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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich möchte mich gerne zu Artikel 40 Absatz 1bis äussern. Es geht hier darum, dass bei der Frequenznutzung heute ja Armee und Zivilschutz von der Konzessionspflicht befreit sind und auch keine Verwaltungsgebühren für die Nutzung von als militärisch bezeichneten Frequenzen bezahlen. Das macht Sinn, weil diese Organisationen, also Armee und Zivilschutz, die Frequenzen, die ihnen gemäss dem nationalen Frequenzzuweisungsplan zur militärischen Verwendung zugeteilt sind, selber verwalten und entsprechend auch die Aufwendungen selber tragen.

Für die restlichen Nutzenden des Frequenzspektrums obliegen aber die Koordination, die Aufsicht und die Störungsprävention dem Bakom. Dazu gehören massgeblich die Blaulichtorganisationen, also Polizei, Feuerwehr und Sanität. Wir sprechen hier von den zivil genutzten Frequenzen, für die es auch international gesehen jeweils eine Koordinationsbehörde gibt. Auch diese Aufgabe nimmt in der Schweiz das Bakom wahr.

Das Bakom führt eine landesweite Aufsicht zur reibungslosen Nutzung der Frequenzen durch und betreibt auch eigene technische Messeinrichtungen. Das Bakom lokalisiert und behebt Funkstörungen, die ihm gemeldet werden, und zwar betreibt es dazu einen 24-Stunden-Betrieb vor Ort. Gerade Frequenznutzende mit hohen Anforderungen an einen störungsfreien Betrieb, wie eben die Blaulichtorganisationen, sind auf eine gute Qualität angewiesen. Ich glaube, man darf heute sagen, dass sie diese gute Qualität auch bekommen.

Weil es so ist, dass die Blaulichtorganisationen eine wichtige Aufgabe wahrnehmen, sollen ihnen für ihren Betrieb eben diese Funkfrequenzen auch in guter Qualität zur Verfügung stehen. Ich schätze natürlich das gute Funktionieren unserer Schutz- und Rettungskräfte. Ich kenne die Anliegen der Feuerwehren auch aus eigener Erfahrung. Ich war während acht Jahren im Gemeinderat Vorsteherin der Feuerwehr und glaube zu wissen, wovon wir sprechen. Ihre Kommission hatte ursprünglich vorgesehen, diese Organisationen von der Konzessionspflicht zu befreien. In der Zwischenzeit hat Ihre Kommission aber gesehen, dass das keine gute Idee ist, denn sie brauchen ja diese Leistungen des Bakom und sind darauf angewiesen. Eine gänzliche Konzessionsbefreiung würde dazu führen, dass die Aufsicht und die Störungsprävention bei den Funkfrequenzen nicht mehr funktionieren würden.

Man muss sich aber bewusst sein, dass der Antrag, wie er jetzt aus Ihrer Kommission kommt, dazu führen würde, dass sämtliche Verwaltungstätigkeiten nicht mehr abgegolten würden. Die Konzessionspflicht würde also zwar gelten, man müsste aber gar keine Verwaltungsgebühren mehr bezahlen. Das steht natürlich in direktem Widerspruch zum Kostendeckungsprinzip. Die Finanzkommissionen sind dann wieder unzufrieden, wenn sie sehen, dass hier die Verwaltungskosten nicht gedeckt werden.

Hinzu kommt, dass Ihre Kommission hier jetzt eine Formulierung gewählt hat, die auch zu heiklen Abgrenzungsfragen führt. Wenn nämlich die Feuerwehr, allenfalls die Polizei, von diesen Verwaltungsgebühren befreit wird, kann man ja noch sagen, okay, das sind öffentliche Organisationen, das sind Behördenorganisationen. Mit der Formulierung Ihrer Kommission haben Sie jetzt aber zum Beispiel auch für private Organisationen eine Abgabenbefreiung. Ich nenne jetzt die Rega als ein Beispiel. Die Rega erbringt natürlich zum Teil auch Sicherheitsleistungen. Es ist aber einfach nicht klar, wer noch zum Kreis derjenigen gehört, die von den Abgaben befreit werden.

Es gibt auch private Organisationen, die Leistungen einfach für den privaten Markt erbringen, zum Beispiel Transporte für eine Versicherung. Wollen Sie die jetzt auch von diesen Verwaltungsgebühren befreien? Diese Organisationen verursachen Kosten für die Verwaltung. Ich bin der Meinung, dass Ihre Kommission hier eigentlich - ich bin froh, wenn Sie zuhören - etwas Gutes versucht hat, eine Entlastung von den Verwaltungsgebühren zum Beispiel für die Feuerwehren. So etwas können wir gerne unterstützen. Die Formulierung Ihrer Kommission geht aber viel weiter, geht weit darüber hinaus. Ich glaube, diese Abgrenzung müsste man noch vornehmen.

Was immer Sie heute entscheiden: Falls Sie Ihrer Kommission folgen, werde ich dem Ständerat eine Formulierung vorschlagen, die dieser Abgrenzungsfrage Rechnung trägt, indem zum Beispiel für die Feuerwehren eine Abgabereduktion vorgesehen werden kann. Aber Sie können doch nicht private Organisationen, die ganz normal am Markt Dienstleistungen erbringen, einfach von Verwaltungsgebühren befreien. Sie können doch nicht sagen, der Staat bezahle, damit ihre Funkfrequenzen gut funktionieren, während sie damit am Markt Geld verdienen. Ich glaube, dass Ihre Kommission ihre Arbeit da noch nicht ganz zu Ende geführt hat, wenn ich das so sagen darf. Deshalb habe ich mich zu Wort gemeldet.

Noch einmal: Ich denke, dass die Überlegungen in eine nachvollziehbare Richtung gehen; aber das, was Ihre Kommission vorschlägt, geht deutlich darüber hinaus. Deshalb künde ich dem Ständerat an: Falls Sie heute in diese Richtung gehen wollen, werden wir eine Formulierung vorschlagen, die der Notwendigkeit dieser Abgrenzung Rechnung trägt.