Brand Heinz · Nationalrat · 2019-03-04
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04
Wortprotokoll
Der Ausgangspunkt des vorliegenden Postulates ist die Revision des Datenschutzgesetzes. Diese sieht auch den Ausbau der Strafbestimmungen vor, unter anderem etwa die Erweiterung des Katalogs der Straftatbestände, aber auch die massive Erhöhung der Bussen von 10[NB]000 auf 250[NB]000 Franken. Das mögliche Sanktionssystem wurde vom Bundesamt für Justiz im Auftrag unserer Kommission in zwei Zusatzberichten nochmals vertieft diskutiert beziehungsweise geklärt. Es gibt grundsätzlich zwei Optionen, dieses Sanktionssystem einzurichten: zum einen, indem man strafrechtliche Sanktionen [PAGE 20] vorsieht und weiter ausbaut. Es gibt zum andern aber auch die Möglichkeit, Verwaltungssanktionen einzuführen und diese in unterschiedlichen Kombinationen auch um strafrechtliche Sanktionen zu erweitern.
Der Bundesrat schlägt im Datenschutzgesetz ausschliesslich strafrechtliche Sanktionen vor. Diese richten sich ja ausdrücklich und hauptsächlich an natürliche Personen. Im Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes ist es aber auch denkbar, dass sich juristische Personen strafbar machen beziehungsweise zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Es sind dies etwa leitende Personen oder andere Personen, welche durch Verletzung ihrer beruflichen Schweigepflicht Straftatbestände erfüllen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind aber auch die juristischen Unternehmen strafrechtlich ins Recht zu fassen. Dieses Ziel ist nicht einfach zu erreichen beziehungsweise rechtlich sehr komplex. Das geltende Sanktionssystem ist deshalb nach Auffassung der SPK mit Blick auf das Datenschutzgesetz unbefriedigend, namentlich auch im Bereich der Verwaltungssanktionen.
Diese Beurteilung wurde auch von der zuständigen Bundesrätin geteilt. Ich zitiere folgende Ausführungen der Bundesrätin in der Kommission: "Im Unterschied zu einem rein strafrechtlichen System besteht bei solchen Systemen" - eben Systemen mit Verwaltungssanktionen - "eine beträchtliche Rechtsunsicherheit ... Die Rechtsprechung des Bundesgerichtes hat dazu noch keine umfassende Lösung geliefert."
Die Kommission will deshalb in pragmatischer und rechtlicher Vorgehensweise auch noch die Einführung verwaltungsrechtlicher Sanktionen prüfen und schlägt vor, dass hierzu entsprechende rechtliche Abklärungen in die Wege geleitet werden. Die Erkenntnisse bezüglich der Verwaltungssanktionen wären im Übrigen auch für andere Rechtsgebiete anwendbar.
Auch Frau Bundesrätin Sommaruga hat im Rahmen der Kommissionsdiskussion klar festgehalten: "Um allgemeine Lösungen zu finden und insbesondere, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, müsste im Idealfall einfach das gesamte System der Verwaltungssanktionen neu durchdacht werden. Deshalb sollte aus unserer Sicht die Diskussion über die Einführung von Verwaltungssanktionen in einem umfassenderen Rahmen geführt werden und mittelfristig bereichsübergreifend angegangen werden." Auch der Direktor des Bundesamtes für Justiz hat im Rahmen der Beratungen klar zum Ausdruck gebracht, dass er eine solche Klärung begrüssen würde. Er hat festgehalten: "Bislang fehlt in der Schweiz ein allgemeines System der pekuniären Verwaltungssanktionen. Es wäre sinnvoll, in einem Postulatsbericht einmal verschiedene Optionen aufzuzeigen, wie ein solches Dach für alle Bereiche aussehen könnte." Genau um diesen Postulatsbericht geht es beim vorliegenden Kommissionspostulat.
Ich möchte Ihnen deshalb beantragen, dieses Postulat anzunehmen. Die Kommission hat ihm ohne Gegenstimme zugestimmt. Ich möchte Sie hiermit auch ersuchen, der Kommission und ihrem Entscheid zu folgen.
Das Postulat wäre im Übrigen auch für andere Rechtsbereiche anwendbar, also nicht nur für den Bereich des Datenschutzgesetzes. Es wäre somit ganz allgemein mit einem Gewinn für das schweizerische Rechtssystem verbunden.
Ich möchte Sie deshalb bitten, der Kommission zu folgen.