Dittli Josef · Ständerat · 2019-03-06
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Ich halte mein Votum gleich für alle drei Standesinitiativen. Ihre Kommission behandelte die Standesinitiative St. Gallen 17.311 zusammen mit den nahezu gleichlautenden Standesinitiativen Graubünden 17.318 und Wallis 18.307. Diese drei Standesinitiativen befinden sich allerdings nicht im gleichen Verfahrensstadium.
Zunächst zur Initiative des Kantons St. Gallen 17.311: Formell befinden wir uns bei dieser Initiative noch im Vorprüfungsverfahren. Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reichte der Kanton St. Gallen am 22. Mai 2017 eine Standesinitiative ein, mit der die Bundesversammlung zu den Massnahmen eingeladen wurde, das Grenzwachtkorps aufzustocken und materiell zeitgemäss auszurüsten. Der Ständerat gab der Initiative am 12. September 2017 mit 29 zu 15 Stimmen keine Folge. Der Nationalrat hingegen gab der Initiative am 27. September 2018 Folge. Damit wurde zwischen den Räten eine Differenz geschaffen, und Ihre SiK traktandierte daraufhin die Standesinitiative an ihren Sitzungen vom 22. Oktober sowie vom 13. November 2018, also gleich zweimal. Da im Rahmen des Voranschlags 2019 die Finanzierung von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps beantragt war, sistierte Ihre SiK die Behandlung dieser Standesinitiative 17.311. In der Wintersession 2018 stimmten die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 den 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps zu. Am 11. Februar dieses Jahres behandelte Ihre SiK diese Standesinitiative erneut und stellt Ihnen nun einstimmig den Antrag, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben.
Zu den Initiativen des Kantons Wallis 18.307 und des Kantons Graubünden 17.318: Mit beiden Standesinitiativen wird beinahe identisch gefordert, dass das Grenzwachtkorps personell aufgestockt und materiell zeitgemäss ausgerüstet wird. Diese beiden Initiativen befinden sich bereits in der zweiten Phase, da ihnen sowohl der Ständerat, nämlich am 25. September 2018 mit 25 zu 19 Stimmen, wie auch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates, nämlich am 8. Oktober 2018 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, Folge gegeben haben. Formell hat der Ständerat nun eigentlich den Auftrag, bis zur Wintersession 2020 eine Vorlage im Sinne der beiden Initiativen auszuarbeiten. Gemäss Artikel 113 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes hat die Kommission aber auch die Möglichkeit, dem Rat die Abschreibung der Initiativen zu beantragen, wenn die Initiativen durch einen anderen Erlassentwurf erfüllt sind oder der Auftrag an die Kommission nicht aufrechterhalten werden soll. Von Artikel 113 Absatz 2 möchte die Kommission nun Gebrauch machen. Nachdem in der Wintersession 2018 die beiden Räte im Rahmen des Voranschlags 2019 die Finanzierung von 44 zusätzlichen Vollzeitstellen für das Grenzwachtkorps bewilligt haben, beantragt Ihnen Ihre Kommission nun einstimmig, die beiden Standesinitiativen gemäss Artikel 113 des Parlamentsgesetzes abzuschreiben.
Zur Begründung: Das Parlament hat dem Grenzwachtkorps, wie schon erwähnt, in der vergangenen Wintersession 44 zusätzliche Vollzeitstellen zugesprochen, was nun dem Mehrjahreskonzept des Bundesrates zur Aufstockung des Grenzwachtkorps entspricht. Diese Stellen sind nun gesichert. Das Hauptanliegen aller drei Standesinitiativen kann damit als erfüllt betrachtet werden. In der Umsetzung geht es nun auch darum, auf die laufenden Transformationsprozesse zu setzen. Durch das Programm Dazit sollen Effizienzsteigerungen erzielt und Ressourcen freigespielt sowie die Ausbildung der Grenzwacht und des Zollwesens von Grund auf reformiert werden. Es ist deshalb nicht zielführend, zum jetzigen Zeitpunkt neues Personal für das Grenzwachtkorps sofort anzustellen und auszubilden, welches dann wenig später umgeschult werden muss. Von kurzfristigen und punktuellen Verschiebungen gilt es abzusehen. Vielmehr soll die Umsetzung mit mittel- und langfristigem Horizont und im Rahmen dieses Gesamtkonzepts erfolgen.
Vor ihrem Entscheid wurde die Kommission von den Verantwortlichen des Grenzwachtkorps über die Lage an der Grenze sowie über den Stand des Projekts Dazit informiert. Sie erachtet Dazit als zentral für die mittel- und langfristige Ressourcenplanung. Aus diesen Gründen wünscht die Kommission, dass sie regelmässig über die Lage an der Grenze und den Stand des Projekts informiert wird, damit sie auch entsprechend Einfluss nehmen kann, insbesondere, was die Umsetzung des Projekts Dazit betrifft.
Die SiK-SR beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative 17.311 keine Folge zu geben und die Standesinitiativen 17.318 und 18.307, denen bereits Folge gegeben worden ist, gemäss Artikel 113 Absatz 2 Buchstabe b des Parlamentsgesetzes abzuschreiben.
Ich habe gesehen, dass Herr Kollege Engler, was die Standesinitiative Graubünden anbetrifft, noch einen Antrag auf Nichtabschreibung eingereicht hat. Gerne würde ich dann nach der Begründung von Herrn Kollege Engler auch noch kurz einige Ausführungen dazu machen.