Lexipedia

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2018-12-13

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-12-13

Wortprotokoll

Ich spreche zur Minderheit Aebischer Matthias, die ich vertrete. Es geht hier um die Musik im Film, also in audiovisuellen Werken.

Heute ist die Situation bei den Filmen die folgende: Drehbuchautoren schliessen einen Vertrag mit einem Produzenten ab. Wenn der Film dann erfolgreich ist, sehen ihn vielleicht hunderttausend Leute im Kino oder später sogar bis zu einer halben Million Menschen im Fernsehen. Auch der Drehbuchautor, also der Urheber, partizipiert an diesem Erfolg. Gemäss heutigem Recht erhalten die Drehbuchautoren auch zusätzliche Vergütungen, wenn der Film in die Videotheken kommt. Videotheken gibt es immer weniger. Daher passt sich Artikel 13a an die heutigen Gegebenheiten an und sieht die Vergütungen über eine kollektive Regelung vor, wenn ein Film auf Netflix oder einer Video-on-Demand-Plattform zugänglich gemacht wird. Artikel 13a ist ein zentrales Element dieser Revision, weshalb wir von der SP-Fraktion uns klar gegen den Streichungsantrag Wasserfallen Christian stellen.

Die vorliegende Minderheit schlägt Ihnen nun vor, die Musik in Filmen aus dieser neuen Video-on-Demand-Regelung auszunehmen, wie es auch im ursprünglichen Kompromiss der Agur 12 vorgesehen war. Für Sie mag es vielleicht ein Detail sein. Aber ich kann Ihnen versichern, dass für die Komponistinnen, die Musikerinnen und Musiker diese Ausnahme sehr bedeutend ist. Warum? Die Musikbranche und die Filmbranche sind zwei Paar verschiedene Stiefel und unterschiedlich organisiert. Die Musikbranche ist im Vergleich zur Filmbranche übersichtlicher, und es hat weniger Beteiligte. Die Musikurheberinnen haben für die Verwertung ihre Rechte an ihre Genossenschaft, an die Suisa, abgetreten. Das gilt für alle Urheberrechte, egal ob sie im Gesetz explizit geregelt werden oder nicht. Deshalb hat die Suisa bereits heute im Auftrag der Musikerinnen und Musiker Deals mit den Video-on-Demand-Plattformen gemacht, dank denen diese die Musik in Filmen weiterverbreiten dürfen. Diese Deals sind als freie Verträge ausgehandelt worden.

Diese bestehende Vertragsfreiheit soll nun wegfallen. Würde jetzt die Musik im Film auch unter der neuen obligatorischen Kollektivverwertung von Filmen subsumiert, wären all die bestehenden Verträge obsolet und müssten neu verhandelt werden. Ausserdem ist auch klar, dass die Einnahmen für die Musikerinnen und Musiker wesentlich tiefer wären, wenn sie sich an der gesetzlichen Obergrenze im Urheberrechtsgesetz orientieren müssten.

Mit dieser Minderheit - für die Musikbranche sehr bedeutend - beantragen wir Ihnen, am heutigen System festzuhalten, das bestens funktioniert, an seinen vertraglichen Regelungen festzuhalten.