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AB 240999

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-06

Wortprotokoll

Doppelbesteuerungsabkommen sind für die Wirtschaft ausserordentlich wichtig, einerseits für die Exportwirtschaft, andererseits für Investitionen. Gerade die Schweiz als Standort vieler internationaler Firmen ist auf eine gute Steuerpolitik angewiesen, die mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen gefestigt wird. Die Schweiz hat rund neunzig Doppelbesteuerungsabkommen. Wir kommen ja in regelmässigem Rhythmus bei Ihnen mit entsprechenden Abkommen vorbei.

Heute geht es, wie bereits ausgeführt wurde, um ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland sowie um das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien. Sie behandeln dieses Geschäft als Zweitrat. Der Nationalrat hat ihm bereits zugestimmt.

Das Änderungsprotokoll übernimmt, wie schon vorherige Änderungen, Bestimmungen des Beps-Projektes und des Beps-Übereinkommens. Damit erfüllen wir die internationalen Standards in diesen Protokollen und Doppelbesteuerungsabkommen. Diese internationalen Standards sind für beide Länder wichtig, weil sie Rechtssicherheit und Berechenbarkeit schaffen. Das Änderungsprotokoll mit dem Vereinigten Königreich setzt diese Mindeststandards um und ist so gesehen nichts Ausserordentliches, sondern Courant [PAGE 47] normal, wie wir Ihnen das jeweils unterbreiten. Der Nationalrat hat diesem Protokoll mit 149 zu 30 Stimmen bei 7 Enthaltungen zugestimmt. Ihre WAK beantragt einstimmig, dieses Protokoll gutzuheissen.

Dieses Protokoll erhält vielleicht noch etwas zusätzliche Bedeutung in Zusammenhang mit dem Brexit. Wir haben dann ein ordentliches Verhältnis mit dem Vereinigten Königreich, welches in Bezug auf dieses Doppelbesteuerungsabkommen auf dem neuesten Stand ist. Das unterstreicht auch, dass wir sehr enge und gute Kontakte mit diesem Land haben. Das zum Abkommen mit dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland.

Beim Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien - Sie sind hier ebenfalls Zweitrat - handelt es sich um das erste Doppelbesteuerungsabkommen, das die Schweiz mit Brasilien abschliessen konnte. Bisher hatten wir nur einen kleinen Teilbereich geregelt, der die Vermeidung von Doppelbesteuerung auf Gewinnen aus dem Lufttransport betraf. Wir haben lange versucht, mit Brasilien ein Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen. Brasilien ist in Südamerika das Land mit der grössten wirtschaftlichen Dynamik. Es gibt viele Schweizer Unternehmen, die in Brasilien tätig sind, und umgekehrt gibt es auch Investitionen aus diesem Land.

Auch hier gilt: Dieses Doppelbesteuerungsabkommen ist Teil eines Netzes in Südamerika. Für die Schweiz ist Südamerika ein wichtiger Handelspartner, der zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen übernimmt ebenfalls die internationalen Standards und ist damit entsprechend international konform. Wir sind froh, dass wir diese Regelung hatten. Es wurde von Ihnen ja auch immer wieder gefordert, gerade im Zusammenhang mit dem automatischen Informationsaustausch haben Sie gesagt: Nur wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, können wir auch Abkommen über den automatischen Informationsaustausch abschliessen. Inzwischen haben wir eines. Wir haben auch recht gute Kontakte mit Brasilien, mit der Wirtschaft, mit dem Finanzplatz. Das läuft auf einem hohen Niveau gut.

Der Nationalrat hat diesem Doppelbesteuerungsabkommen mit 133 zu 40 Stimmen bei 15 Enthaltungen zugestimmt.

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen beiden Abkommen zuzustimmen, einerseits dem Änderungsprotokoll mit dem Vereinigten Königreich, andererseits dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien. Dies schafft Rechtssicherheit für unsere Exportwirtschaft und für Investitionen.[GZ]

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]

Le débat sur cet objet est interrompu

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