Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05
Wortprotokoll
Die Schweiz hat das Göteborg-Protokoll bereits im Jahr 2005 ratifiziert. Das Ziel dieses Abkommens war und ist es immer noch, die Versauerung und Eutrophierung der Böden sowie das bodennahe Ozon zu reduzieren. Ganz klar tun wir damit etwas für die menschliche Gesundheit, aber auch etwas für die Erhaltung und Bewahrung der Ökosysteme.
Die Schweiz hat in den letzten Jahren eine Reduktion der Luftbelastung erzielen können. Auch im übrigen Europa gibt es diesbezüglich gute Resultate auszuweisen. Aber es sind weitere Reduktionen der Schadstoffemissionen erforderlich, um diese gesundheitlichen und ökologischen Ziele zu erreichen. Die Anforderungen des Protokolls von Göteborg aus dem Jahr 1999 wurden im Jahr 2012 an den Stand der Wissenschaft und Technik angepasst. Das heisst, das revidierte Protokoll wird eine weitere Verringerung der Luftbelastung in ganz Europa und Nordamerika bewirken. Das hat natürlich eine positive Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung und auch auf die Umweltbelastung, die reduziert werden sollte. Die Schweiz hat ein grosses Interesse an einem wirksamen Übereinkommen zur Luftverschmutzung in Europa, weil wir eben auch von den Emissionen in anderen Ländern ganz direkt betroffen sind.
Die Ziele und Anforderungen des geänderten Protokolls stehen im Einklang mit unseren schweizerischen Rechtsgrundlagen. Das heisst, wir haben die notwendigen Anpassungen bei der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung im April 2018 bereits berücksichtigt. Deshalb sind jetzt mit der Ratifizierung keine weiteren Anpassungen des Schweizer Umweltrechts aufgrund des Göteborg-Protokolls erforderlich. Die Zielsetzungen des revidierten Protokolls stimmen eben auch mit den Zielsetzungen des Luftreinhaltekonzepts des Bundes von 2009 überein. Das heisst, es gibt mit der Genehmigung des geänderten Protokolls keine zusätzlichen Auswirkungen, auch nicht für die Wirtschaft. Es gibt keine zusätzlichen finanziellen oder personellen Verpflichtungen, weder für den Bund noch für die Kantone. [PAGE 44]
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, diese Änderungen des Göteborg-Protokolls zu genehmigen.