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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-13

Wortprotokoll

Wir könnten jetzt gerne zwei Stunden über das Rahmenabkommen sprechen, denn ohne Rahmenabkommen gibt es ja auch kein Stromabkommen. Insofern ist eben alles, was Sie fragen, ein bisschen hypothetisch. Wir haben kein verhandeltes Stromabkommen, und entsprechend kann ich nicht aufgrund von laufenden Verhandlungen, die mit sehr vielen Unsicherheiten behaftet sind, irgendwie Stellung nehmen. Entsprechend ist unsere Energiepolitik immer ohne das Stromabkommen aufgebaut. Denn dieses Abkommen ist hypothetisch. Wir wissen erstens nicht, ob es zustande kommt, und zweitens nicht, ob ihm dann jemals das Parlament oder das Volk zustimmen würde. Das ist mal die Grundvoraussetzung.

Es ist nicht ganz so, wie Sie behauptet haben. Wir haben im Entwurf des Rahmenabkommens für die Beihilfen weitgehend eine schweizkompatible Lösung erhalten, erstens mit einem Zwei-Pfeiler-Ansatz. Das heisst, dass die Beihilfen nicht wie im europäischen Kontext üblich die EU-Kommission überwachen würde, sondern wir würden selber überwachen, ob in der Schweiz Beihilfen vorhanden sind und, wenn ja, ob sie konform sind oder nicht. Das wäre ein separater Meccano in der Hoheit und Souveränität einer Schweizer Überwachungsbehörde. Zweitens handelt es sich auch nur um neue, künftige allfällige Beihilfen und nicht um das, was heute in Kraft ist. Wir haben also eine Besitzstandgarantie. Insofern, glaube ich, liegen ungesetzliche Beihilfen auch nicht im Interesse der Schweiz. Das sind ja meistens Steuerprivilegien, die gewisse Stromkonzerne geniessen. Um diese würde es gehen.

Ich muss auch dazu immer wieder sagen: Es wird immer der Teufel an die Wand gemalt. In der EU selber gab es im Strombereich bei Beihilfen in zehn Jahren etwa 260 Fälle, und davon waren 16 problematisch, das heisst, dass es dort dann tatsächlich eine Untersuchung mit einer Korrektur gegeben hat. In der ganzen EU gab es also 16 Fälle. Das würde für die Schweiz bedeuten, dass Sie vielleicht innerhalb von zehn Jahren mal einen Fall haben. Also, da muss man auch ein bisschen die Relation sehen.

Auch falsch ist, dass wir im Moment im Umweltbereich eine dynamische Rechtsübernahme hätten. Es wären nur, wie bei Marktzugangsabkommen generell, marktrelevante Richtlinien zu übernehmen, und das dynamisch. Wir könnten uns immer ausschliessen. Im Umweltbereich haben wir heute das [PAGE 1060] Äquivalenzprinzip, und das ist auch die Verhandlungsgrundlage des Bundesrates.

Wir können Ihnen im Moment nicht sehr viel mehr sagen, weil in der EU das Clean Energy Package im Moment im Parlament ist. Das wird wahrscheinlich im Januar 2019 abgesegnet. Das ist wiederum eine neue, weitere Entwicklung, über die wir nicht verhandelt haben, weil die Vorhaben jetzt erst am Entstehen sind. Das ist so. Die EU hat in ihrem Energiebereich viel schnellere Kadenzen bei der Schaffung neuer Richtlinien, als wir das kennen. Insofern wird es so sein, dass wir im Bereich des Stromabkommens, wenn das Rahmenabkommen weiterhin nicht zustande kommt, sehr viele Teile von vorne verhandeln müssen, weil mit diesem Clean Energy Package eine neue Basis bestehen wird. Gemäss unserer Beurteilung ist das im Moment positiv für die Wasserkraft. Aber das können wir erst dann definitiv beurteilen, wenn auch das EU-Parlament das Clean Energy Package so verabschiedet hat.

Es ist so, dass jetzt für die Kantone das Verhandeln des Heimfalls beginnt. Das hat aber nichts mit dem Bund zu tun. Das hat auch nichts mit dem EU-Stromabkommen zu tun. Auch hier sind die Parameter nicht immer in Stein gemeisselt. Daran werden sich die Kantone gewöhnen müssen. Denn es gibt Marktstrompreise, es gibt wahrscheinlich irgendwann auch ein flexibleres Modell beim Wasserzins. Man wird auch hier eine gewisse Flexibilität in die künftigen Systeme einbauen müssen und nicht auf vierzig, fünfzig oder sechzig Jahre hinaus mit starren Bedingungen rechnen können. Das ist Sache der Kantone, hier haben wir uns nicht einzumischen.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist unter Wasserkraftwerkbetreibern, auch in der EU, das rote Tuch schlechthin. Das haben Sie in Ihrer Frage angetönt. Diese Richtlinie figuriert nicht unter den fünf Richtlinien, welche die EU-Kommission als für das Schweizer Stromabkommen relevant betrachtet. Hier hoffen wir, dass die EU-Kommission, wenn das in der Schweiz auch so als rotes Tuch betrachtet wird, nicht auf dumme Gedanken kommt und sagt, hier könnte man die Schweizer auch noch ein bisschen plagen.

Deshalb würde ich Ihnen empfehlen, für weitere Auskünfte noch dem Direktor des Bundesamtes für Energie Fragen zu stellen, vielleicht mündlich. Wir bedienen Sie gerne mit Zusatzwissen.

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