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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-12-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-12-13

Wortprotokoll

Herr Ständerat, im Rahmen einer Interpellation können wir Ihnen nicht einen Stapel Berichte zustellen und diese erläutern. Aber glauben Sie mir, das Finanzdepartement und mein Departement sind seit mehreren Jahren an diesem Thema, und es gibt auch zur Verfassungsmässigkeit bereits Berichte. Aber weil immer wieder Einwände kommen, lassen wir wie üblich noch ein Drittgutachten zu dieser Frage machen.

Die Problematik mit Postfinance ist auch nicht neu. Als man die Aktiengesellschaft gründete, waren die Fragen, wie viele Möglichkeiten Postfinance im Kreditgeschäft haben soll und [PAGE 1062] was man nicht will, schon auf dem Tisch. Das Zinsgeschäft funktionierte damals und bis vor Kurzem, und deshalb hat man gesagt: Okay, wir können auch mit diesen Restriktionen am Kreditmarkt ein Geschäftsmodell entwickeln. Jetzt, das anerkennen Sie in Ihrer Interpellation, hat sich einfach die Marktlage komplett verändert. Wir vernichten im Moment jeden Tag Volksvermögen, und zwar beträchtliches Volksvermögen. Der Bundesrat kann ja nicht einfach nur zuschauen und sagen: Das ist halt jetzt so, es kostet uns jedes Jahr 300, 400, 500 Millionen Franken - das ist jetzt halt futsch. Das wäre total falsch.

Ich nehme an, Sie haben viel Kontakt zu den Kantonalbanken gehabt, denn alles, was Sie hier vorbringen, höre ich ganz genau gleich von den Kantonalbanken, welche Staatsbanken sind, meistens noch mit impliziter Staatsgarantie. Sie wünschen selbstverständlich keine weitere Konkurrenz. Das ist mal ein Faktum, das wissen wir selbstverständlich, wir sind auch darüber im Gespräch.

Wir haben die Aufgabe, die Grundversorgung auch in diesem Bereich sicherzustellen. Sie haben die Grundversorgung durch Postfinance mit Ihrem Wunsch, dass die Zugangspunkte auch innert zwanzig Minuten zu erreichen sind, ja noch verstärkt. Das heisst, heute kostet das etwa 360 Millionen Franken, mit der Verschärfung wird es nochmals 40 Millionen mehr ausmachen. Die Grundversorgung in diesem Bereich - das kann man sagen - kostet plus/minus 400 Millionen Franken. Das kann man so machen.

Dann hat der Bund zwei Möglichkeiten. Bisher hat der Gesetzgeber gesagt, Postfinance solle das eigenwirtschaftlich mit ihrem Geschäft finanzieren, sodass wir keine weiteren Steuergelder einsetzen müssen. Das hat auch so funktioniert. Wir können das jedoch auch ausschreiben und fragen: Wer macht für den Bund diese Grundversorgung? Aus unserer Sicht könnte es im Moment gar niemand tun, weil niemand dieses Aussenstellennetz hat. Wir haben auch die Kantone gefragt, denn wir könnten auch sagen, dass die Kantone hier für die postalische Grundversorgung sorgen sollten. Die Kantone würden das aber nie machen, weil sie das viel kosten würde. Sie würden dann sofort sagen: Wir können das nicht machen, und auch unsere Kantonalbanken oder ihre Filialen könnten das nicht! Dann würde auch Herr Ständerat Hêche plötzlich sagen: Ja, vielleicht ist es trotzdem gut, dass die postalische Grundversorgung vor allem beim Bund liegt. Das ist ein Problem. Solange wir die postalische Grundversorgung haben, kann man nicht voll privatisieren - das ist nicht möglich. Also fällt diese Option weg.

Wenn wir die Grundversorgung beibehalten wollen - und das will der Bundesrat -, müssen wir auch Möglichkeiten suchen, damit Postfinance ihre Erträge verwenden kann, um diese Kosten zu decken. Wir haben im Bundesrat verschiedene Varianten geprüft, auch gekoppelt mit der Systemrelevanz der Post. Man muss also relativ viel Eigenkapital aufbauen, und das ist unsere Lösung. Wir haben durchaus auch unsere Bedenken zum Hypothekarmarkt allgemein. Er ist aber, auch nach Aussagen der Nationalbank, nicht überhitzt. Man hat ja die Puffer, und der Hypothekarmarkt wird weiterhin wachsen, weil die Bautätigkeit nach wie vor rege ist. Es ist also nicht ein Verdrängungsmarkt, sondern wenn ein zusätzlicher Player kommt - es kommen auch andere Player neu auf den Markt -, muss man einfach sorgsam mit den Risiken umgehen. Hier hat die Finma die Risiken der Banken im Auge, die auch entsprechend beurteilt werden, und selbstverständlich müsste sich auch Postfinance dieser Aufsicht unterziehen. Gerade weil dieser Markt schon sehr gesättigt ist, haben wir die Risiken besonders im Auge. Der Marktanteil von Postfinance würde bei rund 5 Prozent liegen, das dürfte also die Kantonalbanken nicht wesentlich beunruhigen. Es wird auch ein schmaler Einstieg sein, weil sich Postfinance zuerst das Know-how aufbauen muss.

Wir prüfen auch, ob es möglich ist, nur das KMU-Kreditgeschäft zu öffnen: Würde das reichen, um die Rentabilität von Postfinance langfristig zu sichern? Da laufen selbstverständlich auch Studien, die klären sollen, ob das eine Möglichkeit wäre.

Beim Anlagevermögen hat Postfinance - auch das hören wir von den Kantonalbanken - Vorzugskonditionen bei der Nationalbank. Sie muss eben eine sehr hohe Liquidität bereitstellen, zu jeder Zeit. Insofern ist die Ausgangslage ein bisschen anders. Der Verwaltungsrat von Postfinance ist aber sehr professionell. Ich glaube nicht, dass wir uns jetzt in die Anlagepolitik einmischen sollten. Das sind Profis. Sie haben eine gute Performance. Insofern ist das auch ein bisschen ein Scheinargument der Kantonalbanken.

Wir werden dieses Geschäft sehr sorgfältig vorbereiten. Wir haben ein "sounding board". Dort sind alle wesentlichen Verbände, von den Gewerkschaften bis zum Gewerbeverband, eingebunden, damit wir die vielen Fragen, die sich stellen, lösen können. Wie üblich wird dann, wenn diese Vorlage gezimmert ist - wir gehen davon aus, dass das im nächsten Sommer der Fall sein wird -, auch das Parlament umfassend informiert werden. Wir brauchen aber auch ein bisschen Zeit, um die Details zu klären. Sie werden aber selbstverständlich informiert.

Wir wissen, dass es ein sensibles Geschäft ist. Am Schluss geht es aber darum, ob Sie die Grundversorgung aufrechterhalten wollen, wie Postfinance das selbst finanzieren kann und wie wir verhindern können, dass täglich Volksvermögen vernichtet wird.