Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-12-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-12-14
Wortprotokoll
Das zeitversetzte Fernsehen ist beliebt: Damit kann man eben die Sendungen dann schauen, wenn man mag, wenn man Zeit hat, man muss sich nicht nach dem Fernsehprogramm richten. Man kann also die Hauptausgabe der "Tagesschau" auch noch um Mitternacht schauen statt abends um halb acht.
Die Sendeunternehmen kritisieren den Umgang mit Werbung im zeitversetzten Fernsehen. Die Kabelverbreiter schalten eigene Werbung, und sie bieten den Zuschauern die Möglichkeit, die Werbung im Programm der Sendeunternehmen zu überspringen. Die Sendeunternehmen machen geltend, es entgehe ihnen dadurch viel Geld: Sie gehen von jährlich über 100 Millionen Franken an Werbeausfällen aus. Die Kabelverbreiter wiederum bestreiten diese Summe. Das Bakom hat die Werbeeinnahmen im Fernsehen untersucht und ist zum [PAGE 2205] Ergebnis gekommen, dass diese stabil seien. Würden den Sendeunternehmen tatsächlich 100 Millionen Franken entgehen, dann müsste ja das Volumen des Gesamtwerbemarkts angestiegen sein.
Das ist jetzt mal die Ausgangslage, wenn wir über den Antrag der Kommissionsmehrheit sprechen. Sie sehen, diese Ausgangslage ist alles andere als klar. Niemand weiss im Moment wirklich, in welchem Ausmass den Sendeunternehmen beim zeitversetzten Fernsehen Werbeeinnahmen entgehen, und niemand weiss wirklich, wie sich der Werbemarkt aufgrund der sich ändernden Konsumgewohnheiten entwickeln wird. Nur eine Zahl ist sicher, diese lautet 35 Millionen Franken: So viel bezahlen die Kabelverbreiter den Rechteinhabern bereits heute jedes Jahr für das zeitversetzte Fernsehen. In dieser Summe eingeschlossen ist ein Zuschlag für das Überspringen der Werbung.
Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zustimmen, dann hat dies Folgen für das zeitversetzte Fernsehen. Entweder wird es deutlich teurer, oder die Zuschauerinnen oder Zuschauer können die Werbung nicht mehr überspringen, oder das zeitversetzte Fernsehen, wie wir es heute kennen, wird gar nicht mehr angeboten. Stattdessen hat dann vielleicht jede grosse Fernsehstation ihre eigene Mediathek, auf der sie ihre Inhalte kostenpflichtig anbietet. Ich denke, die Öffentlichkeit würde es kaum verstehen, wenn Sie eine solche Änderung beschliessen, ohne dass vorher die Ausgangslage sorgfältig abgeklärt worden ist.
Dann kommt noch ein Aspekt hinzu: In der Fernmeldegesetzrevision, die der Ständerat ja in dieser Session behandelt hat und die jetzt in die Differenzbereinigung geht, haben Sie zum zeitversetzten Fernsehen bereits eine Regelung aufgestellt. Diese Regelung sieht vor, dass Änderungen an aufgezeichneten Fernsehprogrammen eine Zustimmung des Programmveranstalters voraussetzen. Ich möchte aber betonen: Das Überspringen von Werbung ist nicht eine Änderung, sondern eine Änderung wäre es beispielsweise, wenn die bestehende Werbung durch eine andere Werbung ersetzt würde. Damit ist also eine zentrale Forderung der Sendeunternehmen bereits erfüllt. Ohne die Erlaubnis der Sendeunternehmen können die Kabelverbreiter keine eigene Werbung schalten. Aber ich betone es noch einmal: Mit dieser Lösung im Fernmeldegesetz ist natürlich das Überspringen von Werbung weiterhin möglich.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Minderheit Ihrer Kommission, die Minderheit Gmür-Schönenberger, zu unterstützen und heute von einer Regelung - vor allem einer Regelung im Urheberrechtsgesetz - abzusehen.