Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-12-11
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11
Wortprotokoll
Ich bin hier sehr kurzfristig für meine Kollegin Sylvia Flückiger eingesprungen, die heute leider krankheitsbedingt abwesend ist. Ich lese deshalb hier ihr Votum vor.
Die parlamentarische Initiative Thorens Goumaz verlangt - Sie haben es gehört -, dass das Nationalbankgesetz mit einem Artikel 5 ergänzt bzw. präzisiert werden soll, und zwar wie folgt: "Die Nationalbank unterstützt die allgemeine Wirtschaftspolitik des Bundes im Hinblick darauf, einen Beitrag zur Erfüllung des in Artikel 2 der Bundesverfassung festgeschriebenen Zwecks zu leisten." Diese Änderung soll der SNB die nötige Flexibilität zur Anpassung an eine sich rasch verändernde Welt geben. Dieser Vorschlag orientiere sich, so heisst es, an den Vorschriften, welche die Tätigkeit der Europäischen Zentralbank regeln, wonach auch geäussert wurde, dass sie sich neu orientiere und sich an das Pariser Abkommen halte und dass die Herausforderungen des Klimawandels erkannt seien. Deswegen seien die richtige Einpreisung und die Überwachung der klimabedingten Risiken für die Wahrung der Finanzstabilität von entscheidender Bedeutung. In dieser Hinsicht hatte sich EZB-Präsident Mario Draghi vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung geäussert.
Die Initiantin erachtet die heutige Anlagepolitik der SNB als widersprüchlich, im Widerspruch nicht nur zu Verfassungszielen wie insbesondere der nachhaltigen Entwicklung und der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, sondern auch zu internationalen Klimaverpflichtungen der Schweiz. Zudem sei der Klimawandel von öffentlichem Interesse.
Weiter wird ins Feld geführt, dass es nicht darum geht, die Unabhängigkeit der Nationalbank einzuschränken. Aber der Vorstoss stützt sich auf die Aussage von Marc Chardonnens, dem Direktor des Bafu, der Bund solle die Rolle eines Prozessbegleiters übernehmen und die Bestrebungen nach mehr Nachhaltigkeit im Finanzsektor unterstützen und dazu brauche es passende Rahmenbedingungen. Dazu soll eben die Präzisierung von Artikel 5 dienen, indem damit die wirtschaftspolitischen Entscheidungen der Nationalbank im Einklang mit den Zielen stehen sollen, die sich der Bund gegeben hat.
Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat diese parlamentarische Initiative an ihrer Sitzung vom 3. September 2018 beraten. Die Mehrheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Grundsätzlich war man sich einig, dass es legitim sei, sich für Umweltanliegen einzusetzen. Der Idee der vorliegenden parlamentarischen Initiative wurde auch eine gewisse Sympathie entgegengebracht, denn sie nimmt ein wichtiges Anliegen auf.
Es war jedoch für die Kommissionsmehrheit ganz klar, dass die Erreichung der angesprochenen Klimaziele nicht über die Schiene der SNB und ihrer Tätigkeiten erfolgen soll: Ihre Unabhängigkeit darf nicht gefährdet werden. Das soll so bleiben, denn wenn man jetzt versucht, aufgrund von Aktualitäten - in diesem Fall dem Klimawandel - die Aufgaben oder Handlungsanweisungen der SNB zu ändern, sind Unabhängigkeit und Stabilität der SNB nicht mehr gewährleistet.
So soll die SNB nicht in Umwelt- und später vielleicht sogar in soziale Verpflichtungen eingebunden werden, damit der Kernauftrag erhalten bleibt: nämlich die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Denn öffnet man einmal die Türe für die erwähnten Begehrlichkeiten, folgen mit Sicherheit weitere Anliegen. So würde die SNB schleichend politisiert, was die Mehrheit der Kommission nicht will.
Die SNB kann von sich aus tätig werden, das hat sie bereits getan, indem sie zum Beispiel im Jahr 2013 beschlossen hat, nicht in Aktien von Unternehmen zu investieren, die international geächtete Waffen produzieren, grundlegende Menschenrechte verletzen oder systematisch gravierende Umweltschäden verursachen. Sie verzichtet also bereits heute auf Investments in fragwürdige Unternehmen und ist keineswegs passiv.
Mit Verweis auf Artikel 127 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union kann festgehalten werden, dass das Ziel der Preisstabilität klar vorrangig ist. Nur wenn die Preisstabilität nicht gefährdet ist, kann die EZB die allgemeine Politik der Europäischen Union unterstützen. Somit steht die parlamentarische Initiative im Widerspruch zum geltenden Recht.
Die Kommissionsminderheit möchte der parlamentarischen Initiative Folge geben. Sie argumentiert, die Initiative sei offen formuliert und nachdem das Pariser Abkommen unterzeichnet worden sei, seien konkrete Massnahmen angezeigt, um dieses Ziel zu erreichen. Es geht der Minderheit auch nicht darum, irgendeinen aktuellen Trend zu berücksichtigen, vielmehr soll das grundlegende Ziel der Nachhaltigkeit in der Anlagestrategie verstärkt werden.
Der parlamentarischen Initiative wurde mit 18 zu 7 Stimmen in der Kommission keine Folge gegeben. Ich bitte Sie nun namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative ebenfalls keine Folge zu geben.