Zanetti Roberto · Ständerat · 2019-03-06
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Es ist nicht nur die Minderheit Zanetti Roberto, Fetz und Levrat - das ist eine explosive Mischung, die auch gewisse Mentalreserven mobilisieren kann -, es ist auch der Bundesrat, der die beiden Vorstösse[NB]zur[NB]Ablehnung empfiehlt. Die Krankenkassenprämien sind ja ein explosives Thema. Wir haben gestern ausgiebig über dieses Thema gesprochen, gestern in einem krankenversicherungsrechtlichen Zusammenhang, heute in einem steuerrechtlichen Zusammenhang.
Es ist ein sehr populärer Vorstoss. Ich weiss das aus meinen Erfahrungen, ich habe als Gewerkschafter über Jahre beim Ausfüllen der Steuererklärungen mitgeholfen. Da hat jeder und jede Steuerpflichtige beim Abzug der Krankenkassenprämien regelmässig geflucht. Alle sagten: Ich bezahle ja viel, viel mehr. So gesehen ist es ein sehr populärer Vorstoss. Ob er allerdings die Wirkung im Ziel wirklich erreicht, wage ich zu bezweifeln. So gesehen ist er vielleicht nicht nur populär, sondern hat sogar eine Tendenz zum Populistischen. Steuerrechtliche Fragen haben immer finanzielle Auswirkungen und sollten den steuerrechtlichen Verfassungsgrundsätzen entsprechen.
Wir haben es vom Berichterstatter gehört: Die Motion Grin - ich äussere mich ausschliesslich zur Motion Grin, die andere Motion wird ja ohne Gegenantrag zur Ablehnung empfohlen - hätte Einnahmenausfälle im Umfang von einer knappen halben Milliarde Franken zur Folge. Wir wissen es alle - erinnern wir uns an die Budgetdebatten -, eine halbe Milliarde einzusparen ist nicht ganz einfach. Da streiten wir uns dann jeweils stunden- oder tagelang. Knappe 500 Millionen Franken sind kein Pappenstiel. Das zu den finanziellen Auswirkungen.
Wir haben es gehört: Im Rahmen des Anteils der Kantone an der direkten Bundessteuer hat es eine direkte Wirkung auf die Kantone von etwas weniger als 100 Millionen Franken. Ich befürchte aber eben auch noch eine indirekte Wirkung. Wenn wir diese Steuerabzüge für die direkte Bundessteuer erhöhen, wird das - für mich ist das so sicher wie das Amen in der Kirche - in den Kantonen Anschlussbegehren auslösen, man solle die Abzüge auch bei den kantonalen Steuern erhöhen. Dies hätte unabsehbare Folgen für die kantonalen Finanzhaushalte. Gut, das ist dann deren Problem, aber immerhin ist es eine indirekte Wirkung, die auch noch eintreten könnte.
Ich habe vorhin gesagt, dass steuerrechtliche Erörterungen auch den verfassungsmässigen Grundsätzen entsprechen sollen. Ein Grundsatz nach Artikel 127 der Bundesverfassung lautet, dass wir nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuern sollen. Das heisst, dass stärkere Schultern auch grössere Lasten tragen sollen. Ich bin der Meinung, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht nur bei der Erhebung von Steuern massgebend sein soll, sondern auch dann, wenn man von Steuern entlastet wird. Auch das soll irgendwie in einen Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gebracht werden.
Die Verteilungswirkung dieses Vorstosses ergibt sich eigentlich aus der Logik unseres Steuersystems, ist uns von den Vertretern der Verwaltung so dargelegt worden, und das kommt auch in der Stellungnahme des Bundesrates zum Ausdruck. Die Verteilungswirkung dieses Vorstosses bestünde darin, dass die höchsten Einkommen aufgrund der Progression am stärksten von dieser Entlastung profitieren würden. Es sind uns Zahlen präsentiert worden, die zeigen, dass die Umsetzung der Motion Grin bezüglich der direkten Bundessteuer bei einem Einpersonenhaushalt mit einem Bruttoeinkommen von 85[NB]000 Franken rund Fr. 3.25 - in Worten: drei Franken fünfundzwanzig - pro Monat ausmachen würde. Bei Verheirateten mit zwei Kindern hätte sie keine Wirkung, da diese Haushalte bereits steuerbefreit sind. Das Ganze hätte erst deutlich über dem Medianlohn von rund 78[NB]000 Franken eine Wirkung. Deutlich mehr als die Hälfte der Steuerpflichtigen hätte von diesem Vorstoss also praktisch keinen oder gar keinen Nutzen.
Hingegen ergäbe sich ab einem Einkommen von rund 200[NB]000 Franken - je nachdem, ob Kinder da sind oder ob [PAGE 44] es sich um einen Einpersonenhaushalt handelt, variiert das, der Unterschied ist aber nicht allzu gross - eine Ersparnis von 40 Franken pro Monat für Verheiratete mit zwei Kindern und von 14 Franken pro Monat für einen Einpersonenhaushalt. Das ist auch nicht alle Welt. Aber die Summe all dieser Entlastungen würde dann zu den erwähnten 400 oder 500 Millionen Franken Einnahmenausfällen führen.
Das bedeutet, dass der Grundsatz einer Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht nur nicht beachtet würde, sondern er würde ins Gegenteil umgekehrt. Diese Abzugserhöhung nützt nur wenigen. Am ausgeprägtesten nützt sie den einkommensstärksten Kategorien. Wir haben gestern lange über eine automatische Franchisenerhöhung diskutiert. Dort werden für alle die Franchisen automatisch erhöht. Die frankenmässige Auswirkung ist zwar für alle gleich, aber die relative Auswirkung trifft die Ärmsten am stärksten.
Wir haben also gestern und heute zwei sozialpolitisch bedeutsame Entscheide zu fällen. Gestern war es ein Entscheid, der alle trifft, am stärksten die Schwächsten. Heute fällen wir gegebenenfalls einen Entscheid, der nur wenigen nützt und am meisten den Stärksten. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Unter sozialpolitischer Sensibilität verstehe ich etwas anderes. Ich appelliere deshalb an diesen Rat, seine sozialpolitische Sensibilität walten zu lassen und damit der Minderheit zuzustimmen und diesen Vorstoss abzulehnen. Wenn man etwas machen will, dann soll man das so machen, wie man es bei der Familienbesteuerung macht, indem man gegebenenfalls Abzüge vom Steuerbetrag zulässt und nicht vom Steuerbetreffnis. Das hat aufgrund der Progressionswirkung die für mich unerwünschte Nebenwirkung, dass es der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entgegenwirkt.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen. Wenn Sie das mental nicht tun können, dann stimmen Sie doch einfach dem Bundesrat zu. Die Wirkung wäre genau die gleiche.