Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-06-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-06-17
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat im Vernehmlassungsentwurf für das neue RTVG vorgeschlagen, das Alkoholwerbeverbot, wie es heute Gesetz ist, aufrechtzuerhalten. Das Vernehmlassungsverfahren hat dann den Bundesrat dazu gebracht, seine Meinung zu ändern. Deswegen macht man ja ein Vernehmlassungsverfahren; man tastet ab, wie es im Parlament und in einer allfälligen Abstimmung über das Gesetz aussehen würde. Wir sind also auf unsere Position zurückgekommen und sind heute grundsätzlich für Alkoholwerbung im privaten Fernsehen, aber sie betrifft nur Wein und Bier, nicht Schnaps, und sie soll mit Schutzplanken versehen sein.
Nun hat Ihre Kommission solche Schutzplanken direkt ins Gesetz aufgenommen. Dieser Artikel ist ja relativ ausführlich und nennt einige solche Schutzplanken. Wir sind allerdings der Meinung, das beim Entwurf zur Totalrevision des RTVG, den wir dann bringen werden, nur generell-abstrakt zu nennen und nachher die Details in der Verordnung zu regeln. Aber wir sind grundsätzlich für den Kommissionsentwurf.
Frau Beerli hat in ihrem Antrag ebenfalls noch einige solche Leitplanken genannt. Darüber hat jetzt der Bundesrat nicht gesprochen. Offiziell kann ich also hier nichts sagen. Wir hätten auf jeden Fall für die Verordnung solche Ideen. Unsere Formulierung für das neue Gesetz, einfach für den Fall, dass Sie das interessiert, würde lauten: "Unzulässig sind Werbung und Verkaufsangebote für Tabakwaren, für alkoholische Getränke, die dem Bundesgesetz über die gebrannten Wasser unterstehen. Bezüglich anderer alkoholischer Getränke erlässt der Bundesrat zum Schutz der Gesundheit und der Jugend Vorschriften über die Gestaltung." Aber wenn Sie es vorziehen, haben wir nichts dagegen, wenn Sie diese Leitplanken jetzt hier setzen. Wir müssen uns aber Modifikationen vorbehalten. Vielleicht gibt es dann schon erste Erfahrungen - das kann ich mir zwar weniger vorstellen. Wenn es solche gäbe, könnten wir diese dann bereits gebrauchen.