Dittli Josef · Ständerat · 2018-12-12
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Im jährlichen Sorgenbarometer der Credit Suisse, welches letzte Woche veröffentlicht wurde - wir hörten heute schon einmal davon -, wird das Themenfeld AHV und Altersvorsorge als das dringendste Problem genannt. Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir uns in dieser Thematik der Herausforderung stellen und Lösungen präsentieren. Vor diesem Hintergrund bin ich mit der Antwort des Bundesrates in mehreren Punkten nicht zufrieden. Ich habe sechs kurze Bemerkungen dazu:
1.[NB]Die Antwort des Bundesrates fokussiert fast nur auf negative Punkte. Chancen der vollständigen Abstützung auf die "prudent investor rule" kommen nicht zur Sprache. Dies kann angesichts der internationalen Verbreitung und Anerkennung dieses Prinzips nur erstaunen. Gerade im angelsächsischen Raum ist die "prudent investor rule" sehr verbreitet und sehr erfolgreich.
2.[NB]Renditen bringen Renten. Deshalb muss der Bundesrat alle Vorkehrungen treffen, um für den Versicherten das Optimum aus der Anlagebewirtschaftung zu generieren.
3.[NB]Die Haltung des Bundesrates, dass die Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen erst bei Überschreiten der Limiten abwägen müssen, ob die Grundsätze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation noch eingehalten sind, zeigt die trügerische Scheinsicherheit, welche die Anlagevorschriften eben suggerieren. Das Anlagevermögen der Pensionskassen liegt bei bald über 1000 Milliarden Schweizerfranken; die höchste Sorgfalt aller Verantwortlichen ist ab dem ersten investierten Franken gefordert und nicht erst bei der Überschreitung von Anlagevorschriften. Es kann nicht sein, dass sich die Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen hinter Limiten verstecken können, statt im vollen Interesse der Arbeitnehmer zu agieren.
4.[NB]Der Bundesrat sieht die Limiten als Ersatz für ein professionelles Risikomanagement, damit die Miliztauglichkeit gewahrt wird - dies mit dem Verweis, dass nicht jeder Stiftungsrat zwingend ein profunder Kenner der Finanzmärkte ist. Dies stimmt in mehreren Punkten nachdenklich. Jeder Stiftungsrat sollte daran interessiert sein, das ihm anvertraute Vermögen zum Wohle der Versicherten anzulegen. Er sollte sich dazu nicht hinter Limiten verstecken können, sondern sich aktiv mit der Thematik auseinandersetzen, wie dies die "prudent investor rule" fordert. Bereits heute beweisen viele Pensionskassen, dass auch mit einer Milizorganisation durch das Beiziehen von unabhängigen Spezialisten ein professionelles Risikomanagement sichergestellt werden kann.
5.[NB]Der Bundesrat erklärt, er sei bereit, im Rahmen der Revision des BVG verschiedene Elemente zu prüfen. Wie dadurch die Vermögenserträge der Pensionskassen gesteigert werden sollen, kann er jedoch nicht aufzeigen. Dabei zeigen Studien klar, dass noch Ertragspotenzial brachliegt. Die Nutzung des gesamten Anlageuniversums zum Wohle der Destinatäre muss daher Priorität haben.
6.[NB]Letzte Bemerkung: Der Bundesrat fürchtet auch in seiner Stellungnahme zur Motion Pezzatti zu diesem Thema, dass die Aufhebung der heutigen Anlagevorschriften zu unvorsichtigem Verhalten der Vorsorgeeinrichtungen und damit zu vermehrten und potenziell hohen Verlusten führen würde. Mich erstaunt diese negative Haltung des Bundesrates gegenüber den Pensionskassen. Ausserdem wird durch die Abstützung auf die "prudent investor rule" kein Freifahrschein ausgestellt, sondern es werden damit die Anforderungen an die Transparenz und das Risikomanagement gestärkt.
Ich bitte den Bundesrat, sich nochmals und unter Beizug seiner Experten vertieft mit dieser Materie auseinanderzusetzen und dabei Chancen und Risiken ausgewogen zu beurteilen.