Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-12-12
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Ich spreche hier als Mitglied des politischen Beirates von Wohnen Schweiz, dem bürgerlichen Verband der Baugenossenschaften. Ich spreche auch als Präsident des Schweizerischen Städteverbandes, der die Aufstockung des Fonds de Roulement lebhaft und mit einem einstimmigen Vorstandsbeschluss unterstützt.
Städte sind attraktiv und bieten ein hohes Mass an Lebensqualität. So zieht es denn auch immer mehr Menschen in unsere Zentren. Verschiedene Studien zeigen, dass dieser Trend auch zukünftig anhalten wird und die Städte auch in den kommenden Jahrzehnten ein anhaltendes Bevölkerungswachstum verzeichnen werden. Nicht immer vermag, das wissen wir, der Wohnungsmarkt diese Nachfrage nach Wohnraum aufzufangen.
Aufgrund der aktuell gestiegenen Leerwohnungsbestände wird nun gemeinhin von einer flächendeckenden Entspannung des Wohnungsmarktes gesprochen. Doch dies entspricht nur teilweise der Realität. Der Wohnungsmarkt entwickelt sich in den Regionen und Preissegmenten nicht einheitlich. Die aktuellen Leerwohnungsbestände betreffen überwiegend das obere Preissegment und Wohnungen, welche aufgrund von Anlagenotständen am Markt vorbei und an falschen Orten gebaut wurden. Daran ändert auch der immer wieder erwähnte Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle nichts.
In den städtischen Regionen war und ist die Wohnungssuche hingegen nach wie vor höchst anspruchsvoll. Insbesondere Personen mit bescheidenem Einkommen tun sich trotz Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sehr schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Es gibt ein Missverhältnis zwischen dem Angebot an Wohnungen, die zu hohen Preisen vermietet oder im Stockwerkeigentum verkauft werden, und der Nachfrage nach Wohnungen zu erschwinglichen Preisen.
Städte und Gemeinden engagieren sich deshalb auf verschiedene Weise dafür, dass guter und erschwinglicher Wohnraum für die ganze Bevölkerung zur Verfügung steht. Ein wichtiges Instrument, das die soziale und altersmässige Durchmischung der Bevölkerung in einem Gebiet fördert, ist der gemeinnützige Wohnungsbau und damit verbunden der Fonds de Roulement als zentrales Instrument des Bundes zur Förderung desselben.
Der Fonds de Roulement ist ein wirksames und äusserst günstiges Instrument der Wohnungspolitik. Mit den zinsgünstigen rückzahlbaren Darlehen an gemeinnützige Bauträger trägt der Fonds massgeblich dazu bei, das Verfassungsziel zu erreichen, Wohnen für breite Bevölkerungsschichten erschwinglich zu machen. Es geht aber dabei nicht um die Schaffung von sogenannten Sozialwohnungen, wie immer wieder fälschlicherweise oder leichtsinnigerweise behauptet wird. Der Fonds de Roulement trägt eben gerade dazu bei, dass Familien nicht sozialhilfeabhängig werden.
Mit dem vorliegenden Bundesbeschluss und der damit verbundenen Stärkung des Fonds de Roulement können wir den Forderungen der Initiative eine zielführende und wirkungsvolle Alternative gegenüberstellen. Denn grundsätzlich haben sich die bestehenden Förderinstrumente zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus gemäss Artikel 108 der Bundesverfassung bewährt und sollen fortgeführt werden.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass der vorliegende Bundesbeschluss einen Rahmenkredit beinhaltet. Das bedeutet, dass mit der Annahme dieses Beschlusses weder über die definitiven Kredittranchen noch über eine allfällige Ausschöpfung des Kreditrahmens im Verlauf der definierten zehn Jahre entschieden wird. Diese Entscheidungen werden im Rahmen der jährlichen Budgetdebatten getroffen, bei welchen die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt und der damit einhergehende Bedarf an Fördermitteln zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus jeweils neu zu analysieren sein werden.
Sollten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren ändern, insbesondere in den Städten und städtischen Agglomerationen, so können konkret einzelne Kredittranchen angepasst oder ausgesetzt werden. Wichtig ist zu erwähnen, dass der Fonds de Roulement seit 2003 - seit 2003! - keine Verluste erlitten hat. Die Kredite sind samt und sonders zurückgezahlt worden.
Mit einer Ablehnung des Bundesbeschlusses würde der bisherige erprobte Weg in der Wohnbauförderung grundsätzlich infrage gestellt, und die über das Ziel hinausschiessenden und marktverändernden Forderungen der Initiative des Mieterverbandes würden Auftrieb erhalten. Deshalb ersuche ich Sie, den vorliegenden Bundesbeschluss für einen zusätzlichen Rahmenkredit zu unterstützen.