Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2018-12-12
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-12-12
Wortprotokoll
Wir haben heute Morgen eine interessante Diskussion erlebt. Die Meinungen gehen weit auseinander. Wir sind uns aber, meine ich, in drei Punkten einig: Erstens ist Wohnen so etwas wie ein Grundrecht. Es müssen alle wohnen können, das ist auch dem Bundesrat klar. Zweitens gibt es momentan eigentlich genug Wohnraum. Der Wohnraum befindet sich aber nicht immer am richtigen Ort und hat nicht immer die richtige Qualität. Drittens gibt es Menschen in der Schweiz, die Mühe haben, sich aus eigener Kraft auf dem Wohnungsmarkt zu versorgen. Dessen sind wir uns auch sehr bewusst. Das ist vor allem auch von Frau Nationalrätin Rytz angemahnt worden.
Sie haben verschiedentlich argumentiert, dass der Bundesrat die Problematik zu wenig ernst nehme. Ich habe das vor allem bei den Herren Jans und Glättli zur Kenntnis genommen. Aber es ist nicht so, dass der Bundesrat die Sache nicht ernst nimmt und wir die Augen verschliessen. Das trifft nicht zu. Der Bundesrat hat sich intensiv mit dem Wohnen beschäftigt. Er hat insbesondere im Jahr 2013 eine Aussprache zu diesem Thema geführt, in der Folge einen wohnungspolitischen Dialog angestossen und verschiedene Massnahmen ernsthaft geprüft. Ich erinnere an das Vorkaufsrecht, ich erinnere an die Formularpflicht bei Anfangsmieten und an anderes mehr.
Wir haben auch Gespräche mit den Kantonen geführt. Ich erinnere mich an eine Begegnung mit drei Regierungsräten aus den Kantonen Zürich, Wallis und Bern. Ihre Botschaft war: Bitte, Bund, halte dich zurück, das Wohnen ist grundsätzlich vor allem unsere Angelegenheit, wir wissen besser, was notwendig ist und was nicht. Die Kantone haben also ihre Ambitionen sehr deutlich angemeldet.
Dann habe ich die Aussage zur Kenntnis genommen, dass sich der Bund auch ganz aus dem Wohnen zurückziehen könnte. Hier würde ich aber noch einmal betonen: Wir haben mit Artikel 108 einen klaren Verfassungsauftrag. Der Markt macht vieles richtig, aber der Wohnungsmarkt ist ein besonderer Markt. Die Wohnenden, die Wohnungssuchenden brauchen gezielte Unterstützung. Der Markt alleine richtet es nicht einfach.
Der Entwurf des Bundesrates bewegt sich zwischen den Extrempositionen, die ich jetzt eben angetippt habe. Damit komme ich zu den beiden Bundesbeschlüssen. Warum hat der Bundesrat schon damals Massnahmen, wie sie heute Morgen zur Sprache kamen, abgelehnt? Warum empfiehlt er Ihnen jetzt die Volksinitiative zur Ablehnung?
Erstens entsprechen die Forderungen nicht den Leitlinien unserer Wohnungspolitik. Die Bereitstellung von Wohnraum ist, noch einmal, in erster Linie eine Aufgabe des Marktes und der privaten Akteure. Das hat sich bewährt, und die Bevölkerung ist bei uns im Schnitt sehr gut und zu tragbaren Bedingungen mit Wohnraum versorgt. Zweitens sind die geforderten Eingriffe nicht nötig. Der Markt funktioniert besser, als es heute vielfach behauptet wurde, und dank reger Neubautätigkeit ist er vielerorts im Gleichgewicht. Gleichzeitig gibt es Regionen mit einem Überangebot und solche, wo vor allem preisgünstige Angebote knapp sind. Lassen Sie mich einen Satz einschieben: Europa ist nicht glänzend unterwegs, der Brexit macht Sorgen; das könnte sich auf die Konjunktur und damit auch auf die Nachfrage nach Wohnraum auswirken. Drittens ist die 10-Prozent-Vorgabe der Volksinitiative nicht realistisch. Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Neubauvolumen müsste gegenüber heute etwa verdreifacht werden; das ist nicht realistisch.
Fazit: Die Stossrichtung ist weder marktkonform, noch ist sie nötig. Das Ausmass ist übertrieben und unrealistisch. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, den Bundesbeschluss über die Volksinitiative unverändert anzunehmen und damit die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Ich komme zum zweiten Bundesbeschluss: Der vom Bundesrat beantragte Rahmenkredit im Umfang von 250 Millionen Franken soll es ermöglichen, die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus im Umfang der letzten zehn Jahre fortzuführen. Der Initiative wird damit eine Massnahme gegenübergestellt, die auf Kontinuität setzt, die finanzpolitisch vertretbar ist und die gegenüber der Öffentlichkeit ein Zeichen setzt, dass der Bund das Anliegen - bezahlbaren Wohnraum - wirklich ernst nimmt.
Wir haben die Argumente gehört, die für das bewährte Instrument des Fonds de Roulement und für dessen Aufstockung sprechen. Ich wiederhole sie nicht. Auf einzelne Punkte, die gegen den Rahmenkredit angeführt wurden, will ich aber eingehen.
Es ist nicht so, dass mit den zusätzlichen Geldern eine bereits hohe Wohnungsproduktion angekurbelt würde. Die Darlehen werden nur vergeben, wenn der Bedarf für die Wohnungen wirklich ausgewiesen ist. Es fliessen somit keine Gelder an Standorte mit hohen Leerwohnungsbeständen. Zudem sprechen wir über einen Zeitraum von zehn Jahren und nicht über Ausgaben, sondern über einen Rahmenkredit. Wir wissen nicht, wie sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den kommenden zehn Jahren präsentieren wird. Sollte sich zeigen, dass für die Darlehen eine geringere Nachfrage als angenommen besteht, kann das Parlament im Rahmen des Budgetprozesses die jährlichen Einlagen in den Fonds an den Bedarf anpassen. Bleibt die Nachfrage dagegen hoch, so bietet der vorgeschlagene Kreditrahmen genügend Spielraum.
Es wurde erwähnt, dass die Gelder nicht nötig sind, weil die Kantone und Städte bereits aktiv sind. Es stimmt, dass sich einzelne Kantone und grosse Städte für den gemeinnützigen Wohnungsbau einsetzen - beispielhaft, erfreulicherweise. Es handelt sich aber um andere Formen der Unterstützung als bei dem, was hier zur Diskussion steht. Die rückzahlbaren Darlehen aus dem Fonds de Roulement sind im Sinn einer Starthilfe vor allem für junge gemeinnützige Bauträger häufig unverzichtbar. Sie dienen als Rest- und Überbrückungsfinanzierung, damit für ein Wohnungsbauprojekt eine Bankfinanzierung überhaupt zustande kommt. Dies ist beispielsweise auch bei Genossenschaften für Alterswohnen eine unabdingbare Voraussetzung.
Schliesslich wurde auch erwähnt, dass der Bund nicht eine Investorengruppe, nämlich jene des gemeinnützigen [PAGE 2145] Wohnungsbaus, bevorzugen darf. Hier will ich an den Verfassungsauftrag erinnern. Die Mittel sollen dazu beitragen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seinen Marktanteil von rund 4 Prozent längerfristig halten kann. Diese 4 Prozent werden anvisiert und haben sich bewährt und sind vernünftig.
Damit fasse ich zusammen: Sowohl die Volksinitiative als auch der Bundesbeschluss haben die Förderung des bezahlbaren Wohnraums zum Inhalt. Sie unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten. Die Initiative ist in ihren Mitteln übertrieben. Sie führt zu unverhältnismässig hohen Kosten und verfolgt ein zu starres Ziel, das in der Bundesverfassung verankert würde.
Bei der Aufstockung des Fonds de Roulement verhält es sich umgekehrt: Das Instrument ist angemessen, es erfordert keine grossen Finanzmittel, und diese sind erst noch verzinslich und rückzahlbar. Vor allem schafft der Rahmenkredit Flexibilität: Die Einlagen in den Fonds können über den Budgetprozess an die Entwicklung des Wohnungsmarktes angepasst werden.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den Bundesbeschluss betreffend Aufstockung des Fonds de Roulement einzutreten.