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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-13

Wortprotokoll

Es geht hier um den Minderheitsantrag Fehlmann Rielle, der eine Vergütung für das Zugänglichmachen von journalistischen Werken einführen möchte. Die Vergütungsregelung zielt darauf ab, dass zum Beispiel Zeitungsartikel, die auf Plattformen wie Facebook zugänglich gemacht werden, den Urhebern von den Plattformen vergütet werden müssen. Das tönt natürlich auf den ersten Blick interessant; wenn man aber genau hinschaut, dann sieht man, dass es noch einige Schwachstellen gibt. In der Praxis ist nämlich eine solche Regelung kaum umsetzbar, und sie ist auch rechtlich problematisch.

Ich sage Ihnen gerne kurz, weshalb das aus Sicht des Bundesrates so ist: Es ist zum Beispiel unklar, welche Nutzungen überhaupt erfasst würden. Sind das alle Uploads oder nur Teile von Texten und Bildern? Dann könnte man auch alle Privaten erfassen, die über die Plattformen Artikel zugänglich machen. Da hätten wir dann aber sehr schnell ein Datenschutzproblem. Alternativ könnte man eine Pauschalvergütung einführen. Aber da gibt es auch wieder sehr viele Fragen, zum Beispiel, wie hoch dann eine solche Vergütung sein müsste und wie sie an die Urheber verteilt werden sollte. Es kommt dann noch ein weiterer Punkt hinzu: Für die Vergütung bezahlen sollen gemäss Minderheitsantrag nicht die Internetnutzerinnen, die einen Artikel hochladen und teilen, sondern die Internetplattformen und die Telekommunikationsanbieter. Das heisst, die Plattformen würden dann für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer bezahlen. Die Urheber hingegen könnten dann gleich doppelt profitieren: Sie erhalten eine Vergütung, könnten aber weiterhin verlangen, dass ihr unerlaubt hochgeladenes Werk von der Plattform entfernt wird.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag abzulehnen und es bei der heutigen Lösung zu belassen. Werden Werke im Internet ohne Erlaubnis zugänglich gemacht, dann kann der Urheber deren Entfernung verlangen.