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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-06-12

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-12

Wortprotokoll

Jede Gesellschaftsform muss Grundbedürfnisse wie Nahrung, Sicherheit oder Bildung der Menschen sicherstellen; dazu gehört auch das Wohnen. Es scheint mir deshalb richtig, dass die Neugestaltung der Wohnbauförderung nicht im neuen Finanzausgleich geregelt wird, sondern dass wir in Erfüllung des Verfassungsauftrages ein eigenes Gesetz schaffen. [PAGE 395]

Deutlich hat sich in den Neunzigerjahren gezeigt, wie sensibel gerade der Wohnungsmarkt auf wirtschaftliche Rezessionen reagiert. Wer trotz Arbeitsmarktunsicherheit und stagnierenden Löhnen ausreichend Geld zur Verfügung hatte, konnte seine Wohnsituation verbessern. Aber Investitionen und Sanierungen blieben aus, was in unattraktiven Quartieren deutlich sichtbar wurde.

In der Zwischenzeit hat sich die Situation verbessert, was auf der anderen Seite wieder eine steigende Wohnungsnachfrage nach sich zieht. Während die Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung ihre Wohnbedürfnisse selber befriedigen kann, gibt es auf der anderen Seite zu wenig preisgünstige Wohnungen für sozial schwächere Bevölkerungsschichten. Dieser Tatsache hat der Bund mit der vorliegenden Botschaft Rechnung getragen, die im Gegensatz zum alten Gesetz klare Bedingungen stellt, denn das Zurverfügungstellen von Wohnraum ist primär eine Aufgabe der Privatwirtschaft, und die Kapitalisierung soll über den Kapitalmarkt erfolgen. Der Staat soll nur als Förderer und nicht als Bauherr auftreten.

Neben dem Ziel, die Wissensgrundlagen zu verbessern, geht es um die Erleichterung des Marktzuganges für Personen und Haushalte in besonderen wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten. Hier hat sich der Bund auf die Erfahrungen mit dem WEG gestützt, jedoch werden neu Darlehen, Zinsvergünstigungen und Bürgschaften anstelle von rückzahlbaren Vorschüssen und Zusatzverbilligungen à fonds perdu gewährt. Weiter geht es um die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum für Haushalte mit geringen Eigenmitteln. Auch hier findet eine Akzentverschiebung statt, indem die Eigentumsförderung über Hypothekarbürgschaften für Haushalte beschränkt wird, die aufgrund des Einkommens Wohneigentum langfristig tragen können, jedoch nicht über die nötigen Eigenmittel verfügen.

Der dritte Punkt ist die Stärkung der Träger und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Hier möchte ich meine Interessenbindung offen legen: Ich bin im Vorstand des Schweizerischen Verbandes Liberaler Baugenossenschaften. Kollege Schiesser hat die Zahlen betreffend die gemeinnützigen Wohnbauträger dargelegt, ich kann deshalb auf diesen Teil verzichten. Ich bin aber überzeugt, dass das Gesetz dank guter Dachverbände und gemeinnütziger Wohnbauträger gut funktionieren wird.

Die gemeinnützigen Wohnbauträger als dritte Kraft zwischen privaten Vermietern und Wohneigentum haben sich bewährt. Sie sind eine solide Grundlage zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus. Es sind vor allem sie, die für sozial schwächere und finanzschwächere Gruppen Wohnungen erstellen. Da sie als Genossenschaften organisiert sind, verfolgen sie keine oder nur beschränkt gewinnorientierte Ziele. Hätte der Bund die Wohnungsversorgung sozial schwacher und finanzschwacher Haushalte selber sicherzustellen, wäre das mit immensen Mehrkosten verbunden.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) unterstützt im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe die Aufgaben der Dachorganisationen. Diese übernehmen verschiedene Vollzugsaufgaben. Dass dabei die notwendige Kontrolle und Qualitätssicherung stattfinden muss, ist selbstverständlich. Durch Leistungsaufträge, Prüfung von Bilanz und Erfolgsrechnung, Prüfung der Reglemente und Verträge sowie durch eine Vertretung des BWO in den Entscheidungsgremien wird dies sichergestellt.

Es gibt immer wieder Stimmen, die eine Subjekt- statt eine Objekthilfe fordern. Das wäre aber für den Bund nicht finanzierbar, hier müssten allenfalls die Kantone Hilfe bieten. Weiter gibt es Stimmen, die die Förderung des Wohnungsbaus grundsätzlich ablehnen. Bei genügend grossem Einkommen sind solche Forderungen schnell gestellt, aber nicht alle Haushalte verfügen über ein ausreichendes Einkommen. Die Wohnungsbedingungen jedes Haushaltes sind vom Einkommen abhängig, es gibt zu wenig günstigen Wohnraum. Es gibt Familien, die über 30 Prozent ihres Einkommens für die Wohnung ausgeben müssen. Sind Kinder da, wird das dann schnell zur Existenzfrage. Weiter ist die Eigentumsquote für junge Haushalte sehr tief, denn hier fehlen natürlich trotz oftmals genügend grossem Einkommen die Eigenmittel. Nicht zu vergessen ist auch die Sanierung alter, selbst genutzter Wohnhäuser.

Wohnen ist ein Anliegen der Bevölkerung, denn ein gutes Zuhause kann vieles wiederum auffangen. Entsprechend kommt der Wohnungspolitik eine grosse Bedeutung zu. Ich meine, mit dem vorliegenden Gesetz erfüllen wir dank des Systemwechsels beim Förderungsinstrument auf optimale Weise ein berechtigtes Anliegen.

Ich bin für Eintreten und Zustimmung zum vorliegenden Gesetz.