Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2019-03-04
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Die Sammlung von und der Zugang zu den Adress- und Telefondaten gehören zum Service public in der Schweiz. Diese Grundversorgung ist im Gesetz geregelt. Sie wurde vom Bundesrat an die Swisscom delegiert. Hier ist nun festzustellen, dass bei der Umsetzung dieses Grundauftrages gravierende Wettbewerbsverzerrungen bestehen, was ich mit meiner parlamentarischen Initiative korrigieren will.
Der Mindestinhalt eines autonomen und leistungsfähigen Telefonverzeichnisses, das eben auch öffentlich ist, umfasst namentlich Adressierungselemente, die Identität aller Abonnenten, einschliesslich der gemeinsamen Benutzer eines[NB]gemeinschaftlichen Anschlusses, die Kontaktadresse, einschliesslich der elektronischen Adresse, und eine Rubrik, die es erlaubt, den Abonnenten oder den gemeinsamen Nutzer nach seiner Tätigkeit aufzufinden. Ich habe vorgeschlagen, Artikel 12d Absatz 2 zweiter Satz des Fernmeldegesetzes entsprechend anzupassen und in Artikel 12d Absatz 3 des Fernmeldegesetzes für den Abonnenten und die fünf ersten gemeinsamen Nutzer eines gleichen Adressierungselements eine kostenlose Eintragung vorzusehen.
Dieser Vorschlag basiert auf der Überlegung, dass die Grundversorgung ein grundlegendes Instrument der Kommunikation ist und dass es ganz wesentlich ist, dass die Identität aller Abonnenten und ihre Kontaktadressen entsprechend der technologischen Entwicklung aufgezeigt werden. Das sind grundlegende Standards, die auch von der Internationalen Fernmeldeunion empfohlen werden. Es handelt sich in dieser Hinsicht eigentlich um Mindestangaben, deren Eintragung kostenlos sein muss.
Die garantierte Verfügbarkeit der Mindestangaben ist im Übrigen, und das ist auch ganz wichtig, eine Bedingung sine qua non, damit auch neue Wettbewerbsanbieter in diesen Markt eintreten und Telefonverzeichnisse anbieten können, damit Swisscom Directories beziehungsweise Local.ch und Search.ch nicht eine Quasi-Monopolstellung einnehmen können.
Genau dieser Zustand wird auch vom Preisüberwacher seit Langem angeprangert. Auch der Preisüberwacher verlangt mehr Wettbewerb in diesem Bereich. Die KVF-NR hat der parlamentarischen Initiative Folge gegeben und beschlossen, die Anpassung im Rahmen der Revision des Fernmeldegesetzes vorzunehmen. Die KVF-SR hat auch gesagt, dass dieses Anliegen im Rahmen der FMG-Revision angeschaut werden müsse. Wir werden später in dieser Session die Revision des Fernmeldegesetzes beraten. Die Kommissionen haben Artikel 12d unverändert belassen und damit auch aufgezeigt, dass sie nach wie vor den Weg über die Verordnung anstreben wollen. Persönlich kann ich mit diesem Lösungsweg gut leben. Ich erwarte aber mit meinen 44 Mitunterzeichnenden, dass im Sinne der parlamentarischen Initiative im Rahmen der Verordnung eine gangbare Lösung angestrebt wird, die eben auch den Wettbewerb zulässt.
In diesem Sinne, Frau Präsidentin, ziehe ich meine parlamentarische Initiative zurück.