Pfister Gerhard · Nationalrat · 2019-03-04
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Der Initiant will - Sie haben es gehört -, dass die Altersvorsorge des Bundesrates, der Bundesrichter und des Bundeskanzlers geändert wird. Sein Hauptargument ist, diese Regelung sei nicht mehr zeitgemäss und Magistratspersonen seien nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt durchaus in der Lage, mit ihrem Netzwerk wieder eine andere Beschäftigung zu finden. Die Alternative, die dem Initianten vorschwebt, ist eine Regelung, wie sie beispielsweise der Kanton Aargau kennt.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit hat sich hingegen das geltende System bewährt: Diejenigen, die später mehr als ein Bundesratsgehalt verdienen, erhalten kein Ruhegehalt, diejenigen, die weniger verdienen, müssen allenfalls eine Kürzung um die Hälfte gewärtigen. Dieses System ist einfach in der Handhabung, verursacht geringfügige Verwaltungskosten und trägt auch politischen Entwicklungen Rechnung.
Gerade in jüngster Zeit hat der Druck auf die ehemaligen Bundesräte zugenommen, dass sie bei der Wahl zukünftiger Mandate eine gewisse Vorsicht walten lassen. Würde die bisherige Regelung des Ruhegehalts wegfallen, würde dieser Druck auf die ehemaligen Bundesräte genau in die entgegengesetzte Richtung wirken, nämlich hin zur Annahme von Mandaten. Zudem fördert ein anderes System die Tendenz, wegen einer unter Umständen als nicht genügend empfundenen Regelung länger im Amt zu bleiben.
Ein letztes Argument bewog die Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative Burgherr keine Folge zu geben: Es gab schon relativ viele Vorstösse in diese Richtung, und sie sind allesamt gescheitert - manchmal schon in den Kommissionen, manchmal erst im Plenum oder im Ständerat. Auch wenn einem solchen Vorstoss im Grundsatz sogar einmal zugestimmt wurde, kam man dann, als eine Vorlage ausgearbeitet war, zum Schluss, dass die Lösung nicht tauge oder gegenüber der gegenwärtigen Lösung nicht wirklich besser oder nur mit grossem Aufwand operabel sei.
Aus diesen Gründen entschied Ihre Staatspolitische Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative Burgherr keine Folge zu geben.