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Lombardi Filippo · Ständerat · 2002-06-17

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Zuerst eine kleine Korrektur der Aussage unseres Berichterstatters im Sinne von Frau Beerli: [PAGE 451] Die Problematik stellt sich in Frankreich im Vergleich zu Deutschland und Italien nicht, weil in Frankreich eben die Alkoholwerbung nicht zugelassen ist. Aber es stimmt auch, was soeben gesagt wurde: Auch in der Romandie kommen die Regionalsender nicht über 2 Prozent Marktanteil im Zuschauerbereich hinaus. Deshalb bleibt die Gefährdung der Volksgesundheit wahrscheinlich doch immer gering, auch in der französischen Schweiz.

Ich möchte zu den zwei Anträgen differenziert Stellung nehmen und dem Antrag Stadler vielleicht eine kleine technische Erklärung beifügen: Wenn wir der Branche der Privatfernsehsender gegenüber ein konkretes Zeichen geben wollen, dann geben wir es nur mit einer Erleichterung im Bereich der Alkoholwerbung. Die Unterbrecherwerbung hätte wichtig sein können für einen Sender wie TV3, der damals lange Programme ausgestrahlt hat. Gemäss heutigem Gesetz dürfen diese Programme nur einmal pro 90 Minuten unterbrochen werden. Bei den Regionalsendern stellt sich die Frage anders: Sie haben in der Regel relativ kurze Sendungen, und diese Sendungen werden wiederholt. Deshalb sind die Unterbrechungen schon vom Programm her gewährleistet. Mit Unterbrecherwerbung würden sie wenig mehr profitieren als heute. Deshalb würden wir allein mit einer Erleichterung der Unterbrecherwerbung nicht viel für sie tun.

Hingegen könnte die "weiche" Alkoholwerbung etwas bringen. Wir wissen, dass die 18 Regionalsender der Schweiz im Moment ungefähr 20 bis 30 Millionen Franken an Verlusten pro Jahr schreiben. Man rechnet damit, dass mit dieser "weichen" Alkoholwerbung vielleicht 5 bis 10 Millionen Franken Einnahmen hinzukommen könnten. Damit wäre im Moment vielleicht ein Drittel ihrer Probleme gelöst. Wie gesagt, das ist ein Zeichen in Erwartung von besseren Rahmenbedingungen, die mit der Gesamtrevision des RTVG vielleicht kommen werden.

Ich plädiere dezidiert gegen den Antrag Stadler. Er entspricht nicht der Logik dieser vorgezogenen Revision.

Was den Antrag Beerli anbelangt, hege ich für dessen Idee eine gewisse Sympathie. Nur finde ich, dass dies eigentlich der falsche Ort ist, um das vorzusehen. Wenn wir überzeugt sind, dass Alkohol unsere Jugend bedroht oder dass damit eine Gefahr verbunden ist, dann, bitte, sollen wir das im Alkoholgesetz als Vorschrift verankern, dann sollen alle Werbeträger gleichermassen davon betroffen sein. Man sollte in dem Fall auch auf die Flaschen schreiben - wie es auf den Zigarettenpackungen im Moment vorgesehen ist -, dass der Konsum von Alkohol die Gesundheit gefährden kann. Wollen wir in diese Richtung gehen? Ich würde mich nicht dagegen wehren. Ich überlege mir vielleicht, mit Frau Beerli zusammen eine Initiative in diesem Sinne zu lancieren. Aber ich sehe nach wie vor eine rechtsungleiche Behandlung, wenn wir nur die elektronischen Medien bestrafen und nicht alle Werbeträger. Wenn schon, sollten wir zuerst einmal die Flaschen beschriften, die diese Produkte beinhalten. Wenn schon eventuell gewisse Massnahmen zum Schutz der Jugend besonders in diesem Gesetz vorzusehen sind, dann, wie von Herrn Bundesrat Leuenberger schon gesagt worden ist, bitte auf Stufe Verordnung, wo solche Details vielleicht noch besser gelöst werden können.