Burgherr Thomas · Nationalrat · 2019-03-04
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-04
Wortprotokoll
Zahlreiche Kantone haben eine Regelung für ein eingeschränktes Ruhegehalt oder eine entsprechende Pensionskassenlösung, oder sie haben in den letzten Jahren ähnliche Regelungen eingeführt oder zumindest Auszahlungen eingeschränkt. Was in diversen Kantonen ausprobiert wurde und funktioniert, sollte nun auch auf Bundesstufe geprüft und dann eingeführt werden. Zudem ist auf der kantonalen Ebene zu beobachten, dass das Anliegen über die Parteigrenzen hinweg geteilt und auch vom Volk unterstützt wird. Es wird nicht mehr verstanden, dass einerseits normale Leute, die über 50 Jahre alt sind, bei einem Jobverlust nach zwei Jahren ausgesteuert werden, andererseits aber ehemalige Regierungsmitglieder ein Leben lang ein Ruhegehalt erhalten sollen.
Zudem handelt es sich ja nicht um schwer vermittelbare Personen, durften sich diese während ihrer Amtszeit doch ein breites Wissen aneignen sowie ein unbezahlbares Netzwerk aufbauen. Daher sind abtretende Magistraten auf dem Arbeitsmarkt sehr begehrt. Die Löhne sind auch während der Amtszeit hoch. Es reicht für Rücklagen, und Härtefälle bei über 50-Jährigen sind ausgeschlossen.
Seit der Abzocker-Initiative ist klar, dass die Bevölkerung nachträgliche Sonderbezüge der Mitglieder der Chefetage begrenzen will. Diese Begrenzung sollte auch für die Politik gelten. Regierungsmitglieder sollen einen guten Lohn erhalten. Er sollte aber transparent, hauptsächlich in der Dienstzeit und für geleistete Arbeit ausbezahlt werden, nicht versteckt über jahrzehntelange Ruhegehälter und ohne Gegenleistung.
Die Altersvorsorge für die Bevölkerung muss reformiert werden. Wenn wir aber wirklich für alle eine Reform anstreben, müssen wir auch die Altersvorsorge unserer Bundesräte und Magistratspersonen mit einschliessen.
Nach dem Vorbild diverser Kantone könnten die Vorsorgeleistungen unserer Bundesräte entweder reduziert oder zumindest im Sinne einer echten beruflichen Vorsorge umgestaltet und modernisiert werden. Die Magistratspersonen erhalten heute nach dem Ausscheiden aus dem Amt in der Regel ein lebenslanges Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. Für einen Bundesrat bedeutet dies eine berufliche Vorsorge von rund 220[NB]000 Schweizerfranken im Jahr. Diese von einem sehr grossen Teil unserer Bevölkerung womöglich als sehr luxuriös angesehene Rente ist nicht mehr zeitgemäss. Im Kanton Aargau und im Kanton Solothurn werden die Regierungsräte wie Kantonsangestellte bei der Pensionskasse versichert. Wer vor dem Pensionsalter abtritt, erhält eine Abgangsentschädigung oder eine Übergangsrente. Eine ähnliche Regelung wäre auch auf Bundesebene wünschbar und praktikabel. Im Sinne der Vorbildfunktion sollen auch Bundesräte eine modernisierte und zeitgemässe Altersvorsorge erhalten sowie ihren Anteil zu einem gesunden Bundeshaushalt leisten.
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.