegründet, welcher insgesamt 15 Aktionäre angehören und welche ein Aktienkapital von 140 000 Franken aufweist. Der Bund hat mit dieser TVD AG eine vertragliche Vereinbarung des Inhaltes getroffen, dass die Datenerhebung und die Datenbearbeitung durch diese TVD AG erfolgen muss.

Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt fünf Jahre, und mittlerweile sind ungefähr eineinhalb Jahre hiervon abgelaufen. Bezüglich der Kosten war man ursprünglich der Auffassung, dass sich diese im Rahmen von etwa 5 Millionen Franken bewegen würden. Es hat sich in der Zwischenzeit gezeigt, dass diese finanziellen Aufwendungen trotz entgegenstehender Verträge bedeutend höher sind, wahrscheinlich ungefähr beim Doppelten dessen liegen, was man angenommen hat.

Vor welcher Situation stehen wir heute? Heute ist die Situation die, dass die TVD AG - vorsichtig ausgedrückt - vor enormen finanziellen Problemen steht. Hauptgeldgeber dieser Gesellschaft ist der Bund, und das im Rahmen des Voranschlages bewilligte Geld reicht nur gerade ungefähr bis Ende Juni. Wenn Sie den Nachtragskredit ablehnen würden, hätte dies zur Folge, dass diese Gesellschaft ab Juli 2002 ohne Geld dastünde, die Gefahr eines Konkurses also nicht ausgeschlossen wäre, es sei denn, die privaten Aktionäre würden wiederum Geld einschiessen, was aber nicht unbedingt wahrscheinlich ist.

Problematisch bei dieser Gesellschaft sind nicht nur die Finanzen, sondern es sind auch in der Führungsstruktur und in der Führung gewisse Probleme aufgetreten. Probleme sind auch deshalb entstanden, weil sich diese Gesellschaft nicht darauf beschränkt, nur die Bearbeitung der vom Bund verlangten Daten zu besorgen, sondern auch Drittarbeiten besorgt. Es entstehen hier Schnittstellen usw.

Probleme bestehen auch beim Meldesystem als solchem. Insbesondere ist die Bereitschaft in Landwirtschaftskreisen nicht unisono vorhanden, sich diesem Meldesystem zu unterwerfen.

Der Bund hat diese recht kritische Situation schon vor einiger Zeit erkannt und versucht, auf die Behebung der Mängel Einfluss zu nehmen. Beim Meldesystem geschieht das so, dass man bemüht ist, ein so genanntes Bonus-Malus-System einzuführen. Inhalt dieses Bonus-Malus-Systems ist, dass Meldungen der Landwirte belohnt bzw. Nicht-Meldungen bestraft werden. Gehandelt hat der Bund auch insoweit, als die Aufsicht vom Bundesamt für Veterinärwesen auf das Bundesamt für Landwirtschaft übertragen wurde, und der Bund hat versucht, vermehrt auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen. Die rechtlichen Strukturen aber machen es für den Bund schwierig, dies in einer Art und Weise zu tun, welche voll befriedigt.

Nun ist für uns folgende politische Situation entstanden: Auf der einen Seite gibt es gewisse Kreise der Landwirtschaft, welche gegenüber dem Meldesystem als solchem kritisch eingestellt sind. Viel gewichtiger sind aber die Bedenken, die aufseiten des Bundes bestehen, ob mit der gewählten Lösung das Problem jemals vernünftig in den Griff bekommen werden kann oder ob es nicht vielmehr so ist, dass die Position des Bundes in dieser TVD AG eine viel stärkere, ja eine beherrschende sein muss, damit diese für uns wichtige Aufgabe überhaupt erledigt werden kann. Nun stehen wir vor der Situation, dass dann, wenn wir nicht handeln, die ganze TVD AG gefährdet wäre, also in Konkurs geraten könnte, mit der Folge, dass eine erhebliche Gefahr bestünde, dass das Meldesystem zusammenbräche. Dies wiederum hätte negative Auswirkungen auf die Landwirtschaft mit Bezug auf die Tierexporte, vor allem aber auch auf die Nahrungsmittelindustrie, weil eine gewisse Gefahr bestehen könnte, dass schweizerische Tierprodukte vom Ausland nicht mehr abgenommen würden. Es besteht also von der politischen Seite her an sich ein eminentes Interesse daran, dass diese Datenbank weitergeführt wird. Das ist das eine Interesse.

Das andere Interesse besteht darin, dass man eine gewisse Gewähr haben will, dass die TVD AG, dass die ganze Tierverkehrsdatenbank auch in Zukunft funktioniert. Diese beiden Interessen sind relativ schwer unter einen Hut zu bringen.

Was ist nun geschehen? Der Nationalrat ist sich an sich ebenfalls bewusst, dass es falsch wäre, diese Datenbank aufzugeben. Der Nationalrat hat aber den Standpunkt eingenommen, dass nur durch eine Verweigerung des Nachtragskredites taktisch eine Situation herbeigeführt werden könne, welche zur Folge haben kann, dass diese strukturellen, finanziellen und rechtlichen Probleme zwischen dem Bund und der TVD AG bereinigt werden.

Ihre Finanzkommission vertritt eine etwas andere Auffassung. Ich kann Ihnen sagen, dass wahrscheinlich auch der Nationalrat froh ist, dass der Ständerat eine etwas andere Auffassung hat. Wir sagen uns nämlich, dass wir diesen Kredit bewilligen wollen, dies aber nicht unbesehen, sondern mit gewissen "Auflagen" gegenüber dem Bund. Wir sagen: Bundesrat, du kannst über das Geld verfügen, sofern es dir gelingt, mit den Aktionären und den Organen dieser Gesellschaft eine vernünftige Lösung herbeizuführen. Die Lösung besteht also darin, dass wir Ihnen eine Empfehlung zur Beurteilung und Gutheissung unterbreiten, Sie aber gleichzeitig ersuchen, dem Nachtragskredit zuzustimmen. Sie erreichen damit insbesondere, dass eine Differenz zum Nationalrat geschaffen wird. In dieser konfliktträchtigen und komplizierten Situation ermöglicht vielleicht gerade dieses Hin und Her zwischen den Räten, dass eine Lösung gefunden werden kann.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Anträgen der Finanzkommission zuzustimmen - dies sowohl mit Bezug auf die Gutheissung des Betrages von 6,8 Millionen Franken wie auch mit Bezug auf die Gutheissung der Empfehlung.

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