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Rieder Beat · Ständerat · 2018-12-11

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2018-12-11

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen als Kommissionsmitglied, den Nichteintretensantrag Noser trotz erwähnenswerten Argumenten abzulehnen und dem Rückweisungsantrag Caroni zuzustimmen. Da habe ich eine klar andere Position als der vor mir sprechende Kollege Janiak.

Wenn man die Stellungnahmen im Vorfeld dieser Debatte angeschaut oder sich die heutigen Voten angehört hat, könnte man meinen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen auf der grünen Wiese ohne jegliche Vorgeschichte und ohne Vorgaben völlig losgelöst von den Wirtschaftskreisen eine Totalrevision des Aktienrechts vorgenommen hat, welche erstens weit weg von der Realität der Schweizer Wirtschaft ist und zweitens der Schweizer Wirtschaft bewusst und gezielt Schaden zufügen will. Das ist nicht der Fall.

Kollege Cramer hat Ihnen die unendliche Geschichte dieser Revision bereits bekanntgegeben. Ich möchte einen Punkt herausstreichen, der eigentlich für die heutige Debatte signifikant ist. Der Entwurf und die Grundlage dieser Revision gehen auf das Jahr 2007 zurück und wurden im Ständerat im Jahr 2009 vollständig durchberaten. Ich zitiere Ihnen gerne die Botschaft auf Seite 411: "Dem erwähnten [PAGE 1003] öffentlichen Druck konnte sich der Ständerat als Erstrat grösstenteils noch entziehen. Ihm gelang es in der Sommersession 2009, die Beratung der Entwürfe 2007 und 2008 abzuschliessen." Das heisst mit anderen Worten: Sie werden nie eine Aktienrechtsrevision in diesem Saal haben, die nicht umstritten ist. Es wird immer öffentlichen Druck geben, sei es von der Wirtschaftsseite, sei es von den NGO.

Wenn Sie die Geschichte weiter aufrollen, dann sehen Sie, dass die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" die weiteren Bemühungen der Aktienrechtsrevision vollständig verändert hat. Mit der verabschiedeten VegüV vom 20. November 2013 nahm der Druck ab. Es bestand keine Dringlichkeit mehr, eine Totalrevision vorschnell zu lancieren. Wenn Sie aus dem Jahr 2014 die Vernehmlassungsantworten auf die vom Bundesrat eingeleitete erneute Aktienrechtsrevision, die von Wirtschaftskreisen gewünscht wurde, anschauen, sehen Sie, dass es auch dort kontroverse Positionen gab. Es gibt keine Vernehmlassung, die ein kohärentes, einheitliches Bild ergibt. Daher ist der Nichteintretensantrag Noser nicht überraschend. Das ist der normale Dialog, den wir in diesem Parlament führen müssen für oder gegen ein modernes Aktienrecht oder dasjenige Stand 1991. Das ist die Frage, die Sie beantworten müssen.

Es passt eben zum Irrlauf dieser Vorlage, dass wir heute einen Nichteintretensantrag und Rückweisungsanträge beraten müssen. Die RK-SR, das kann ich wirklich behaupten, hat eben gerade nicht eine Aktienrechtsrevision ohne Vorgeschichte, ohne Schranken und ohne Vorgaben durchführen können, sondern sie hatte die Vorgabe des Bundesrates, sie hatte die Vorgabe der VegüV, sie hatte die Vorgabe des Erstrates und musste damit umgehen. Die meisten Änderungen in diesem Entwurf, den Sie heute haben, stammen nicht von der RK-SR, sondern vom Nationalrat - damit das einmal klar dargelegt wird. Dabei waren die legitimen Interessen der Wirtschaft, der Gesellschaft, der Aktiengesellschaften, der Aktionäre und der Verwaltungsräte zu berücksichtigen, aufgrund der Annahme der Abzocker-Initiative aber eben auch die Verpflichtungen zur Regulierung und Verhinderung von wirtschaftsschädlichen Tendenzen in unserem Gesellschaftsrecht.

Der Bundesrat hat eigentlich drei Ziele formuliert, die er mit dieser Vorlage erreichen möchte: die Überführung der VegüV ins Bundesrecht, die Modernisierung des Aktienrechts und die Anpassung des Aktienrechts an die wirtschaftlichen Bedürfnisse. Das waren die drei Ziele.

Als ich das Nichteintretensvotum von Herrn Kollege Noser hörte, stellte ich fest, dass er eigentlich eine ganze Reihe von Argumenten dargelegt hat, die für eine Modernisierung des Aktienrechts in der Schweiz sprechen und nicht für einen Stillstand. Das möchten wir wahrscheinlich beide nicht, nur der Vorgehensweg ist ein völlig anderer.

Der Anspruch des Bundesrates ging also von Beginn weg nicht dahin, eine blosse gesetzliche Umsetzung der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften vorzunehmen. Und so kam es, wie es kommen musste: Die Vorlage wurde geöffnet, und je nach politischer Partei und Position wurde eine ganze Reihe von gesetzgeberischen Vorschlägen eingebracht, die für unsere Wirtschaft mehr oder minder Vorteile oder Nachteile bringen. Das war die Situation, in der wir in der RK-SR beraten haben.

Aufgrund des Endresultats auf die gesamte Vorlage nicht einzutreten ist völlig falsch. Viele der Vorschläge sind den Bedürfnissen der Wirtschaft nachgekommen. Einzelnen Massnahmen wie dem Kapitalband oder der Loyalitätsaktie, für die ich mich eingesetzt habe, könnte noch zum Durchbruch verholfen werden. Vor allem aber ist eine grosse Zahl der gesetzgeberischen Änderungsvorschläge völlig unbestritten und entspricht echten wirtschaftlichen Bedürfnissen. Etwas anderes zu behaupten wäre falsch.

Herr Kollege Germann, gegenüber den 112 Änderungsvorschlägen zulasten der Wirtschaft kann ich Ihnen 2 aufzählen, mit denen bereits 50 dieser Vorschläge wieder weg wären. Wenn Sie heute hier das Kapitalband annehmen, dann sind 22 Änderungsvorschläge zulasten der Wirtschaft bereits eliminiert. Das Gleiche ist auch an anderen Orten festzustellen. Herrn Kollege Janiaks Aussage ist richtig: Mit 13 Vorschlägen könnten Sie die Vorlage sogar Economiesuisse-freundlich gestalten. Die Ausgangslage dieser Aktienrechtsrevision ist also völlig offen.

Daher ist es zielorientierter, dem Antrag Caroni zu folgen und die Kommission für Rechtsfragen mit einer Straffung der Vorlage zu beauftragen. Dabei könnte den teilweise sehr spät vorgebrachten Befürchtungen der Wirtschaft nachgekommen werden. Insbesondere wäre sie legitimiert, die von der Kommission beschlossene Vorlage auf ihre Auswirkungen hin zu analysieren. Es gibt drei Hauptkritikpunkte, nämlich:

1.[NB]Was ist die Kostenfolge dieser Vorlage für die Aktiengesellschaften? Das ist ein Hauptbeweggrund der Wirtschaft, sie abzulehnen.

2.[NB]Haben wir diese Vorlage im Bereich der Haftung zulasten der Wirtschaft überdehnt?

3.[NB]Gibt es unnötige Bürokratie, die wir eliminieren können?

Mit einem Rückweisungsantrag und entsprechenden Arbeiten der Kommission könnten wir genau diese drei Punkte einer genauen Analyse unterziehen und Ihnen dann das Resultat dieser Analyse mit der Detailberatung noch einmal vorlegen. Dahingehend ist auch der Antrag Caroni zu verstehen. In diesem Prozess könnten sich die beteiligten Wirtschaftskreise wie auch, falls gewünscht, die WAK-SR durchaus einbringen.

Eine Voraussage, was dabei herauskommt, ist nicht möglich. Ein Nichteintreten nimmt uns aber die Chance, diese Vorlage zu optimieren. Damit signalisiere ich auch, dass ich durchaus Verbesserungspotenzial erkenne. Es wäre im Übrigen auch in den Minderheitsanträgen bereits vorhanden.

Was passiert, wenn Sie nicht eintreten? Diese Frage müssen Sie sich stellen. Die Vorlage wird entweder als Ganzes vom Nationalrat wieder zu uns zurückkommen oder - wahrscheinlicher - im Rahmen und mittels einzelner Vorstösse in sequenzielle Teilrevisionen des Aktienrechts münden. Ob die Kohärenz des Aktienrechts mit vielen Teilrevisionen gewahrt werden kann, wage ich zu bezweifeln. Die Odyssee des Aktienrechts kann nicht unser Ziel sein. Auch ein erfolgreicher Einzelvorstoss für eine Änderung des Aktienrechts kann Kostenfolgen haben und kann zu Haftungserweiterungen führen. Ich habe nicht die Illusion, dass, wenn wir hier die Aktienrechtsrevision beerdigen, dann Ruhe im Stall ist, wie es die Fussballer sagen. Dann wird das Ganze neu aufgerollt. Wenn ich die Voten von Herrn Kollege Noser richtig verstanden habe, möchte er ja ein modernes Aktienrecht. Dann werden wieder Anträge kommen und wieder gegenteilige Positionen eingenommen werden, und schlussendlich werden wir wieder am gleichen Punkt sein, seit 1991 erfolglos. Ich würde meinen, dass wir diesen Kreislauf nun durchbrechen müssen. Wir haben die Chance zu einer zweiten Lesung.

Wieso unterstütze ich jetzt den Antrag Caroni auf Rückweisung an die Kommission? Ich sehe die Beratungen unserer Kommission für Rechtsfragen in diesem Punkt ganz anders als Kollege Janiak. Wir haben diese Detailberatung an verschiedenen Tagen über Monate durchgeführt. Am Ende der Beratung stimmte man in der Gesamtabstimmung innerhalb von dreissig Sekunden entweder mit Ja oder mit Nein oder enthielt sich der Stimme. Was wir nicht hatten, war eine Synopse des Resultats der ganzen Aktienrechtsrevision im Hinblick auf die Kostenfolgen, im Hinblick auf den Haftungsrahmen und im Hinblick auf die sogenannt unnötige Bürokratie im Zusammenhang mit dieser Revision. Diese könnten wir uns bei einer zweiten Lesung beschaffen. Dann könnten wir auch Ihnen im Rat darüber Auskunft geben und könnten die Detailberatung mit den Mehrheits- und den Minderheitsanträgen im Einzelnen führen und die Aktienrechtsrevision zu einem guten Ende führen.

In diesem Sinne: Treten Sie bitte auf die Vorlage ein, und folgen Sie dem Rückweisungsantrag Caroni.

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