Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-06-13
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-13
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Vorlage zuzustimmen. Es geht um die Verlängerung des Rahmenkredites III hinsichtlich der Zusammenarbeit mit osteuropäischen Staaten bis Ende 2004 und um die Erhöhung des Kredites um 500 Millionen Franken. Der ursprüngliche Rahmenkredit hatte sich auf 900 Millionen belaufen. Er erwies sich für die gesteckten Ziele als ungenügend.
Nun kann man vom Parlament aber nicht einfach erwarten, dass es allen Kreditbegehren zustimmt, die ihm unter dem Titel Humanität, Entwicklungszusammenarbeit oder Anstosshilfe zu Marktwirtschaft und Demokratie vorgelegt werden. Gestern bewilligten wir ja bereits weitere 1,5 Milliarden Franken zwecks Weiterführung der internationalen humanitären Hilfe, heute kommen unter anderem Titel diese 500 Millionen Franken hinzu. Vorgestern genehmigten wir eine Staatsrechnung, die wieder mit deutlich roten Zahlen abgeschlossen hatte. Das verfassungsmässige Haushaltziel wurde klar verfehlt, und der mittelfristige Finanzplan präsentiert sich alles andere als rosig. Ich möchte damit einfach darauf hingewiesen haben, dass auch unserem Land ausgabenpolitisch Grenzen gesetzt sind.
Mit dem vorliegenden Geschäft tat sich die Kommission besonders schwer, zwar nicht aus finanzpolitischen Gründen, sondern aus einem anderen Motiv. Auch wenn die Schlussabstimmung dann einstimmig und positiv ausfiel, kam die uneingeschränkte Zustimmung erst in einem zweiten Anlauf zustande. Der Grund war die Quote von 75,7 Millionen Franken zugunsten der Republik Jugoslawien. Der Kommission lag ein Antrag vor, diese Teilquote nur zu bewilligen, wenn das Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz auch von Jugoslawien eingehalten und befolgt würde. Auch wenn es bis jetzt noch nie Usanz war, solche Rahmenkredite an besondere Bedingungen zu knüpfen, wich die Kommissionsmehrheit für einmal von diesem Grundsatz ab. Wir verlangten vom Bundesrat zunächst Abklärungen, wie es die Republik Jugoslawien, also Serbien und Montenegro, mit der Rückübernahme von in der Schweiz abgewiesenen Staatsbürgern halte. Das war am 11. April. An der nächsten Sitzung vom 14. Mai lag uns die Antwort vor. Sie ergab folgendes Bild: Die Schweiz hatte den jugoslawischen Behörden - Stand 10. Mai - etwas mehr als 1500 Anträge auf Rückübernahme gestellt. Davon waren 50 Prozent positiv beantwortet worden, 2 Prozent wurden abgelehnt, weil das Bürgerrecht umstritten war, der Rest der Anträge war pendent. Fazit aus dieser Zusammenstellung aus Sicht der Kommission: Die Rückübernahme hat, nach gewissen kriegsbedingten Anlaufschwierigkeiten, zu funktionieren begonnen und kann nun als einigermassen befriedigend angesehen werden.
Zudem stellte das Bundesamt für Flüchtlinge einen generellen Bericht über die Probleme der Rückführung und der Rückschaffung, insbesondere natürlich von abgewiesenen Asylbewerbern, in Aussicht. Dieser Bericht wird im Herbst unserer GPK unterbreitet, aber auch unserer Aussenpolitischen Kommission zur Kenntnisnahme zugestellt werden. Dabei liessen wir es bewenden. Wir zogen den Vorbehalt in Bezug auf Jugoslawien zurück.
Wir beantragen Ihnen, wie eingangs erwähnt, der Vorlage in vollem Umfang zuzustimmen.