Frick Bruno · Ständerat · 2002-06-11
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-11
Wortprotokoll
Der Nationalrat ist dem Ständerat auch in der Dringlichkeit gefolgt. Er hat damit Einzelanträgen stattgegeben und ist nicht seiner Kommission gefolgt. In der Tat ist die Dringlichkeit aus zwei Gründen ausgewiesen:
1. Damit kann überhaupt erst das ganze Bundesgesetz zeitgerecht vollzogen werden.
2. Die Dringlichkeit ist rechtlich durch ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz ausgewiesen.
Ich bitte Sie, dass Sie sich - nachdem sich der Nationalrat uns angeschlossen hat - ebenfalls für die Dringlichkeit aussprechen.