Lexipedia

AB 239634

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion wird die Volksinitiative ablehnen und auch dem Bundesbeschluss zur Aufstockung des Fonds de Roulement nicht zustimmen.

Weshalb? Sie haben sicherlich die Berichterstattungen in letzter Zeit etwas mitverfolgt oder sich im privaten Umfeld, über ihre privaten Kontakte, ein Bild von der Situation gemacht. Dann ist Ihnen bestimmt aufgefallen, dass in der Schweiz so viele Wohnungen leer stehen wie schon seit beinahe zwanzig Jahren nicht mehr. Wenn Sie nun denken, es seien nur die Randregionen betroffen, muss ich Sie enttäuschen. In der ganzen Schweiz sind momentan über 72[NB]000 leere Wohnungen zu verzeichnen. Das sind etwa so viele Wohnungen, wie es in der ganzen Stadt Bern gibt, oder es ist, als anderer Vergleich, wie wenn die Hälfte aller Wohnungen im Kanton Thurgau nicht bewohnt wäre. Aktuell beträgt z. B. die Leerwohnungsquote im Kanton Aargau 2,6 Prozent, in der Ostschweiz liegt sie ebenfalls bei über 2 Prozent. In meinem Heimatkanton, dem Kanton Thurgau, waren es 2017 gar 2,42 Prozent.

Natürlich, Sie haben Recht: In den Städten selber sind die Leerwohnungsquoten äusserst tief. Man muss aber auch wissen, dass die betroffenen Städte in der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereits sehr aktiv waren und weiterhin sind. Genauer betrachtet, beträgt der Marktanteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus - wir haben es bereits gehört - in der Schweiz heute rund 3 Prozent. Warum braucht es also zusätzlich eine Initiative, die nun in der Bundesverfassung eine fixe, starre Quote verankern will, die verlangt, dass jährlich 10 Prozent der neugebauten Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden müssen, und das, obwohl höchstens, und auch da nur punktuell, in den Städten Handlungsbedarf besteht?

Übrigens: Der Anteil ist in den Städten bereits sehr hoch. In Zürich sind es über 25 Prozent des Bestandes, und es sollen noch mehr werden. Um diese Quote, diese Forderung überhaupt erfüllen zu können, müssten bei gleichbleibender privater Bautätigkeit dreimal so viele Wohnungen durch gemeinnützige Wohnbauträger erstellt werden, und es würden zur Erreichung dieser Quote fünfmal mehr Darlehen benötigt. In Anbetracht dessen, dass wir bereits heute einen äusserst hohen Leerwohnungsbestand haben, macht diese Forderung einfach keinen Sinn. Zudem habe ich auch das Gefühl, dass man mit der angestrebten Verankerung verkennt, dass Private auch preisgünstige Wohnungen bauen und diese am Schluss auch zu vermieten haben.

Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist also bereits heute in der Bundesverfassung verankert, und es steht den Kantonen und Gemeinden absolut frei, Massnahmen wie beispielsweise Vorkaufsrechte einzuführen. Diese Förderung ist also grundsätzlich nicht die Aufgabe des Bundes. In unserem föderalen Staat, wie ich diesen zu verteidigen weiss, sollte dies keine direkte Bundesaufgabe sein, sondern immer Sache der Gemeinden und der Kantone bleiben. Es braucht deshalb ganz bestimmt keine weitere ergänzende Grundlage in der Bundesverfassung, die schlussendlich auch den Verwaltungsaufwand und die Kosten in die Höhe treiben würde. Der Bund hat sich deshalb lediglich auf die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beschränken, damit die Gemeinden und die Kantone die verfassungsmässige Wohnungspolitik bedarfsgerecht und vor allem - ganz wichtig - ortsgerecht fördern können.

Aus diesem Grund müsste aus der Sicht der SVP-Fraktion der Fonds de Roulement eher aufgelöst und nicht nochmals erhöht werden. Mit der Aufstockung des Fonds de Roulement ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der zu bewirtschaftenden Darlehen eher wieder zunehmen würde. Deshalb ist bei den jährlichen Bundesaufwendungen auch für die Leistungsaufträge an die beiden Dachorganisationen, die 2017 einen Betrag von 1,4 Millionen Franken ausmachten, mittelfristig mit Mehrausgaben im Umfang eines fünfstelligen Frankenbetrages zu rechnen.

Auch aufgrund der Art und Weise, wie der Bundesbeschluss über die Aufstockung nun ausgestaltet ist - wir haben es gehört -, lässt er die Initianten auf jeden Fall als Gewinner hervorgehen. Sie können auf ihrer Initiative beharren und sie zur Abstimmung bringen lassen. Auch wenn sie nämlich die Volksabstimmung verlören, würden die Bundesmittel für den gemeinnützigen Wohnungsbau erhöht.

Hier sollten wir deshalb gemäss den Worten von Montesquieu handeln: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.

AB 239634 | Lexipedia | Lexipedia