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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05

Wortprotokoll

Vielleicht ist die Frage der ortsfesten Anlagen noch nicht ganz geklärt. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Das kann ein Lift sein. Wenn Sie einen Lift installieren - das ist eine ortsfeste Anlage -, welcher den anerkannten technischen Normen nicht entspricht, und es zu einer Störung im Bereich der Fernmeldedienste kommt, dann ist eben das Bakom zuständig. Hier wollen wir die Grundlage dafür schaffen. Es geht nicht darum, dass etwas falsch installiert worden ist, sondern darum, dass eine Anlage installiert wird, die nicht den technischen Normen entspricht. Für solche Fälle muss eine Strafbarkeit vorgesehen werden. Wie gesagt, das gilt natürlich nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit, es muss ein Verschulden vorliegen. Aber diese Möglichkeit müssen wir doch schaffen! Es ist eben auch möglich, dass jemand mal einen Lift installiert, der diesen Normen nicht entspricht. Die nötige Grundlage schaffen Sie hier in diesem Gesetz.

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