Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2018-12-12
Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2018-12-12
Wortprotokoll
Sie fragen sich vielleicht, ob es in Zeiten steigender Leerwohnungsbestände ein Instrument wie den Fonds de Roulement noch braucht. Ich bin der Überzeugung: Ja. Und zwar ist es so, dass die Leerstände überwiegend das obere Preissegment angehen und Wohnungen betreffen, die aufgrund von Anlagenotständen am falschen Ort gebaut wurden. Preisgünstige Wohnungen hingegen sind - unabhängig von der Marktsituation - immer Mangelware. Als Sozialunternehmer und fairer Vermieter ist es mir wichtig, dass Haushalte mit geringem Einkommen nicht aus ihrer angestammten Umgebung verdrängt werden, indem sie auf preisgünstigere Wohnungen in der Peripherie ausweichen müssen.
Es gibt Kolleginnen und Kollegen hier im Rat, die denken, dass sich der Staat nicht in den Wohnungsmarkt einmischen soll. Doch Artikel 108 der Bundesverfassung verpflichtet den Bund, den preisgünstigen Wohnungsbau - wie übrigens auch das selbstbewohnte Eigentum - zu fördern. Im Sinne einer Marktergänzung soll der Bund dafür sorgen, dass guter und erschwinglicher Wohnraum für die ganze Bevölkerung zur Verfügung steht. Eine wichtige Rolle spielt dabei der gemeinnützige Wohnungsbau. Schaut man sich das Förderinstrument - sprich: die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement - genauer an, gibt es keine stichhaltigen Argumente gegen seine Weiterführung. Im Gegenteil, vieles spricht aus meiner Sicht dafür:
Fangen wir bei den Kosten an. Weil es sich um Darlehen handelt, gehören die Mittel weiterhin dem Bund. Die gemeinnützigen Bauträger verzinsen die Darlehen zu aktuell 1 Prozent. Damit erzielt der Bund im gegenwärtigen Zinsumfeld sogar einen Gewinn. Es waren 2,4 Millionen Franken Nettoertrag im Jahr 2017. Die Fondsdarlehen decken nur 5 bis 10 Prozent der Finanzierung ab. Mit dieser Restfinanzierung wird eine Starthilfe gewährt, die dem Bauträger genügend Zeit gibt, um Eigenkapital aufzubauen. Geförderte Wohnungen müssen hohe Ansprüche an das ökologische und energieeffiziente Bauen erfüllen. Weiter wird auf eine gute Belegung der Wohnungen geachtet - ein wichtiges Element, um den steigenden Kulturlandverlust zu drosseln. Die Wirkung solcher Starthilfen bleibt dank dem Prinzip der Gemeinnützigkeit während Jahrzehnten bestehen. Konkret: Die preisgünstig erstellten Wohnungen bleiben dank der Anwendung der Kostenmiete dauerhaft preisgünstig.
In den letzten Jahren hat sich das Stimmvolk in vielen Städten, Gemeinden und Kantonen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau ausgesprochen, so auch in meiner Heimatstadt Winterthur. Der Bund darf die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus nicht allein den Gemeinden und Kantonen überlassen, denn der Erfolg ihrer Anstrengungen hängt wesentlich von der Unterstützung des Bundes ab.
Trotz reger Bautätigkeit ist und bleibt der gemeinnützige Wohnungsbau ein wertvolles Instrument, das marktergänzend preisgünstigen Wohnraum schafft und zum sozialen Frieden in der Schweiz beiträgt. Damit weiterhin rund 1500 gemeinnützige Wohnungen pro Jahr gefördert werden können, bitte ich Sie, dem Rahmenkredit zur Aufstockung des Fonds de Roulement zuzustimmen.
Betreffend die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" habe ich Verständnis, dass der Bundesrat diese ablehnt. Sie ist - etwa mit der Forderung nach einem 10-Prozent-Anteil der Gemeinnützigen an allen Neubauwohnungen - zu wenig flexibel. Die EVP-Fraktion wird diese Volksinitiative zur Ablehnung empfehlen.