Hösli Werner · Ständerat · 2019-03-06
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-06
Wortprotokoll
Vorab zur Klärung: Ich bin mit der Detailhandelsbranche in keinster Weise verbandelt, weder persönlich noch familiär. Aber die grosse Gefahr, unsere Detailhändler in Wohnnähe zu verlieren, erfüllt mich wirklich mit grosser Sorge. Dabei ist mir bewusst, dass mit dem Online-Handel für die Detaillisten ein weiterer grosser Konkurrent geboren wurde. Aber nur deswegen dem weiter zunehmenden Einkaufstourismus tatenlos zuzusehen darf wohl nicht unsere politische Antwort respektive unser politisches Nichtstun begründen.
Längst ist der Einkauf im nahen Ausland für die motorisierte Bevölkerung aus allen Landesteilen fast schon zur Normalität respektive zum Shoppingerlebnis geworden. Das nimmt unseren orts- und regionsbezogenen Geschäften immer mehr die Existenz. Wenn diese Geschäfte verschwinden, geht vor allem den Menschen in den ländlichen Regionen die schnelle und unkomplizierte Einkaufsmöglichkeit verloren. Das ist nicht zuletzt für die etwas weniger mobile und die ortsgebundene Bevölkerung ein enormer Verlust.
Natürlich ist auch mir bewusst, dass ein Grund die Hochpreisinsel Schweiz ist und dass diese Vorstösse dieses Problem nicht lösen. Da sind andere Schritte gefragt und nötig. Die Universität St. Gallen hat aber doch in einer empirischen Studie festgestellt, dass bei gänzlicher Streichung oder Reduktion auf 50 Franken des Zollfreibetrages rund ein Drittel der heutigen Auslandeinkäufe nicht mehr stattfinden würde. Man darf also mit Fug und Recht behaupten, diese Freigrenze habe einen erheblichen Einfluss auf das Einkaufsverhalten und somit auf den Weiterbestand unseres Detailhandels.
Die gesamten Vorstösse richten sich aber auch ganz explizit gegen die eklatante Steuerungerechtigkeit, denn gestützt auf das schweizerische und z. B. auch auf das deutsche Recht wird jeder Einkauf gegen Entgelt im Inland mit einem bestimmten Steuersatz der sogenannten Mehrwertsteuer einmalig besteuert. Dieser Besteuerungsgrundsatz wird in der Schweiz heute aber dann durchbrochen, wenn der eingekaufte Warenkorb im nahen Ausland einen Gesamtwert von maximal 300 Franken aufweist und dieser Einkauf somit unter die Freigrenze fällt. Denn auch bei einer Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer muss diese Ware in der Schweiz nicht einmal zum üblichen Inlandsatz [PAGE 50] versteuert werden. Zudem kann ja auch nicht sichergestellt werden, dass Einkaufstouristen nur einmal am Tag die Grenze mit Waren passieren. Die Nutzung verschiedener Grenzübergänge und eines Autos in der Schweiz als Zwischenlager lässt vieles zu. Also kann sich die Freigrenze ohne Weiteres von 300 auf 600 Franken pro Person und Tag erhöhen, was dann bei einer Familie schnell einmal Gesamteinkäufe von 1000 bis 2000 Franken am Tag möglich macht, ohne dass darauf letztlich die ausländische oder die schweizerische Mehrwertsteuer entrichtet wird.
Wenn Sie dies berechnen, merken Sie auch ohne Taschenrechner, dass wir da pro Person und Tag schnell einmal mit 100 bis 200 Franken Mindereinnahmen für den Bund rechnen müssen. Kurzum subventionieren oder fördern wir mit den heutigen Regelungen den Einkaufstourismus ins nahe Ausland in erheblichem Ausmass. Diejenigen, welche - ich bin fast versucht zu sagen: noch - in der Schweiz einkaufen, werden also steuerlich bestraft. Das kann es wohl nicht sein.
Man soll und darf den Einkaufstourismus als Konsequenz der bereits erwähnten Hochpreisinsel nicht verdammen. Aber man sollte ihn nicht noch mit Steuerungerechtigkeiten fördern. Zudem ermöglichen heute - der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen - die technischen und digitalen[NB]Apps eine unbürokratische und steuergerechte Abwicklung. Bei der Transformation der Eidgenössischen Zollverwaltung sind wir mit der gesprochenen Kredittranche 1b über 123 Millionen Franken sicherlich einen Schritt weitergekommen.
Noch etwas: Gerade in Zeiten, in welchen der schweizweite Klimanotstand ausgerufen werden soll, müssten mindestens die betreffenden Kreise über die Klimaauswirkungen des Einkaufstourismus nachdenken. Denn es sind doch immerhin 1,5 bis 2 Milliarden gefahrene Kilometer, was einem CO2-Ausstoss einer 50[NB]000-Personen-Stadt entspricht. Der Einkaufstourismus ist also auch aus umweltpolitischer Sicht ein relativ dunkles Kapitel.
Die heute behandelten Vorstösse sind ein sehr wichtiger Schritt zur Stützung unserer Detaillisten mit ihren Angestellten, zu verbesserter Steuergerechtigkeit und zu einem verminderten Ausstoss von Treibhausgasen. Sie schaffen also ein Fundament für einen stabilen und richtungsweisenden Weg.
Ich anerkenne grundsätzlich, dass die Kommission Aktivwerden in Aussicht stellt - vielleicht einmal, irgendwann einmal. Aber schon seit zwei Jahren drücken wir uns vor einem grundsätzlichen Entscheid, und das Problem wird grösser und grösser, trotz Vorhandensein der digitalen Möglichkeiten. Es ist mehr als Zeit, hier und heute diesen Pfahl einzuschlagen. Dass wir dann nochmals etwas umzäunen müssen, könnte sein, wäre aber auch egal. Ich persönlich werde alle Vorstösse unterstützen und bitte Sie, dies auch zu tun. Es sollte unserem Bundesrat möglich sein, daraus etwas Stabiles zu zimmern. Könnte er dies im Sinne der gesamten Problemstellung nicht tun, wäre es wohl um unsere oberste Behörde schlecht bestellt.
Noch etwas: Der Bundespräsident hat vorhin gesagt, das Geld wachse auch beim Bund nicht auf den Bäumen. Hier könnte man es meinen, denn er lehnt alle Vorstösse ab. Es ist halt alles, anscheinend auch beim Bundesrat, eine Frage der Bäume.
Ich stelle den Antrag, alle Vorstösse anzunehmen.