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Ammann Thomas · Nationalrat · 2019-03-05

Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion zum Minderheitsantrag Guhl zu Artikel 46a Absatz 2, den wir unterstützen.

Ja, jeder Fall ist einer zu viel! Setzen wir deshalb ein deutliches Zeichen gegen die verbotene Pornografie! Denn nebst dem ausreichenden Schutz der Benutzerinnen und Benutzer vor Missbräuchen soll diese Gesetzesrevision doch insbesondere Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen. Damit trägt sie letztlich zu einem verbesserten Kinderschutz bei.

Der Ständerat hat die in der Botschaft vorgesehene Bestimmung in Artikel 46a ergänzt. Die Stossrichtung des Ständerates - er möchte für eine bestimmte Kategorie von Anbieterinnen eine Meldepflicht bei Verdachtsfällen vorsehen - wird von der CVP-Fraktion im Grundsatz unterstützt. So wie die Minderheit der KVF-NR will auch die CVP-Fraktion, dass Verdachtsfälle dem Bundesamt für Polizei durch die Fernmeldedienstanbieterinnen zu melden sind. Es kann doch den Fernmeldedienstanbieterinnen durchaus zugemutet werden, dass sie beurteilen müssen, ob ein hinreichender Verdachtsfall vorliegt oder nicht. Die Fernmeldedienstanbieterinnen sind nicht daran interessiert, dass über ihre Netze illegale pornografische Inhalte erreicht werden können, zumal sie ja heute schon freiwillig Zufallsfunde dem Fedpol melden.

Wenn Sie eine Meldepflicht wollen, dann stimmen Sie wie die CVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit Guhl zu.

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