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Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · 2018-12-11

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-11

Wortprotokoll

Die vorliegende parlamentarische Initiative will sicherstellen, dass die Militärdienstpflicht eines jeden Schweizers, wie sie gemäss unserer Bundesverfassung besteht, in der Realität auch wieder durchgesetzt wird.

Diese parlamentarische Initiative braucht es, weil wir unverändert eine Armee und somit auch Armeeangehörige brauchen. Wir leben in einer Zeit grosser Unsicherheit, in Europa und in den Nachbarländern Europas. Neuartige Bedrohungen gefährden die Sicherheit. Ich erwähne nur Terrorismus und Cyberangriffe auf zentrale Infrastrukturen. Zudem steigt der Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen, etwa zur Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei.

Die für einen Effektivbestand von 140[NB]000 Armeeangehörigen jährlich neu benötigten 18[NB]000 Personen können mittelfristig nicht mehr rekrutiert werden. In den Jahren 2014 bis 2016 lag die Zahl der vorzeitig ausgeschiedenen eingeteilten Armeeangehörigen deutlich über dem mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) vorgesehenen Planwert. 2014 bis 2016 wurde der Planwert gemäss WEA von 18[NB]000 ausgebildeten Rekruten jährlich nicht erreicht. 2016/17 wurde er knapp erreicht.

Der Hauptgrund dafür sind die Abgänge in den Zivildienst. Mehr als 6500 diensttaugliche Personen absolvieren jährlich Zivildienst. 2017 waren es 6785 Personen - ein Plus von 10 Prozent gegenüber 2016. Die hohe und immer weiter wachsende Zahl der Zulassungen zum Zivildienst gefährdet die Alimentierung der Armee und damit die Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrages unserer Armee.

Dass ein Schweizer männlichen Geschlechts ins Militär geht, soll wieder der Normalfall sein, wie das bis vor rund zehn Jahren galt. Heute besteht hingegen, wie Korpskommandant [PAGE 2112] Daniel Baumgartner es in einem Interview gegenüber der "NZZ" gesagt hat, faktisch Wahlfreiheit im Verhältnis zwischen Zivildienst und Militärdienst. Der Zivildienst muss wieder, wie es in der Verfassung heisst, ein "Ersatzdienst" sein. Gemeint ist: ein Ersatz dafür, dass jemand keinen Militärdienst leisten muss. Die primäre Pflicht ist die Militärdienstpflicht. Damit der Zivildienst ein Ersatzdienst ist und nicht ein Menü, das auf der Menükarte gleichrangig neben anderen Menüs steht, muss ein Dienstpflichtiger wichtige Gründe haben, warum er keinen Militärdienst leisten kann. Nur wer wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, soll auf Gesuch hin den Ersatzdienst leisten können.

Im Übrigen will die Initiative klarstellen, was zwar auf dem Papier, in unserer Verfassung steht, was in den letzten Jahren und Jahrzehnten aber schleichend erodiert ist, nämlich: Militärdienst zu leisten ist eine Bürgerpflicht. Ob ein junger Mann Lust hat, ob es ihm ideologisch oder von seinen Lebensplänen und Lebensträumen her in den Kram passt, dass er ins Militär gehen muss, darf keine Rolle spielen. Nicht der Weg des geringsten Widerstandes, nicht die freie Wahl soll bestimmen, welchen Dienst ein junger Mann leistet. Wo es um Bürgerpflichten geht, ist Lust keine relevante Kategorie. Bei dieser Bürgerpflicht geht es um eine Pflicht zur Solidarität gegenüber den Mitbürgern und dem eigenen Land. Doch Solidarität, in anderen Kontexten ein Schlagwort, das manchen gar leicht zur Hand ist, ist offenbar nur dann gut, wenn sie einem persönlich gerade passt.

Die parlamentarische Initiative will uns alle wieder vergewissern, dass die aktive Mithilfe bei der Verteidigung unseres Landes verfassungsmässig gebotene Solidarität ist. Die geplante Änderung des Zivildienstgesetzes geht in die richtige Richtung. Sie will namentlich der hohen und wachsenden Zahl der Zulassungen zum Zivildienst entgegenwirken. Aber sie ist Kosmetik am bestehenden System und nicht die nötige Korrektur. Die nötige Korrektur besteht darin, dass der Militär- und der Zivildienst auch in der Realität, so wie es in der Verfassung steht, wieder in ein Verhältnis von Grundsatz und Ausnahme gebracht werden. Der heutige faktische Zustand der Wahlfreiheit ist verfassungswidrig und darum durch eine Klarstellung und Verdeutlichung auf Verfassungsstufe zu korrigieren.