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Eder Joachim · Ständerat · 2019-03-05

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Am 19. April 2018 verabschiedete unsere Schwesterkommission zuhanden des Nationalrates einen Erlassentwurf mit Bericht zur Umsetzung der vorliegenden parlamentarischen Initiative 15.468. Sie schlug darin vor, dass die Versicherten eine gewählte Wahlfranchise während drei Jahren behalten müssen. Die Versicherten könnten während dieser Zeit zwar den Versicherer, nicht aber die Wahlfranchise wechseln.

Am 28. September 2018 nahm der Bundesrat zum Entwurf Stellung. Er lehnte den Erlassentwurf der SGK des Nationalrates ab und unterstützte den Nichteintretensantrag der Minderheit der nationalrätlichen Kommission. In seiner Medienmitteilung hielt der Bundesrat jedoch fest, dass er bereit sei, die Frage der obligatorischen, mehrjährigen Franchisenbindung bis spätestens Ende 2022 erneut zu prüfen.

Der Nationalrat behandelte die Vorlage in der vergangenen Wintersession und trat mit 111 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den Entwurf ein. In der Gesamtabstimmung nahm er die Vorlage schliesslich mit 113 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.

Unsere Kommission hat die Vorlage am 17. Januar 2019 beraten und hörte zuerst Nationalrat Brand an, der sie als Vertreter der Schwesterkommission erläuterte. Anschliessend legte Bundesrat Alain Berset die Position des Bundesrates dar.

Nationalrat Brand führte vor unserer Kommission aus, dass mit dieser Initiative die Eigenverantwortung der Versicherten vergrössert werden solle. Mit der dreijährigen Franchisenbindung würden Anreize gesetzt, ein gesundes Leben zu führen. Zudem solle das opportunistische Franchisenhüpfen unterbunden werden. Schliesslich solle auch die Solidarität innerhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gestärkt werden. Die Initiative könne umgesetzt werden, ohne die Versicherten an einen bestimmten Versicherer zu binden. Zudem bleibe die Wahlfreiheit, die von den Versicherten sehr geschätzt werde, gewahrt. Der Vorwurf, dass die Initiative zu Knebelverträgen führe, treffe nicht zu.

Bundesrat Alain Berset legte anschliessend die Haltung des Bundesrates dar. Dieser sei nach eingehender Prüfung "avec la plus grande ouverture d'esprit possible" zur Überzeugung gelangt, auf die Initiative nicht einzutreten, "parce que celui-ci (le projet) nous semble inutile et même contre-productif", so der Wortlaut von Herrn Bundesrat Berset. Ich gehe davon aus, dass der Gesundheitsminister heute dazu allenfalls noch nähere Ausführungen machen wird.

Unsere Kommission gab der Initiative in der ersten Phase am 30. August 2016 mit 8 zu 4 Stimmen noch Folge. Nachdem der konkrete Gesetzentwurf nun vorliegt und sich die [PAGE 15] Vernehmlassungsteilnehmer mehrheitlich ablehnend geäussert haben - das war ausschlaggebend -, beantragen wir Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung Nichteintreten. Wie Sie der Vorlage entnehmen können, deponierte die Minderheit keinen Antrag auf Eintreten.

Sie werden sich fragen, warum in unserer Kommission dieser Meinungsumschwung erfolgte. In der Beurteilung gelangte die Mehrheit zum Schluss, dass die Vorlage die Selbstverantwortung im KVG nicht stärken, sondern im Gegenteil sogar noch schwächen könnte; dies, weil die Versicherten tendenziell risikoscheu sind und eine tiefe Franchise dem Risiko einer mehrjährigen Bindung an eine hohe Franchise vorziehen könnten. Es wäre also durchaus möglich, dass viele Versicherte zu tieferen Franchisen wechseln, was wiederum negative Auswirkungen auf die Gesundheitskosten - nämlich Mehrkosten - zur Folge haben könnte. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollte man die Versicherten nicht zu Mehrjahresverträgen zwingen, sondern im Gegenteil mit attraktiven Konditionen wie z. B. einem garantierten maximalen Prämienanstieg während der Vertragsdauer überzeugen. Es ist nicht einzusehen, warum nur Dreijahresverträge zur Anwendung kommen und diese darüber hinaus bei den besonderen Versicherungsformen - Wahlfranchisen, eingeschränkte Wahl usw. - sogar noch obligatorisch sein sollen.

Ein weiterer Punkt, der unsere Kommission beeinflusste: Die Zahl jener Versicherten, die je nach Gesundheitszustand die Franchise in opportunistischer Weise wechseln, ist sehr gering. Gemäss Bericht der SGK-NR senken jeweils nur 0,17 Prozent der Versicherten vorübergehend ihre Franchise - 0,17 Prozent! Es handelt sich also nicht um ein Massenphänomen, im Gegenteil. Das Bundesamt für Gesundheit schätzt die Einsparmöglichkeiten auf knapp 5 Millionen Franken. Nach Ansicht der Kommission sind die maximal zu erwartenden Kosteneinsparungen sehr bescheiden. Sie rechtfertigen eine mehrjährige Bindung an eine Wahlfranchise nicht.

Die vorgenommene Abwägung aller Pro- und Kontra-Argumente brachte die Kommission zur Überzeugung, dass die Nachteile der Vorlage überwiegen. Deshalb beantragt sie Ihnen mehrheitlich Nichteintreten.