Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-13

Wortprotokoll

Das Internet hat auch im Bereich Kultur viele Vorteile. Es ermöglicht einen sofortigen, einfachen Zugang zu Kultur. Es reichen oft ein paar Klicks, und schon erhalten wir Zugang zu Büchern, zu Fotografien, Filmen, Musikstücken und natürlich auch zu Büchern, die längst vergriffen sind, oder zu historischen Fotografien. Das alles ist die schöne, die positive Seite des Internets.

Die Kehrseite ist, dass viele Angebote illegal sind. Für die Buchverlage, für die Filmindustrie, die Plattenfirmen und natürlich auch für die Kulturschaffenden stellen illegale Angebote ein ernsthaftes Problem dar; erstens natürlich, weil ihnen Einnahmen entgehen, und zweitens, weil ihre Urheberrechte - das sind ja Eigentumsrechte, Rechte am geistigen Eigentum - verletzt werden. Sie sind auch insofern problematisch, als sie die Entstehung von legalen Angeboten erschweren oder sogar verhindern. Der Bundesrat möchte darum effizienter gegen die Internetpiraterie vorgehen, ohne aber dass die Konsumenten kriminalisiert werden.

Mit der Revision des Urheberrechtsgesetzes verfolgt der Bundesrat aber noch einen weiteren Zweck. Er möchte die Möglichkeiten, welche die Digitalisierung bietet, besser nutzen. Ich gebe Ihnen dazu ein Beispiel. Mit der vorgesehenen Schranke für Bestandesverzeichnisse können Schweizer Museen Vorschaubilder ihrer Exponate auf ihre Websites stellen. Im gesamten Bereich der zeitgenössischen Kunst ist das heute praktisch nicht möglich, weil dafür bei allen Rechteinhabern vorerst die Erlaubnis eingeholt werden müsste. Der Bundesrat will sicherstellen, dass das Urheberrecht solchen Nutzungen nicht im Weg steht.

Neben dem Verzeichnisprivileg möchte ich hier auch noch die Wissenschaftsschranke anführen. Das ist - um es in aller Klarheit zu sagen - nicht eine Schranke, welche die Wissenschaft behindert, sondern eine, die der Wissenschaft nützt. Die Wissenschaftsschranke sorgt dafür, dass vom Urheber das für das elektronische Verarbeiten von grossen Text- und Datenmengen notwendige Kopieren nicht verboten werden darf.

Sie sehen, die Vorlage kommt nicht nur der Kulturwirtschaft entgegen, sondern sie enthält auch wichtige Neuerungen im Interesse der Forschung, der Bibliotheken, der Universitäten und der Nutzerinnen und Nutzer. Für die Kulturschaffenden wiederum enthält die Vorlage Massnahmen, um den sogenannten "value gap" zu reduzieren. Das heisst, Kulturschaffende erzielen heute bei Online-Nutzungen ihrer Werke deutlich geringere Einnahmen als früher bei den sogenannten traditionellen Offline-Nutzungen, und das möchten wir mit dieser Vorlage ein Stück weit korrigieren.

Es wurde von Verschiedenen von Ihnen in ihren Voten ebenfalls erwähnt: Es war ein schwieriger Prozess, bis wir Ihnen eine mehrheitsfähige Vorlage präsentieren konnten. Es ist so: Beim Urheberrecht stehen sich eben nicht einfach Befürworter und Gegner gegenüber, sondern es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Interessengruppen mit ganz unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen und sogar unvereinbaren Erwartungen. Das können Sie nicht zusammenbringen. Deshalb habe ich im Anschluss an die Vernehmlassung die Arbeitsgruppe zur Revision des Urheberrechtsgesetzes reaktiviert, die sogenannte Agur. In der Agur waren jene Kreise vertreten, die von der Revision des Urheberrechtsgesetzes besonders betroffen sind. Das sind die Produzenten, die Internetprovider, die Künstlerinnen und Künstler, die Konsumentinnen und Konsumenten, die Nutzerinnen und Nutzer und die Wirtschaftsverbände. Sie alle, alle diese Kreise, waren an einem Tisch, sie haben sich mehrmals getroffen und konnten sich dort einbringen. Sie haben sich dann[NB]schliesslich auf ein gemeinsames Kompromisspaket geeinigt.

Das heisst nicht, dass alle Agur-Teilnehmenden jetzt mit jeder einzelnen Massnahme des Paketes zufrieden sind, das haben Sie wahrscheinlich im Vorfeld der heutigen Beratung und bereits im Vorfeld der Beratung in der Kommission gemerkt. Dennoch haben am Schluss alle Vertreterinnen und Vertreter gesagt, das sei jetzt ein Kompromiss, mit dem sie leben könnten. Es war ein Geben und Nehmen. Verschiedene von Ihnen haben es gesagt: Es ist die Natur des Kompromisses, dass niemand das ganze Wunschprogramm durchbringen konnte, dass niemand sich einfach auf der ganzen Linie durchsetzen konnte, niemand.

Gleichzeitig hat man aber gemerkt: Es gibt diesen Kompromiss, oder es gibt höchstwahrscheinlich einfach keine Vorlage, und zwar über Jahre hinweg. Ich glaube, es war auch ein Teil des Grundverständnisses und der Bereitschaft, sich auf diesen Kompromiss einzulassen, dass am Schluss alle die verschiedenen Kreise von dieser Vorlage etwas haben - nicht alles, was sie wollten, aber etwas. Vor allem: Sie haben mehr, als wenn sie gar nichts hätten. "Keine Vorlage" bedeutet für alle diese Kreise: Sie haben gar nichts.

Der Bundesrat hat darum dieses Kompromisspaket zur Grundlage für seinen Gesetzentwurf gemacht, und Ihre Kommission hat diesen Entwurf wohlwollend aufgenommen. Ich muss Ihnen sagen, ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar, dass sie dieses labile Gleichgewicht - es war wirklich ein labiles Gleichgewicht - im Wesentlichen respektiert hat, denn noch einmal: Wenn diese Vorlage auseinanderfällt, verlieren alle.

Neben dem Gesetzentwurf enthält die Vorlage noch zwei Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum. Der Vertrag von Peking verbessert den Schutz von Schauspielerinnen und Schauspielern auf internationaler Ebene. Seine Ratifikation erfordert keine Gesetzesänderung. Der Vertrag von Marrakesch verbessert auf internationaler Ebene den Zugang zu Werken für Menschen mit Behinderungen. Die Ratifikation erfordert eine Gesetzesanpassung, um den Austausch von behindertengerechten Formaten, also z. B. von Büchern in Brailleschrift, über die Landesgrenzen zu vereinfachen.

Ihre Kommission hat den beiden internationalen Verträgen und deren Umsetzung zugestimmt. Ich beantrage Ihnen, heute das Gleiche zu tun. Was den Gesetzentwurf anbelangt, beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und damit auch der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.