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preparatory:AB 239840

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-12-12

Wortprotokoll

Ich spreche für die SVP-Fraktion und möchte gleichzeitig einmal mehr auf meine Interessenbindung als Präsident von Santésuisse hinweisen.

Mit dem Recht zur Berufsausübung im Rahmen des KVG geht die Möglichkeit einher, in nahezu beliebigem Ausmass zulasten der Grundversicherung abzurechnen. Es braucht daher jemanden, der das kontrolliert, gegebenenfalls limitiert und gegen die Überversorgung einschreiten kann und auch will. Eine liberale Antwort auf diese Problematik wäre, den Kostenträgern die Steuerungsmöglichkeit zu geben, indem sie Ärzte ausschliessen könnten, die es zur Versorgung ihrer Versicherten gar nicht mehr braucht. Aufgrund des Vertragszwangs aber können die Krankenversicherer dies heute und wohl auch in näherer Zukunft nicht tun. Daher ist die kantonale Steuerungslösung, wie wir sie jetzt mit dieser Vorlage anstreben, unumgänglich, zumal mit den Bilateralen grundsätzlich alle Ärzte aus der EU in der Schweiz eine Berufsausübungsbewilligung beantragen und gegebenenfalls eben auch erhalten können.

Auch wenn dies also keine Wunschvorlage ist, die SVP hätte nämlich gerne mehr Markt im Gesundheitswesen, ist mit Blick auf die drohende Kostenentwicklung das Eintreten für die SVP-Fraktion unbestritten. Die seit zwanzig Jahren übermässige Kostenentwicklung zwingt uns nachgerade zum Handeln. Auch wenn die SVP das liberale Mittel der Vertragsfreiheit klar bevorzugen würde, um wiederum ein verträgliches Mass an Kosten und Prämien zu erreichen, müssen wir dort handeln, wo effektiv auch eine Aussicht darauf besteht, bei der Kostendämmung mehrheits- und handlungsfähig zu sein. Das geht nun einmal in die Richtung der bisherigen Zulassungssteuerung, ob einem das passt oder nicht.

Etwas gegen unsere Grundüberzeugung sagen wir deshalb Ja dazu, dass die Kantone das umstrittene Mittel der Zulassungssteuerung unbefristet weiterführen können. Die SVP-Fraktion hat verschiedene Vorbehalte. Erstens: Wenn die Kantone definitiv steuern wollen, sollen sie dies konsequent und auch koordiniert tun. Das war bisher beides nicht der Fall. Die bisherigen Zulassungsstopps waren wohl eher Feigenblätter, um die sonstige Untätigkeit trotz der überbordenden Kosten zu verbergen, und ein koordiniertes Vorgehen wurde ebenfalls vermisst. Zweitens: Es müssen liberale Optionen zugelassen werden, die es den Kantonen erlauben, die überbordenden Kosten auch mit alternativen Mitteln anzugehen. Dazu gehört die Option der Kantone, eine Lockerung des Vertragszwanges vorzusehen, wenn die medizinische Versorgung der Bevölkerung garantiert ist.

Last, but not least: Wer A sagt, soll auch B sagen. Wenn die Kantone das ambulante Angebot definitiv steuern wollen, müssen sie auch bereit sein, etwas an die Folgekosten zu bezahlen, wobei im Gegenzug der stationäre Anteil gesenkt werden soll. Damit sind wir bei Efas angekommen, einem Postulat, das die grosse Mehrheit der Akteure im Gesundheitswesen, inklusive Bundesrat, im Grundsatz befürwortet.

Ich komme zum Fazit: Es fehlt ganz einfach eine mehrheitsfähige Alternative zu dieser zugegebenermassen wenig geliebten Vorlage zur Zulassungssteuerung. Die Kommission hat aber dafür gesorgt, dass die Vorlage jetzt deutlich ausgewogener daherkommt. Insbesondere hat sie Aspekte ergänzt, die das Parlament Anfang 2016 als eigentliche Bedingungen für die vermeintlich letzte Verlängerung des Zulassungsstopps formuliert hat; dies, nachdem dieser Rat in der Wintersession 2015 ein Zeichen gegen den bisherigen - ich habe es bereits gesagt - wenig wirksamen Zulassungsstopp gesetzt hat.

Mit Blick auf die überbordenden Kosten in der obligatorischen Krankenversicherung bittet Sie die SVP-Fraktion, auf die von der Kommission nun stark überarbeitete und ergänzte Vorlage einzutreten und im Sinne der Ausgewogenheit zumindest bei den obenerwähnten zentralen Punkten überall der Mehrheit zu folgen.