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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-12-14

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-12-14

Wortprotokoll

Bereits heute gilt ja, dass veröffentlichte Werke im persönlichen Bereich zum Eigengebrauch verwendet werden dürfen, und dies vergütungsfrei. Für den Konsum von Radio- und Fernsehsendungen in privaten Räumen von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen muss heute eine Urheberrechtsvergütung geleistet werden.

Mit dem neuen Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d gilt die Nutzung veröffentlichter Werke in den privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen künftig ebenso als Eigengebrauch und wird deshalb vergütungsfrei. Für den Konsum in einem öffentlichen TV-Raum eines Hotels wird auch künftig eine Vergütung bezahlt werden müssen. Was aber in privaten Räumen zu Hause oder in einem Hotelzimmer passiert, ist auch urheberrechtlich gleich zu behandeln. Ein Hotelzimmer ist ein privater Raum, in dem man wirklich allein fernsieht.

Die CVP-Fraktion unterstützt deshalb die Kommissionsmehrheit.